Hs-3 Übergangszeit zwischen Studienordnungen

Status:
Überweisung

Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen möge beschließen und an den Landesparteitag der SPD Sachsen und die Mitglieder der sächsischen Landtagsfraktion weiterleiten:

Daher sollte für den Fall neuer Studienordnungen im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) eine gesetzliche Übergangszeit zwischen alter und neuer Studienordnung festgelegt werden. Diese sollte von der vorgesehenen Regelstudienzeit abhängig sein – so könnte bei einer Regelstudienzeit bis 4 Semester eine Übergangszeit von 2 Semestern, bis 8 Semester von 4 Semestern und bis 12 Semestervon 6 Semestern festgelegt werden. Dies könnte man in § 36 (Studienordnungen) einfügen.

Begründung:
Derzeit ist für Studierende bei einer Änderung ihrer Studienordnung ihr weiterer Studienverlauf stark von den in ihrer Studienkommision sitzenden Personen abhängig. Achten diese nicht explizit auf eine angemessene Übergangszeit zwischen alter und neuer Studienordnung, kann es durchaus passieren, dass es gar keine oder nur eine sehr kurze gibt. Bei großen Unterschieden zwischen alter und neuer Studienordnung kann es daher vorkommen, dass man viele Module belegen muss, die bis dahin nicht Teil der belegbaren Module waren. Dies führt teilweise zu einer unzumutbaren Verlängerung des Studiums, da man ohne den Abschluss der jeweiligen Module keinen Studienabschluss erreichen kann. Besonders hart trifft es dabei natürlich jene, die nicht gerade erst mit dem Studium begonnen haben.
Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Nicht Abgestimmt ÄA1 zum Hs-3 1259 Jusos SV Leipzig Ersetze in Zeile 1259 das Akronym SächsHSFG durch: SächsHS“F“G Änderungsantrag (PDF)