GP-2 Übenernahme der Kosten für die Batterien der Hörgeräte in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufnehmen

Status:
Überweisung

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Landtagsfraktion der SPD Sachsen wird gebeten, sich dafür ein zu setzen, daß die Kostenübernahme für Batterien für Hörgeräte in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen wird. Die Ungerechtigkeit zwischen CI-Trägern und Trägern von Hörgeräten ist damit abzuschaffen.

Begründung:
Seit einigen Jahren gibt es Menschen, die hochgradig schwerhörig sind oder gehörlos sind, die sich ein CI in ihren Körper operieren lassen, um wieder hören zu können. Wir begrüßen diesen medizinischen Fortschritt außerordentlich. Jedoch entsteht durch diesen operativen Eingriff eine Ungerechtigkeit gegenüber Menschen mit Hörbeeinträchtigungen, die Hörgeräte nutzen. Die Akkus der CI-Träger sind Bestandteil des Leistungskatalogs der GKV, jedoch die Batterieren für Hörgeräte nicht. Wir wollen mit unserem Antrag diese Ungerechtigkeit beenden.
Empfehlung der Antragskommission:
Diskussion auf dem Parteitag