Der Annahmeschluss für Änderungsanträge, die dem Parteitag schriftlich vorgelegt werden, ist laut Geschäftsordnung am Donnerstag vor dem Landesparteitag bis 18:00 Uhr. Es sind bis zu diesem Zeitpunkt keine Änderungsanträge eingegangen. Im Rahmen der Antragsdiskussion können aber weiterhin Änderungsanträge mündlich eingebracht werden.
Tagesordnungspunkte
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S Satzungsanträge
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S-1 Änderung des Statuts des SPD-Landesverbandes Sachsen § 10
Empfehlung der Antragskommission:Diskussion durch den ParteitagPDF:Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Ablehnung ÄA1 zum S-1 2 AG Selbst Aktiv
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A Sachanträge