S-01 Schutzeinrichtungen für Frauen und Kinder in allen Landkreisen – Lücke im Hilfenetz schließen

Status:
Zurückgezogen

Der Landesparteitag der SPD Sachsen möge beschließen und an die Landtagsfraktion weiterreichen:
Wir fordern die SPD-Kreistagsabgeordneten, die SPD-Landtagsfraktion und die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration auf, sich dafür einzusetzen:
die Lücken im Hilfenetz des Freistaats Sachsen, die aktuell im Landkreis Erzgebirge und im Landkreis Nordsachsen bestehen, zu schließen und eine Schutzeinrichtung für Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind – mindestens eine Einrichtung in jedem Landkreis für Frauen und Kinder und nach Bedarf (Modellprojekt wird ausgewertet) auch für Männer – zu finanzieren. Dafür sind Ausschreibungsverfahren und Verhandlungen mit dafür infrage kommenden Einrichtungsträgern auf Ebene des Landkreises durchzuführen.

Der Freistaat Sachsen hat über das derzeit laufende Bundesmodellprojekt eine fortlaufende Bedarfsplanung zur Bereitstellung einer angemessenen Anzahl von Plätzen in Schutzeinrichtungen sowie deren Ausstattung auf Dauer zu gewährleisten. Wir unterstützen den Vorschlag im Entwurf für ein modernes sächsisches Gleichstellungsgesetz, die Kosten zwischen Land und Kommune so aufzuteilen, dass die notwenigen Sachkosten von der kommunalen Seite und die Personalkosten vom Freistaat Sachsen übernommen werden.

 

Begründung:
Insbesondere wo familiäre Strukturen und Netzwerke versagen, brauchen wir staatliche Schutzeinrichtungen, um Frauen und Mädchen vor nicht selten lange andauernden und sich wiederholenden Gewalterfahrungen zu bewahren. Damit es nicht zu Wartezeiten kommt und keine Frauen und Mädchen abgewiesen werden müssen, fordert die ASF Sachsen mindestens eine Schutzeinrichtung pro Landkreis. In Sachsen bestehen hier noch Lücken, insbesondere in Nordsachsen und im Erzgebirgslandkreis. Schutzeinrichtungen für Opfer häuslicher Gewalt werden überall gebraucht, kein Landkreis darf sich hier aus der Verantwortung ziehen. Zwei Landkreise in Sachsen fördern keine Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen. Einer davon ist der Erzgebirgskreis. Ein Problembewusstsein der Kreisverwaltung und des Landrates sind nicht vorhanden, wie die Beantwortung eine Anfrage im Landkreis vor mehreren Wochen zeigte. Die Landespolitik hat in den Doppelhaushalten 15/16 sowie 17/18 die Mittel für das Hilfesystem gegen häusliche Gewalt auf 2,9 Mio € pro Jahr deutlich aufgestockt. Es ist nun die Aufgabe der Landkreise, die ausgestreckte Hand zu ergreifen und gemeinsam die fehlenden Schutzeinrichtungen ins Leben zu rufen.
Empfehlung der Antragskommission:
Konsensliste
Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Nicht Abgestimmt ÄA1 zum S-01 12 AG Selbst Aktiv Sachsen Zeile 12 nach dem Wort Personalkosten ist einzufügen "Kosten für behinderungsbedingten Mehrbedarf (Barrierefreiheit und ggfs. Betreuung)" Änderungsantrag (PDF)