AR-2 Zukunft der Arbeit sichern - Menschen mit Behinderungen sind dabei

Status:
Überweisung

Dank sozialdemokratischer Arbeits- und Gesellschaftspolitik ist es gelungen, Sachsen wieder zum Motor der ökonomischen Entwicklung zu machen. Mit der niedrigsten Arbeitslosenquote seit der Wiedervereinigung hat Sachsen wieder einen hohen Beschäftigungsstand und könnte bei Fortentwicklung in den nächsten Jahren sogar Vollbeschäftigung erreichen. Diese positive Entwicklung ist in den vergangenen Jahren jedoch weitgehend an den Berufs- und Arbeitsperspektiven behinderter Menschen vorbeigegangen. Die Arbeitslosenquote für Menschen mit Behinderungen beträgt nach wie vor überdurchschnittlich ca. 11 %. In den vergangenen Jahrzehnten konnte man stets davon ausgehen, daß die Arbeitslosigkeit behinderter Menschen bedauerlicherweise stets ca. 50 % über der der allgemeinen Arbeitslosigkeit lag. Jetzt ist sie wie diese Zahlen belegen fast doppelt so hoch. Die Sächsische Staatsregierung wird aufgefordert, durch gezielte Qualifikations- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen die Zugänge für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu stärken und abzusichern. Hierfür sind die Mittel der Ausgleichsabgabe vorrangig zu verwenden und Übergangsprogramme von der Werkstatt zum allgemeinen Arbeitsmarkt verbindlich zu fördern. Das Budget für Arbeit, wie es ursprünglich aus Rheinland-Pfalz und Niedersachsen stammt, sowie Aufstiegs- und Qualifizierungsprogramme der Bundesagentur für Arbeit sind finanziell deutlich besser auszustatten und mit Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Teilhabe an der gesellschaftlichen Wertschöpfung heißt Teilhabe an der gesellschaftlichen Wertschätzung. Wir fordern durchgängige Programme, damit Vollbeschäftigung auch für Menschen mit Behinderungen und beruflicher Aufstieg realistische Lebensperspektiven werden.

Begründung:
Im Rahmen der allgemeinen Bewußtseinsbildung, wie sie die UN-BRK vorsieht, müssten Staat, Gesellschaft und Parteien dazu beitragen, dass in Sachsen ein Bewußtsein von Arbeit für alle entsteht. Hierbei muss selbstverständlich sein, dass Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer sich ihrer Verantwortung und der Qualifikation der Menschen mit Beeinträchtigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bewusst sind. Es gilt hierbei, nicht die beruflichen Defizite hervorzuheben, sondern die ohne Frage vorhandenen besonderen Stärken einzubringen und hieraus Stärken für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu entwickeln.
Empfehlung der Antragskommission:
Diskussion auf dem Parteitag