WT-4 Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Status:
Überweisung

Der Landesvorstand der AG Selbst Aktiv Sachsen beantragt, der Landesparteitag möge beschließen, dass

  • in Einrichtungen der Behindertenhilfe Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt – zwingend vorgeschrieben werden.
  • Einrichtungen der Behindertenhilfe bereits vorhandene Schutzkonzepte zum Schutz bzw. Erkennen von sexuellem Missbrauch regelmäßig überprüfen und vorhandene Maßnahmen anhand der Empfehlungen für Schutzkonzepte des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs anpassen
  • einen Verhaltenskodex erarbeiten, ihre Mitarbeiter regelmäßig informieren und durch Seminare usw. auch Eltern, Schützlinge und sonstige Personen sensibilisieren
  • in jeder Einrichtung der Behindertenhilfe eine Beschwerdestelle, auch für anonyme Anzeigen einrichten und eine Notfallbetreuung entwickeln.
Begründung:
Mädchen und Jungen sowie Frauen und Männer haben ein Recht auf Achtung ihre persönlichen Grenzen. Sie haben zudem Anspruch auf Hilfe bei sexuellen Übergriffen und Missbrauch. Durch Schutzkonzepte können vorbeugende Maßnahmen innerhalb der Einrichtung im Alltag ergriffen sowie Risiken erkannt und abgebaut werden. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Einrichtungen verfügen über ein Basiswissen zu sexueller Gewalt und greifen aktiv zum Schutz von betroffenen Personen ein, so können sie auch für andere kompetente Vertrauenspersonen sein, welche sexuelle Gewalt in der Familie, im sozialen Umfeld, durch andere Jugendliche bzw. Kinder sowie Erwachsene oder im Internet erfahren.
Empfehlung der Antragskommission:
Diskussion auf dem Parteitag