Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landtagsfraktion der SPD Sachsen und der Parteivorstand der SPD Sachsen wird gebeten, sich dafür ein zu setzen, dass die der Opfer der Euthanasie-Verbrechen in den Jahren 1933 bis 1945 in der Gedenkkultur an die Opfer des Nationalsozialismus stärker berücksichtigt werden. Der Parteivorstand der SPD Sachsen soll prüfen, in welcher Form ein angemessenes Erinnern und Mahnen an die Opfer der „Euthanasie“-Verbrechen innerhalb und außerhalb unserer Sozialdemokratischen Partei Deutschland möglich ist.
Begründung:
In den Jahren 1933 bis 1945 wurde eine sehr große Zahl von Menschen mit Beeinträchtigungen durch unterschiedliche Euthanasie-Programme ermordet oder in ihrer körperlichen Unversehrtheit verletzt. Viele Mädchen und Frauen wurden zwangssterlisiert, da sie eine Beeinträchtigung hatten. In den Jahren 1933 bis 1945 wurden sehr viele Menschen mit Beeinträchtigungen durch unterschiedliche Euthanasie-Programme in Tötungsanstalten oder Heilanstalten durch Gas, Ernährungsentzug oder Medikamente getötet. Die Opfer und Überlebenden dieser furchtbaren Verbrechen werden bis heute nicht ausreichend als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt. Das muss sich sehr schnell ändern. Es ist nicht akzeptabel, dass Menschen mit Beeinträchtigungen, die in den Jahren 1933 bis 1945 zwangssterilisiert oder ermordet worden, weniger Gedenken erfahren, als zum Beispiel Opfer der Ermordung von jüdischen Menschen oder politische Häftlinge im NS-Regime. Es geht um die gleichberechtigte Erinnerungskultur aller Opfer der NS-Verbrechen.
Empfehlung der Antragskommission:
Konsensliste (Konsens)
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