GP-1 Zurückstellung der sechsten Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung

Status:
Überweisung

Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Landesparteitag möge beschließen, daß die Bundestags- und Fraktion der SPD im Sächsischen Landtag darauf drängen, daß die sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung auf Grund fehlender Beteiligung von Menschen mit Beeinträchtigung und deren Interessenvertretungen zurück gestellt werden soll. Beide Fraktionen werden beauftragt, die zuständigen Minister darauf hin zu weisen, daß eine fehlende Beteiligung von Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Interessenvertretungen  gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstößt.

Begründung:
Diese Verordnung stellt für viele Menschen mit Beeinträchtigungen mit einem derzeitigen GdB von 30, die von den Agenturen für Arbeit als „gleichgestellt“ eingestuft werden, eine Verschlechterung dar, bis hin zur Aberkennung der „Gleichstellung“ dar. Das BMAS, im Übrigen ein SPD-geführtes Bundesministerium, versucht über die Veränderungen der Versorgungsmedizin-Verordnung die Ansprüche an Nachteilsausgleichen, Ansprüche auf Förderungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen oder Teilhabe am Arbeitsleben stark ein zu sparen. Zum Beispiel, ein Mensch, der psychisch krank ist und jetzt einen GdB von 50 anerkannt hat, wird in Zukunft einen GdB von maximal 20 bekommen, weil durch ergotherapeutische, psychologische oder psycho-soziale Maßnahmen seine Beeinträchtigung so gering scheint, daß er gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Für diesen Menschen würde das heißen, daß er mit der Neuentscheidung keinen Anspruch auf alle Leistungen des Nachteilsausgleiches mehr hat, angefangen von den Förderungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bis hin zum Kündigungsschutz. So eine Veränderungen wollen wir Selbst Aktiven nicht und unterstreichen hiermit noch einmal unseren Unmut über so viel unsoziales Handelns. Die UN-Behinertenrechtskonvention und das Behindertengleichstellungsgesetz sind geltendes Recht und sind auch um zu setzen und nicht durch fragwürdige Verordnungen zu umgehen.
Empfehlung der Antragskommission:
Diskussion auf dem Parteitag