Der Landesparteitag der SPD Sachsen möge beschließen und an die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag weiterleiten:
Digitale Bildung darf nicht mit der geplanten Anbindung aller sächsischen Schulen an schnelles Internet enden. Dort fängt sie an! Dieser Beginn ist im 19. Jahr des 21. Jahrhunderts in Sachsen noch nicht gemacht. Es fehlt ein nachhaltiges Gesamtkonzept aus dem Kultusministerium, um unsere Schulen methodisch und inhaltlich zu digitalen Räumen zeitgemäßer Lernkultur zu machen.
Der im Leitantrag formulierte DigitalPakt#SN wird mit den folgenden Punkten untersetzt, um so einen Impuls für einen wirklichen Aufbruch zu geben: 1. Wir werden die Mittel aus dem DigitalPakt#D zusätzlich mit sächsischem Steuergeld verstärken, um die digitale Infrastruktur unserer Schulen auszubauen. Eine angemessene Ausstattung jeder Schule mit WLAN, pädagogisch und technisch sinnvoller sowie inklusiver Soft- und Hardware muss selbstverständlich sein. Nur so entstehen Experimentierräume für die Gestaltung digitalen Lehrens und Lernens. Es ist eine Frage der Bildungsgerechtigkeit, dass die Ausstattung einer Schule nicht von der Finanzkraft der Kommune oder des freien Schulträgers abhängig ist. Daher wird der Freistaat Sachsen die vom Bund in Aussicht gestellten Mittel an die öffentlichen und freien Schulträger weiterreichen und um einen Landesanteil ergänzen. Gemeinsam mit den Kommunen ist auch die dauerhafte Wartung der IT-Infrastruktur durch Fachpersonal abzusichern.
2. Als Impulsgeber und Begleiter für die Erarbeitung, Umsetzung und Weiterentwicklung des DigitalPakt#SN schlagen wir die Einrichtung eines Beirats vor. Vertreter*innen der Bildungsverwaltung, universitärer Lehrer*innenbildung, Forschung, Lehrer-/ Eltern-/ Schülervertreter*innen, Medieninitiativen/-pädagogik, Wirtschaft sowie Kommunen kooperieren gemeinsam für die Zukunft digitaler Bildung in Sachsen. So wird die Expertise aller am Prozess Beteiligter eingebracht. Der Beirat wird bei den Bildungsministerien (Kultus- und Wissenschaftsministerium) angebunden. Er gibt notwendige Standards vor und bietet Empfehlung zur Umsetzung schulischer Digitalisierungsprozesse, um eine größtmögliche Orientierung und Vergleichbarkeit zu erzielen.
3. Zur Ausgestaltung und operativen Umsetzung des DigitalPakt#SN sollen DigitalHubs#SN an den lehrerbildenden Universitäten Chemnitz, Leipzig und Dresden entstehen. Vorhandene Strukturen der regionalen Bildungsverwaltung, der Schulträger, der Lehrerbildung und Schulpraxis werden hier ebenso gebündelt wie die Expertise regionaler Akteur*innen der Medienbildung. Es entstehen forschungsbezogene Konzepte zu Inhalten und Methoden digitaler Schule und digitalen Unterrichts, die unmittelbar für Lehrerbildung, Schulentwicklung, Fortbildung und Unterrichtspraxis verfügbar sind. Dabei werden die Potentiale der Digitalisierung ausdrücklich auch für andere Zukunftsthemen wie Differenzierung, Inklusion, politische Bildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung fruchtbar gemacht. Digitalisierung darf nicht gegen andere gesellschaftliche Aufgaben ausgespielt werden.
4. Digitalisierung und Medienkompetenz muss verpflichtender Gegenstand für alle Lehramtsstudierenden sein. Dies beinhaltet die Anpassung der Prüfungsordnungen, der Lehr- und Lerninhalte sowie zunehmend digitale Lehrveranstaltungen in allen Lehramtsstudiengängen. Entsprechend mit den Universitäten zu vereinbarende Digitalisierungsstrategien werden an den DigitalHubs#SN begleitet und nachhaltig in alle Bereiche universitärer Lehrerbildung integriert. Denn neben der Vermittlung allgemeiner Medienkompetenz in den Bildungswissenschaften müssen zukünftige Lehrer*innen digitale Lernprozesse auch fachspezifisch gestalten können.
5. Wir machen Lehramtsstudierende zu Multiplikator*innen für digitales Lehren und Lernen. In Schulpraktika und Workshops können Studierende erworbenes Wissen und theoretisch konzipierte Unterrichtsideen weitergeben und sich mit Schulpraktiker*innen über deren Praxistauglichkeit austauschen. Dies fördert eine lebendige Verzahnung der Phasen der Lehrer*innenbildung und schafft Räume der konkreten Anwendung digitalen Lehrens und Lernens.
6. Wir fordern eine Neukonzeption der Inhalte und Methoden der Lehrerfortbildung. Es besteht ein Widerspruch zwischen Forderungen nach digitaler Bildung im Unterricht und vornehmlich analogen, frontalen und auf Präsenz orientierten Fortbildungsangeboten für Lehrer*innen. Neben einem Ausbau der Angebote bedarf es neuer Formate wie Webinare, Barcams, Moocs etc. Gerade für Lehrer*innen müssen die Chancen der Digitalisierung für lebenslanges Lernen und kooperativen Austausch genutzt werden.
7. Mit einem öffentlichen Bildungsportal machen wir Unterstützungsstrukturen und Orientierungsangebote sichtbar und helfen Schulträgern, Schulleitungen und Lehrer*innen dabei, den digitalen Wandel in Schule selbst zu gestalten. Die Aktivitäten im Rahmen des DigitalPakt#SN sollen in Form von Konzepten für die Schulentwicklung, die Unterrichtsgestaltung, mit Fortbildungsangeboten, Best Practice etc. anwendungsorientiert verfügbar sein. Veröffentlichte Standards und Expertise in den Bereichen Datenschutz, Urheberrecht und Technikausstattung sollen Schulen, Schulträger und Lehrer*innen Orientierung und Sicherheit bei der Umsetzung eigener Medienkonzepte bieten. Das Bildungsportal ist vernetzt mit anderen Bildungsservern sowie Angeboten sächsischer Bildungs- und Kultureinrichtungen.
8. Wir fördern Initiativen zur Erstellung und Verbreitung von Open Educational Resources (OER) im Bereich schulischer Bildung. Digitale Bildung bedarf offener Unterrichtsmaterialien, die frei verwendet und an unterschiedliche Lernsituationen und Schüler*innen angepasst werden können. OER bieten Lehrer*innen die Chance, den digitalen Wandel selbst aktiv zu gestalten. Freie Bildungsmaterialien ermöglichen Kooperation und Austausch zwischen Lehrer*innen und bieten besondere Potentiale für Fortbildungen, phasenübergreifenden Theorie-Praxis-Transfer, die Qualifizierung von Quereinsteigern sowie die Sensibilisierung für Fragen des Urheberrechts.
9. DigitaleSchule#SN – Ein flächendeckendes Netz von Modellschulen aufbauen. Die Modellschulen werden Teil der DigitalHubs#SN und sind langfristig als Laboratorien, Impulsgeber sowie Multiplikatoren zu verstehen. Sie beteiligen sich aktiv an der Praxiserprobung erarbeiteter Konzepte, an der Fortbildung von Lehrer*innen sowie als Ausbildungszentren in Praktika, Referendariat und Quereinsteigerprogrammen.
10. Die vielfältige Landschaft bestehender Initiativen außerschulischer Medienbildung in Sachsen sowie die Medienzentren erhalten eine langfristige finanzielle Planungssicherheit und werden in den DigitalPakt#SN eingebunden. Statt punktueller Leuchtturmprojekte wird über eine kontinuierliche Förderung und die Einbindung in den DigitalPakt#SN ein Transfer in die Fläche abgesichert. Durch langfristige Kooperationen erhalten die Initiativen Planungssicherheit und es reduziert sich der Aufwand für jährlich neu zu stellende Anträge. Schwerpunkte der künftigen Arbeit können beispielsweise die Lehrer*innenfortbildung oder passfähige Ganztagsangebote zum Umgang mit digitalen Medien sein.
11. Die Curricula aller Fächer jeder Schulstufe und Schulart sind auf ihren Beitrag zur Ausbildung digitaler Medienkompetenz hin zu überprüfen und anzupassen. Da Digitalisierung alle gesellschaftlichen Bereiche durchdringt, kann und muss auch jedes Fach einen Beitrag zu Medienkompetenz leisten. In den Lehrplänen unserer Schulen muss Digitalisierung konsequent und fachspezifisch ausgestaltet als Querschnittsthema verankert werden. Ein zeitgemäßer und für alle Schüler verpflichtender Informatikunterricht an weiterführenden Schulen beinhaltet selbstverständlich anwendungsorientierte Grundlagen des Programmierens.
12. Ein Lernmanagementsystem muss zur Grundausstattung an jeder Schule gehören. Zur Gestaltung zeitgemäßen Lernens gehört es, Lernaufgaben flexibel abrufbar zu machen, sowohl individuelle Lernprozesse als auch Zusammenarbeit zu ermöglichen sowie differenzierte Rückmeldungen zum Lernfortschritt jeder Schülerin oder jedes Schülers zu geben. Lernmanagementsysteme leisten einen wesentlichen Beitrag zur Organisation und Strukturierung digitalen Lernens. Ziel muss eine einfach handhabbare App sein, die mit Open-Source-Code programmiert wird.
13. Wir fordern für jede Schule personelle Ressourcen und ausreichend Stundendeputate zur pädagogischen und technischen Unterstützung digitaler Lernprozesse.
Die Konfiguration von Endgeräten, das Einrichten eines digitalen Lernkurses, die Erprobung neuer digitaler Methodik und die Erfahrungsweitergabe im Kollegium – das alles bedarf Expertise und vor allem Zeit. Es gilt deshalb unterstützendes Personal für die IT-Administration und Gerätewartung an die Schulen zu bringen. Die Pädagogischen IT-Koordinator*innen (PITKo) sollen sich zukünftig verstärkt auf die schulinterne Fortbildung sowie Koordination von Digitalisierungsprozessen an Schulen konzentrieren können.
14. Wir fordern für alle Schüler*Innen den Zugang zu einem eigenen digitalen Lernwerkzeug. Um eine Erstbegegnung und den Zugang zu medienkompetentem Handeln und digitalem Lernen zu ermöglichen, stellen wir zur Nutzung in der Grundschule Klassensätze digitaler Endgeräte zur Verfügung. In weiterführenden Schulen wird durch eine “Bring your own Device”-Strategie ein zunehmend eigenverantwortlicher Umgang mit eigenen Geräten gefördert. Die Lernmittelpauschalen der Kommunen müssen hier ebenso einen digitalen Wandel vollziehen. Zum Anschub soll sich der Freistaat Sachsen an der Förderung beteiligen. So stellen wir sicher, dass kein*e Schüler*in zurückgelassen wird und gleicher Zugang zu Bildung hergestellt wird. Zudem verpflichtet sich der Freistaat Sachsen die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Nutzung von digitalen Endgeräten in Prüfungen zu schaffen.
15. Wir schreiben einen Sonderpreis “DigitaleSchule#SN” beim Sächsischen Schulpreis aus. Damit fördern wir die Erarbeitung von digitalen Lernkonzepten und würdigen das Engagement von Schulen und Lehrer*innen, den digitalen Wandel aktiv mitzugestalten. Bis zu zehn Schulen können für beispielhafte Medienkonzepte und besondere Leistungen von Lehrer*innen bei der Erprobung, Umsetzung und Erfahrungsweitergabe digitaler Lernprozesse ausgezeichnet werden.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
---|---|---|---|---|---|
Annahme | ÄA1 zum B-08 | 29 | AfB Sachsen | Zeile 29 Es wird der folgende Satz angefügt: "Die aktuellen politischen Entwicklungen zeigen deutlich den Zusammenhang zwischen Medienkompetenz bspw. im Umgang mit Social Media und politischer Meinungsbildung auf, weshalb insbesondere Lehrkräfte aktuelle Konzepte abrufen und anwenden können müssen." | Änderungsantrag (PDF) |
Annahme | ÄA2 zum B-08 | 52 | AfB Sachsen | Zeile 52 Der Satz "8. Wir fördern ... Bildung." wird wie folgt neu gefasst: "8. Wir fördern Initiativen zur Erstellung und Verbreitung von Open Educational Resources (OER) im Bereich schulischer Bildung und der Lehrer*innenbildung." | Änderungsantrag (PDF) |
Annahme | ÄA3 zum B-08 | 99 | AfB Sachsen | Betrifft Begründung vor dem letzten Satz. Nach "Bildung." wird ein neuer Satz eingefügt: "Gerade aktuelle politische Entwicklungen verweisen auf den Zusammenhang zwischen Medienkompetenz (bspw. souveräner Umgang mit Social Media) und politischer Meinungsbildung." | Änderungsantrag (PDF) |
Digitale Bildung darf nicht mit der geplanten Anbindung aller sächsischen Schulen an schnelles Internet enden. Dort fängt sie an! Dieser Beginn ist im 19. Jahr des 21. Jahrhunderts in Sachsen noch nicht gemacht. Es fehlt ein nachhaltiges Gesamtkonzept aus dem Kultusministerium, um unsere Schulen methodisch und inhaltlich zu digitalen Räumen zeitgemäßer Lernkultur zu machen.
Der im Leitantrag formulierte DigitalPakt#SN wird mit den folgenden Punkten untersetzt, um so einen Impuls für einen wirklichen Aufbruch zu geben: 1. Wir werden die Mittel aus dem DigitalPakt#D zusätzlich mit sächsischem Steuergeld verstärken, um die digitale Infrastruktur unserer Schulen auszubauen. Eine angemessene Ausstattung jeder Schule mit WLAN, pädagogisch und technisch sinnvoller sowie inklusiver Soft- und Hardware muss selbstverständlich sein. Nur so entstehen Experimentierräume für die Gestaltung digitalen Lehrens und Lernens. Es ist eine Frage der Bildungsgerechtigkeit, dass die Ausstattung einer Schule nicht von der Finanzkraft der Kommune oder des freien Schulträgers abhängig ist. Daher wird der Freistaat Sachsen die vom Bund in Aussicht gestellten Mittel an die öffentlichen und freien Schulträger weiterreichen und um einen Landesanteil ergänzen. Gemeinsam mit den Kommunen ist auch die dauerhafte Wartung der IT-Infrastruktur durch Fachpersonal abzusichern.
2. Als Impulsgeber und Begleiter für die Erarbeitung, Umsetzung und Weiterentwicklung des DigitalPakt#SN schlagen wir die Einrichtung eines Beirats vor. Vertreter*innen der Bildungsverwaltung, universitärer Lehrer*innenbildung, Forschung, Lehrer-/ Eltern-/ Schülervertreter*innen, Medieninitiativen/-pädagogik, Wirtschaft sowie Kommunen kooperieren gemeinsam für die Zukunft digitaler Bildung in Sachsen. So wird die Expertise aller am Prozess Beteiligter eingebracht. Der Beirat wird bei den Bildungsministerien (Kultus- und Wissenschaftsministerium) angebunden. Er gibt notwendige Standards vor und bietet Empfehlung zur Umsetzung schulischer Digitalisierungsprozesse, um eine größtmögliche Orientierung und Vergleichbarkeit zu erzielen.
3. Zur Ausgestaltung und operativen Umsetzung des DigitalPakt#SN sollen DigitalHubs#SN an den lehrerbildenden Universitäten Chemnitz, Leipzig und Dresden entstehen. Vorhandene Strukturen der regionalen Bildungsverwaltung, der Schulträger, der Lehrerbildung und Schulpraxis werden hier ebenso gebündelt wie die Expertise regionaler Akteur*innen der Medienbildung. Es entstehen forschungsbezogene Konzepte zu Inhalten und Methoden digitaler Schule und digitalen Unterrichts, die unmittelbar für Lehrerbildung, Schulentwicklung, Fortbildung und Unterrichtspraxis verfügbar sind. Dabei werden die Potentiale der Digitalisierung ausdrücklich auch für andere Zukunftsthemen wie Differenzierung, Inklusion, politische Bildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung fruchtbar gemacht. Digitalisierung darf nicht gegen andere gesellschaftliche Aufgaben ausgespielt werden. Die aktuellen politischen Entwicklungen zeigen deutlich den Zusammenhang zwischen Medienkompetenz bspw. im Umgang mit Social Media und politischer Meinungsbildung auf, weshalb insbesondere Lehrkräfte aktuelle Konzepte abrufen und anwenden können müssen.
4. Digitalisierung und Medienkompetenz muss verpflichtender Gegenstand für alle Lehramtsstudierenden sein. Dies beinhaltet die Anpassung der Prüfungsordnungen, der Lehr- und Lerninhalte sowie zunehmend digitale Lehrveranstaltungen in allen Lehramtsstudiengängen. Entsprechend mit den Universitäten zu vereinbarende Digitalisierungsstrategien werden an den DigitalHubs#SN begleitet und nachhaltig in alle Bereiche universitärer Lehrerbildung integriert. Denn neben der Vermittlung allgemeiner Medienkompetenz in den Bildungswissenschaften müssen zukünftige Lehrer*innen digitale Lernprozesse auch fachspezifisch gestalten können.
5. Wir machen Lehramtsstudierende zu Multiplikator*innen für digitales Lehren und Lernen. In Schulpraktika und Workshops können Studierende erworbenes Wissen und theoretisch konzipierte Unterrichtsideen weitergeben und sich mit Schulpraktiker*innen über deren Praxistauglichkeit austauschen. Dies fördert eine lebendige Verzahnung der Phasen der Lehrer*innenbildung und schafft Räume der konkreten Anwendung digitalen Lehrens und Lernens.
6. Wir fordern eine Neukonzeption der Inhalte und Methoden der Lehrerfortbildung. Es besteht ein Widerspruch zwischen Forderungen nach digitaler Bildung im Unterricht und vornehmlich analogen, frontalen und auf Präsenz orientierten Fortbildungsangeboten für Lehrer*innen. Neben einem Ausbau der Angebote bedarf es neuer Formate wie Webinare, Barcams, Moocs etc. Gerade für Lehrer*innen müssen die Chancen der Digitalisierung für lebenslanges Lernen und kooperativen Austausch genutzt werden.
7. Mit einem öffentlichen Bildungsportal machen wir Unterstützungsstrukturen und Orientierungsangebote sichtbar und helfen Schulträgern, Schulleitungen und Lehrer*innen dabei, den digitalen Wandel in Schule selbst zu gestalten. Die Aktivitäten im Rahmen des DigitalPakt#SN sollen in Form von Konzepten für die Schulentwicklung, die Unterrichtsgestaltung, mit Fortbildungsangeboten, Best Practice etc. anwendungsorientiert verfügbar sein. Veröffentlichte Standards und Expertise in den Bereichen Datenschutz, Urheberrecht und Technikausstattung sollen Schulen, Schulträger und Lehrer*innen Orientierung und Sicherheit bei der Umsetzung eigener Medienkonzepte bieten. Das Bildungsportal ist vernetzt mit anderen Bildungsservern sowie Angeboten sächsischer Bildungs- und Kultureinrichtungen.
8. Wir fördern Initiativen zur Erstellung und Verbreitung von Open Educational Resources (OER) im Bereich schulischer Bildung und der Lehrer*innenbildung. Digitale Bildung bedarf offener Unterrichtsmaterialien, die frei verwendet und an unterschiedliche Lernsituationen und Schüler*innen angepasst werden können. OER bieten Lehrer*innen die Chance, den digitalen Wandel selbst aktiv zu gestalten. Freie Bildungsmaterialien ermöglichen Kooperation und Austausch zwischen Lehrer*innen und bieten besondere Potentiale für Fortbildungen, phasenübergreifenden Theorie-Praxis-Transfer, die Qualifizierung von Quereinsteigern sowie die Sensibilisierung für Fragen des Urheberrechts.
9. DigitaleSchule#SN – Ein flächendeckendes Netz von Modellschulen aufbauen. Die Modellschulen werden Teil der DigitalHubs#SN und sind langfristig als Laboratorien, Impulsgeber sowie Multiplikatoren zu verstehen. Sie beteiligen sich aktiv an der Praxiserprobung erarbeiteter Konzepte, an der Fortbildung von Lehrer*innen sowie als Ausbildungszentren in Praktika, Referendariat und Quereinsteigerprogrammen.
10. Die vielfältige Landschaft bestehender Initiativen außerschulischer Medienbildung in Sachsen sowie die Medienzentren erhalten eine langfristige finanzielle Planungssicherheit und werden in den DigitalPakt#SN eingebunden. Statt punktueller Leuchtturmprojekte wird über eine kontinuierliche Förderung und die Einbindung in den DigitalPakt#SN ein Transfer in die Fläche abgesichert. Durch langfristige Kooperationen erhalten die Initiativen Planungssicherheit und es reduziert sich der Aufwand für jährlich neu zu stellende Anträge. Schwerpunkte der künftigen Arbeit können beispielsweise die Lehrer*innenfortbildung oder passfähige Ganztagsangebote zum Umgang mit digitalen Medien sein.
11. Die Curricula aller Fächer jeder Schulstufe und Schulart sind auf ihren Beitrag zur Ausbildung digitaler Medienkompetenz hin zu überprüfen und anzupassen. Da Digitalisierung alle gesellschaftlichen Bereiche durchdringt, kann und muss auch jedes Fach einen Beitrag zu Medienkompetenz leisten. In den Lehrplänen unserer Schulen muss Digitalisierung konsequent und fachspezifisch ausgestaltet als Querschnittsthema verankert werden. Ein zeitgemäßer und für alle Schüler verpflichtender Informatikunterricht an weiterführenden Schulen beinhaltet selbstverständlich anwendungsorientierte Grundlagen des Programmierens.
12. Ein Lernmanagementsystem muss zur Grundausstattung an jeder Schule gehören. Zur Gestaltung zeitgemäßen Lernens gehört es, Lernaufgaben flexibel abrufbar zu machen, sowohl individuelle Lernprozesse als auch Zusammenarbeit zu ermöglichen sowie differenzierte Rückmeldungen zum Lernfortschritt jeder Schülerin oder jedes Schülers zu geben. Lernmanagementsysteme leisten einen wesentlichen Beitrag zur Organisation und Strukturierung digitalen Lernens. Ziel muss eine einfach handhabbare App sein, die mit Open-Source-Code programmiert wird.
13. Wir fordern für jede Schule personelle Ressourcen und ausreichend Stundendeputate zur pädagogischen und technischen Unterstützung digitaler Lernprozesse. Die Konfiguration von Endgeräten, das Einrichten eines digitalen Lernkurses, die Erprobung neuer digitaler Methodik und die Erfahrungsweitergabe im Kollegium – das alles bedarf Expertise und vor allem Zeit. Es gilt deshalb unterstützendes Personal für die IT-Administration und Gerätewartung an die Schulen zu bringen. Die Pädagogischen IT-Koordinator*innen (PITKo) sollen sich zukünftig verstärkt auf die schulinterne Fortbildung sowie Koordination von Digitalisierungsprozessen an Schulen konzentrieren können.
14. Wir fordern für alle Schüler*Innen den Zugang zu einem eigenen digitalen Lernwerkzeug. Um eine Erstbegegnung und den Zugang zu medienkompetentem Handeln und digitalem Lernen zu ermöglichen, stellen wir zur Nutzung in der Grundschule Klassensätze digitaler Endgeräte zur Verfügung. In weiterführenden Schulen wird durch eine “Bring your own Device”-Strategie ein zunehmend eigenverantwortlicher Umgang mit eigenen Geräten gefördert. Die Lernmittelpauschalen der Kommunen müssen hier ebenso einen digitalen Wandel vollziehen. Zum Anschub soll sich der Freistaat Sachsen an der Förderung beteiligen. So stellen wir sicher, dass kein*e Schüler*in zurückgelassen wird und gleicher Zugang zu Bildung hergestellt wird. Zudem verpflichtet sich der Freistaat Sachsen die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Nutzung von digitalen Endgeräten in Prüfungen zu schaffen.
15. Wir schreiben einen Sonderpreis “DigitaleSchule#SN” beim Sächsischen Schulpreis aus. Damit fördern wir die Erarbeitung von digitalen Lernkonzepten und würdigen das Engagement von Schulen und Lehrer*innen, den digitalen Wandel aktiv mitzugestalten. Bis zu zehn Schulen können für beispielhafte Medienkonzepte und besondere Leistungen von Lehrer*innen bei der Erprobung, Umsetzung und Erfahrungsweitergabe digitaler Lernprozesse ausgezeichnet werden.