B-06 Sozialassistentinnen- und Sozialassistenausbildung ermöglichen

Status:
Annahme

Der Landesparteitag möge beschließen und die Landtagsfraktion auffordern, sich für die Wiedereinführung des dreijährigen Bildungsgangs zur Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin und zum staatlich geprüften Sozialassistenten als Pilotprojekt für Absolventinnen und Absolventen mit qualifiziertem Hauptschulabschluss sowie für Migranten mit vergleichbaren ausländischen Abschlüssen einzusetzen.

Begründung:
In der Vergangenheit gab es im Freistaat Sachsen sowohl einen zweijährigen Ausbildungsgang für Absolventinnen und Absolventen der Oberschule mit Realschulabschluss, als auch einen dreijährigen Ausbildungsgang für Absolventinnen und Absolventen mit Hauptschulabschluss für die Ausbildung zur Sozialassistentin und zum Sozialassistenten. Die dreijährige Ausbildung für Jugendliche mit qualifiziertem Hauptschulabschluss wurde abgeschafft. Allerdings zeigt der aktuelle Fachkräftemangel in diesem Bereich, dass es sinnvoll ist, einen solchen Bildungsgang wieder einzuführen. Ähnliches trifft auf Migranten zu, die bereits einen vergleichbaren ausländischen Abschluss haben, denen ebenfalls eine Ausbildung zur Sozialassistentin und zum Sozialassistenten ermöglicht werden soll, wie es auch in vielen anderen Bundesländern möglich ist.
Empfehlung der Antragskommission:
Konsensliste
Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Zurückgezogen ÄA1 zum B-06 4 AG Selbst Aktiv Sachsen Ab Zeile 5 soll hin zu gefügt werden: "Die Ausbildung zum staatlich geprüften Sozialassistenten/der staatlich geprüften Sozialassistentin muss eine in allen Bundesländern anerkannte Ausbildung sein und Möglichkeiten bieten, in allen sozialen und pflegerischen Berufsbereichen ohne weitere Berufsausbildung tätig zu werden." Änderungsantrag (PDF)
Beschluss: des ordentlichen Landesparteitags der SPD Sachsen 27. / 28. Oktober 2018
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag beschließt und fordert die Landtagsfraktion auf, sich für die Wiedereinführung des dreijährigen Bildungsgangs zur Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin und zum staatlich geprüften Sozialassistenten als Pilotprojekt für Absolventinnen und Absolventen mit qualifiziertem Hauptschulabschluss sowie für Migranten mit vergleichbaren ausländischen Abschlüssen einzusetzen.

Beschluss-PDF: