K-11 Transparente Kommunalpolitik

Status:
Zurückgezogen

Der Landesparteitag der SPD Sachsen möge beschließen und an die SPD-Landtagsfraktion weiterleiten:

  1. Die Sächsische Gemeindeordnung ist dahingehend zu ändern, dass Sitzungen von beschließenden und beratenden Ausschüssen zunächst grundsätzlich immer öffentlich sind. §41, Abs. 5, Satz 2 ist entsprechend zu streichen. Die Herstellung von Nichtöffentlichkeit darf nur die Ausnahme sein.
  2. In den beschließenden und beratenden Ausschüssen des Gemeinderats müssen Ratsmitglieder, die kein Mitglied des entsprechenden Ausschusses sind, Rederecht erhalten. §42, Abs. 4 SächsGemO ist dementsprechend zu ändern, dass alle Mitglieder des Stadt- oder Gemeinderates die Möglichkeit erhalten, nicht nur an den Sitzungen teilzunehmen sondern sie auch mit Beiträgen mitzugestalten.
  3. Anfragen von Gemeinderät_innen an den/die Bürgermeister_in und die damit verbundenen Antworten müssen in geeigneter Form öffentlich gemacht werden. Diese Regelung muss in der Sächsischen Gemeindeordnung (hier: §28, Abs. 6) verankert und nicht den Kommunen überlassen werden.

Die o.g. Änderungen sind in adäquater Art und Weise auch in der Sächsischen Landkreisordnung vorzunehmen.

 

Begründung:
Die Sächsische Gemeindeordnung wurde unlängst im Landtag verhandelt. Einige Dinge konnten umgesetzt werden, einige blieben unberücksichtigt. Das kann uns nicht zufriedenstellen.  Die SPD Sachsen bekennt sich zu einer transparenten und bürgerfreundlichen Kommunalpolitik. Dazu gehört, dass Sitzungen der Gemeinderäte öffentlich stattfinden, das Mitspracherecht von Gemeinderät_innen umfassend gewahrt wird und Anfragen an die Verwaltung für jede_n zugänglich wird.  Daher fordern wir die Landtagsfraktion der SPD Sachsen auf, auch folgende Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung weiter zu verfolgen:
Empfehlung der Antragskommission:
Diskussion durch den Parteitag