I-3 Verfassungsschutz auflösen – erste Maßnahmen einleiten

Status:
Überweisung
Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen und an den Landesparteitag der SPD Sachsenmit dem Ziel der Übermittlung an die SPDLandtagsfraktion, überweisen: 
Nach Jahren der Skandale im BfV, aber auch des LfV Sachsen, wird deutlich, dass dieser Nachrichtendienst nicht mehr reformierbar ist und ihm sofort jegliche nachrichtendienstliche Kompetenz entzogen und er letztlich auch abgeschafft werden muss. Um das zu erreichen, müssen erste Sofortmaßnahmen ergriffen werden:
  1. Das LfV Sachsen wird auf seine Aufgaben der Informations- und Koordinationsstelle für Fragen des Verfassungsschutzes  ohne nachrichtendienstliche        Kompetenzen  reduziert.
  2. Dem LfV Sachsen werden die Grundlagen zur Informationserhebung mit nachrichtendienstlichen Mitteln entzogen. Das umfasst das Abschaffen der V-Mann-Praxis, dem Einsatz von technischen Hilfsmitteln wie Bild- und Tonaufzeichnungen sowie Tarnpapiere und -kennzeichen, die Streichung der Befugnisse zur Überwachung des Fernmelde- und Postverkehrs nach Artikel 10 GG, verdeckte Ermittlungen, Observationen, Aufzeichnung und Entschlüsselung von Kommunikation und Beobachtung des Funkverkehrs.
  3. Die Regelungen zur „Übermittlung personenbezogener Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz“ an andere Behörden werden gestrichen.
  4. Vertreterinnen und Vertreter des LfV Sachsen werden aus allen Gremien und Institutionen zurückgezogen, in denen sie als Vertreter von Nachrichtendiensten vertreten sind.
  5. Alle Dateien und Akten werden jeglicher nachrichtendienstlicher und polizeilicher Verwendung entzogen. Die entsprechenden automatisierten technischen Verbindungen zwischen den Sicherheitsbehörden werden gekappt.
Begründung:
Mit dem letzten Verfassungsschutzbericht hat das LfV Sachsen mal wieder bewiesen, dass es seiner Aufgabe des Schutzes der Verfassung und der Demokratie nicht gerecht wird. Das „Wir sind mehr“-Konzert in Chemnitz wird unter dem Bereich „linksextremistische Musikszene“ aufgeführt und Bands wie „K.I.Z.“ und „Feine Sahne Fischfilet“ explizit als „linksextremistisch“ bezeichnet. (Vorabfassung sächsischer Verfassungsschutzbericht 2018, S. 190)
Stattdessen haben wir in Sachsen ein Problem mit einer ausgeprägten rechtsextremen Szene, die deutschlandweit und international gut vernetzt ist. Deutlich wurde das bei den Ausschreitungen in Chemnitz im Sommer letzten Jahres, welche nicht nur ein Fehlverhalten der Polizei, sondern auch des Verfassungsschutzes insgesamt darstellt. Zudem bilden das Scheitern des Verbotsverfahrens der NPD 2003, das Desaster um den „NSU“ und die unzureichende Aufarbeitung sowie Desinformation zu den Verstrickungen des Verfassungsschutzes in den „Nationalsozialistischen Untergrund“ und der neue Verfassungsschutzbericht von 2018, Jahre der Skandale und der gezielten Vertuschung von Fehlverhalten des BfV und des LfV Sachsen.
Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Nicht Abgestimmt ÄA1 zum I-3 4-19 Jusos Dresden Ersetze ab Zeile 4 „jegliche“: „Kompetenz zur Überwachung politischer Betätigungen entzogen und er letztlich auch abgeschafft werden muss. Deshalb fordern wir, dass eine im Sozialministerium geschaffene Stelle fortan als „demokratisches Frühwarnsystem“ agieren und auch einen jährlichen Bericht über Gefährdungen der Demokratie herausgeben soll. Dies soll in Zusammenarbeit mit den sächsischen Universitäten und einer neu zu gründenden Bürgerstiftung geschehen, an der sich auch die organisierte Sächsische Zivilgesellschaft beteiligen kann. Über nachrichtendienstliche Mittel soll diese Stelle nicht verfügen. Entsprechendes kompetentes Personal soll vom Verfassungsschutz hierher versetzt werden. Der behördliche Verfassungsschutz soll sich auf seine nachrichtendienstlichen Aufgaben konzentrieren: Terrorismusabwehr, Spionageschutz und Sicherheitsüberprüfungen. Änderungsantrag (PDF)
Stellungnahme(n):
Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen und an den Landesparteitag der SPD Sachsen, mit dem Ziel der Übermittlung an die SPD-Landtagsfraktion, überweisen: Nach Jahren der Skandale im BfV, aber auch des LfV Sachsen, wird deutlich, dass dieser Nachrichtendienst nicht mehr reformierbar ist und ihm sofort jegliche nachrichtendienstliche Kompetenz entzogen und er letztlich auch abgeschafft werden muss. Um das zu erreichen, müssen erste Sofortmaßnahmen ergriffen werden: Das LfV Sachsen wird auf seine Aufgaben der Informations- und Koordinationsstelle für Fragen des Verfassungsschutzes - ohne nachrichtendienstliche Kompetenzen - reduziert. Dem LfV Sachsen werden die Grundlagen zur Informationserhebung mit nachrichtendienstlichen Mitteln entzogen. Das umfasst das Abschaffen der V-Mann-Praxis, dem Einsatz von technischen Hilfsmitteln wie Bild- und Tonaufzeichnungen sowie Tarnpapiere und -kennzeichen, die Streichung der Befugnisse zur Überwachung des Fernmelde- und Postverkehrs nach Artikel 10 GG, verdeckte Ermittlungen, Observationen, Aufzeichnung und Entschlüsselung von Kommunikation und Beobachtung des Funkverkehrs. Die Regelungen zur „Übermittlung personenbezogener Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz“ an andere Behörden werden gestrichen. Vertreterinnen und Vertreter des LfV Sachsen werden aus allen Gremien und Institutionen zurückgezogen, in denen sie als Vertreter von Nachrichtendiensten vertreten sind. Alle Dateien und Akten werden jeglicher nachrichtendienstlicher und polizeilicher Verwendung entzogen. Die entsprechenden automatisierten technischen Verbindungen zwischen den Sicherheitsbehörden werden gekappt.