I-2 Sonderparteitag zur Beendigung der Großen Koalition

Status:
Ablehnung

Die Antragskommission empfiehlt die Behandlung in einem eigenen Block nach dem Bericht der Landtagsfraktion am 28.10.2018

Die letzten sechs Monate haben gezeigt: Die Arbeit der Großen Koalition zwischen CDU/CSU und SPD kann die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland nicht überzeugen. Das Kopfschütteln über Fehlentscheidungen rund um die Personalie Maaßen und der unverständliche Umgang mit dem Dieselskandal sind dabei nur die Spitze des Eisbergs. Aber auch bei der konkreten Umsetzung des Koalitionsvertrags und bei weiteren vereinbarten Vorhaben ist an diversen Stellen kaum Fortschritt zu erkennen. So werden weiterhin Waffen an Staaten geliefert, die am Jemen-Krieg beteiligt sind, die Finanztransaktionssteuer liegt auf Eis und die Reform des Berufsbildungsgesetzes verzögert sich weiterhin. Auch mit Blick auf eine nachhaltige Klimapolitik, eine fairere Handelspolitik oder die berufliche Integration von Geflüchteten werden die eigenen Ansprüche aus dem Vertrag bisher nicht erreicht. Ebenso schmerzlich vermissen wir bisher eine Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a). 

Auch wenn sich die SPD an einigen Stellen auch durchsetzen konnte, überzeugt die Regierungsarbeit in vielen Bereichen noch nicht. Dabei genießt nicht nur die Koalition insgesamt immer deutlich weniger Zutrauen, auch die SPD stürzte seit Ende August von ihrem ohnehin schlechtesten Wahlergebnis noch einmal deutlich ab und befindet sich in vielen Umfragen nur noch auf Platz 3. Die Menschen, die wir vertreten wollen, glauben uns in weiten Teilen nicht mehr. Dies ist grundsätzlich keine neue Entwicklung, sondern Ergebnis eines fatalen Prozesses in den letzten 20 Jahren. Aber auch innerparteilich verfängt das ewige Mantra vom „guten Regieren“ und dem „besseren Verkaufen“ kaum noch. 

In dieser schwierigen Lage fordern wir die umgehende Einberufung eines außerordentlichen Bundesparteitags, der über das Ende der Großen Koalition entscheidet. Die SPD hat sich in einem Mitgliederentscheid für die Große Koalition ausgesprochen, dementsprechend sollte auch eine Beendigung nicht nur im kleinen Kreis des Parteivorstands entschieden werden. Dies ist ein geordnetes, nachvollziehbares und demokratisches Verfahren. Auf diesem Sonderparteitag sollten in einem angemessenen Rahmen auch weitere konkrete Schritte zur inhaltlichen und organisatorischen Erneuerung der SPD beraten werden. Unverzichtbar ist u.a. eine glaubhafte Distanzierung von programmatischen und strategischen Fehlern der Vergangenheit. Dazu gehört für uns in erster Linie ein Schlussstrich unter Hartz IV und andere Fehler in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, aber vor allem eine Antwort auf die relevanten Zukunftsfragen in diesen Bereichen. Personelle Veränderungen im Rahmen dieser Neuaufstellung sind möglich, aber kein Selbstzweck.  

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Annahme ÄA3 zum I-2 19 Jusos Sachsen - Stefan Engel Z 19 ändere das Ende in "die Fortsetzung" Änderungsantrag (PDF)
Ablehnung ÄA2 zum I-2 18 Jens Katzek Änder in Z 18/19 Die im Koalitionsvertrag festgehaltene Evaluierung des Koalitionsvertrag und der Großen Koalition zur Mitte der Legislaturperiode im August 2019, wird auf einen außerordentlichen Bundesparteitag getroffen. Änderungsantrag (PDF)
Annahme ÄA1 zum I-2 1 Daniela Kolbe Änderung Antragstitel in Sonderparteitag zur Frage: Quo vadis Große Koalition Änderungsantrag (PDF)
Beschluss: des ordentlichen Landesparteitags der SPD Sachsen 27. / 28. Oktober 2018
Text des Beschlusses:

Ablehnung

Beschluss-PDF: