GU-02 Stärkung der Betreuung von Kindern von suchtkranken Eltern in Sachsen

Status:
Annahme

Der Landesparteitag der SPD Sachsen möge beschließen und an die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag weiterleiten, dass die Betreuung sowie Behandlung der Kinder von Eltern, die die Diagnose einer Substanzstörung erfüllen, gestärkt wird. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass schon in der Schwangerschaft die Einbindung der Mütter in ein umfassendes Betreuungssystem gewährleistet sein muss. Die Betreuung sowie Behandlung dieser Kinder muss von der unmittelbaren Nachsorge im Anschluss an die Geburt bis ins Erwachsenenalter garantiert sein. Die unmittelbare Nachsorge nach der Geburt kann nur geschehen durch die zweckgebundene finanzielle und personelle Ausstattung der sächsischen Kliniken im Bereich der intensivmedizinischen und neonatalen Versorgung. Zudem müssen Vernetzungs- und Koordinierungsstellen zwischen den Kliniken, den Kommunen, den Kinder- und Jugendhilfe Einrichtungen, den Jugendämtern und den psychosozialen Beratungsstellen, sowie den Spezialambulanzen für Substanzstörungen, in Sachsen geschaffen werden. Eine barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit dieser Einrichtungen ist selbstverständlich.

Beschluss: Überweisung an den Landesparteirat, dort mit Änderung einstimmig angenommen
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag der SPD Sachsen möge beschließen und an die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag weiterleiten, dass die Betreuung sowie Behandlung der Kinder von Eltern, die die Diagnose einer Substanzstörung erfüllen, gestärkt wird. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass schon in der Schwangerschaft die Einbindung der Mütter in ein umfassendes Betreuungssystem gewährleistet sein muss. Die Betreuung sowie Behandlung dieser Kinder muss von der unmittelbaren Nachsorge im Anschluss an die Geburt bis ins Erwachsenenalter garantiert sein. Die unmittelbare Nachsorge nach der Geburt kann nur geschehen durch die zweckgebundene finanzielle und personelle Ausstattung der sächsischen Kliniken im Bereich der intensivmedizinischen und neonatalen Versorgung. Zudem müssen Vernetzungs- und Koordinierungsstellen zwischen den Kliniken, den Kommunen, den Kinder- und Jugendhilfe Einrichtungen, den Jugendämtern und den psychosozialen Beratungsstellen, sowie den Spezialambulanzen für Substanzstörungen, in Sachsen geschaffen werden. Eine barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit dieser Einrichtungen ist selbstverständlich.

Beschluss-PDF: