D-4 Stärkung der ländlichen Unterbezirke – Quote 2.0

Status:
Ablehnung

Innerhalb der Jusos Sachsen zeigt sich ein krasses Übergewicht der großstädtischen Unterbezirke Leipzig, Chemnitz und Dresden gegenüber den ländlichen Unterbezirken, was sich besonders im Vergleich der Mitglieder- und der Delegiertenzahl zeigt.  So bilden die drei Städte ein Drittel der Bevölkerung Sachsens ab, haben jedoch die Hälfte aller Delegiertenstimmen der Jusos inne. Dieses ungleiche Verhältnis entsteht dadurch, dass die drei Städte die Universitätsstandorte in Sachsen sind. Wenn jedoch Unterbezirke mit wenigen Mitgliedern kein politisches Gewicht haben, ist das undemokratisch und hemmt die Möglichkeit der Entwicklung. Zudem werden junge Leute die keine akademische Laufbahn einschlagen unterrepräsentiert. All das ist ungerecht. Um diese Ungleichbehandlung beheben zu können, wird eine Quotierung der Delegierten – hinsichtlich ihrer Anzahl – empfohlen, wobei die Mitgliederanzahl in den jeweiligen Unterbezirken dennoch berücksichtigt bleibt. So soll es in Zukunft für die ländlichen Unterbezirke einfacher werden, Strukturen auszubauen.

 

Es wird daher empfohlen, die Richtlinien für die Delegiertenbestimmung zur LDK in der Hinsicht zu ändern, dass:

  1. a) Erhöhung der Grundmandate auf 5 Mandate für jeden UB,
  2. b) pro 5 % Mitgliederanteil des UB vom Landesverband je ein weiteres Mandat,
  3. c) Verfahren der Mandatsermittlung der JHG und Schüler*innen bleibt unberührt.

 

Beispiel 1: UB SV Leipzig (661 von 1616 Mitgliedern)                                                   Gesamt

Grundmandate: 5                                                                                                                        5

661 geteilt durch 1616 = 0,4090 (entspricht rund 40,9 % der Mitglieder des LV)

40,9 % geteilt durch 5 % = 8,18 –> entspricht 8 weitere Mandate                                 13

UB SV Leipzig entsendet 13 Mandate zur LDK.

 

Beispiel 2: UB Chemnitz (85 von 1616 Mitgliedern)

Grundmandate: 5                                                                                                                      5

85 geteilt durch 1616 = 0,0526 (entspricht rund 5,26 % der Mitglieder des LV)

5,26 % geteilt durch 5% = 1,05 –> entspricht 1 weiteres Mandat                                  6

UB Chemnitz entsendet 6 Mandate zur LDK.

 

Beispiel 3: UB Lausitz (38 von 1616 Mitgliedern)

Grundmandate: 5                                                                                                                      5

38 geteilt durch 1616 = 0,0235 (entspricht rund 2,35 % der Mitglieder des LV)

2,35 % geteilt durch 5% = 0,47 –> entspricht kein weiteres Mandat                           5

UB Lausitz entsendet 5 Mandate zur LDK.

 

Nach diesem Verfahren würden die Großstädte Leipzig, Chemnitz und Dresden ca. ein Drittel der Delegierten stellen. Passend zur Bevölkerungszahl in Sachsen. Das Verfahren ist angelehnt an die Ermittlung der Delegiertenmandate der Bundesausschüsse 2018.

Die LDK möge daher beschließen, die Richtlinien der Jusos Sachsen zu ändern. Der § 5 Abs. 2 soll wie folgt lauten:

„Die Landesdelegiertenkonferenz setzt sich aus Delegierten zusammen. Jeder Unterbezirk erhält fünf Grundmandate. Die übrigen Mandate werden entsprechend der Zahl der SPD-Mitglieder bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres sowie der Juso-Unterstützer und –Unterstützerinnen durch folgendes Verfahren ermittelt: Für jeden Mitgliederanteil eines Unterbezirks in Höhe von 5 von Hundert der Gesamtmitgliederanzahl des Landesverbandes erhält der jeweilige Unterbezirk ein weiteres Mandat. Die Delegierten sind mindestens aller zwei Jahre auf einer Unterbezirkskonferenz zu wählen. Zusätzlich erhält jede vom Landesvorstand ordentlich anerkannte Projektgruppe ein Grundmandat, die Delegierten sind mindestens aller zwei Jahre auf einer Mitgliederversammlung zu wählen. Delegierte sind dem Landesverband spätestens zur Antragsfrist zu melden.“