W-05 Unterstützung eines Zweckentfremdungsverbotes von Wohnraum in Sachsen

Status:
Zurückgezogen

Die SPD in Sachsen setzt sich für ein gesetzlich verankertes Verbot von Zweckentfremdungen von Wohnraum ein.

Eine Zweckentfremdung liegt vor, wenn:

  1. Wohnraum mehr als 30 Tage im Jahr zu gewerblichen Zwecken tage-/wochenweise als Ferienwohnung untervermietet wird.
  2. Wohnraum für gewerbliche Zwecke genutzt wird.
  3. Wohnraum länger als 6 Monate leer steht, ohne dass von Seiten des Eigentümers der Versuch einer Vermietung besteht.

 Nach Berliner Vorbild sollte eine solche Zweckentfremdung von Wohnraum als Ordnungswidrigkeit von Kommunen in die Satzung aufgenommen werden können, um bei Verstoß entsprechende Ordnungsgelder zu erheben.

 

Begründung:
In Leipzig ist  eine zunehmende Anzahl von nicht gemeldeten Ferienwohnungen zu beobachten, welche über Online-Portale wie beispielsweise airbnb.com vermittelt werden. Es handelt sich dabei nicht um längerfristige Untervermietungen, sondern um tage- oder wochenweise vermietete Unterkünfte zu touristischen Zwecken. Die Tatsache, dass Wohnraum zu Ferienwohnungen umfunktioniert wird, sorgt vor allem bei Ein-Zimmer-Wohnungen im Zentrum Leipzigs für eine Verknappung dieser Art des Wohnraums. Der Ortsverein Leipzig-Mitte sieht es als erforderlich an dieser Entwicklung mit Hilfe eines Gesetzes entgegenzuwirken. Viele Städte, wie beispielsweise Berlin oder München, ahnden eine derartige Zweckentfremdung mit hohen Ordnungsgeldern und haben Kontrollmechanismen entwickelt, um Verstöße zu entdecken. (Bsp.: Online-Melde-Formulare, Schaffung von Verwaltungsstellen, etc.) Auch in Leipzig lässt sich eine zunehmende Knappheit an Wohnraum beobachten, weshalb es zukünftig nicht mehr tragbar ist eine Zweckentfremdung von Wohnraum zu tolerieren. Weiterhin beobachten wir einen zunehmenden kalkulierten Leerstand von Wohnimmobilien zum Zwecke der Gewinnmaximierung bei einem Weiterverkauf. Es entspricht unserer Meinung nach nicht den sozialdemokratischen Grundsätzen, dass Wohnraum so zu einem reinen Spekulationsobjekt wird, und der Bevölkerung nicht zum Wohnen zur Verfügung steht. Auch in einem derartigen „Luxusleerstand“ sehen wir eindeutig eine Zweckentfremdung von Wohnraum. Den Antragstellenden ist bewusst, dass von diesem Problem nicht alle Kommunen in Sachsen betroffen sind. Es gilt daher Zweckentfremdungsverbote nur dort einzusetzen, wo tatsächlich Probleme durch diesen Missbrauch von Wohnraum existieren.
Empfehlung der Antragskommission:
Diskussion durch den Parteitag
Version der Antragskommission:
Hinweis an den Antragsteller: Das Thema wird bereits im W-04 behandelt. Der Antragsteller wird gebeten die Integration dieses Antrags in den W-04 zu prüfen.
Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Nicht Abgestimmt ÄA1 zum W-05 1 UB Dresden Zeile 1 Ergänze nach “... setzt sich” die Wörter “bei Bedarf”. Änderungsantrag (PDF)