WT-1 Schaffung von Mehrgenerationsprojekten im sozialen Wohnungsbau

Status:
Überweisung

Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Landesparteitag wird gebeten, die Landtagsfraktion zu beauftragen, darauf mit Nachdruck Einfluss zu nehmen, dass im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus bis 2024 mindestens 5 Mehrgenerationsprojekte gefördert werden, wo Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen gemeinsam leben, wohnen und sich gegenseitig unterstützen können. Die Mehrgenerationsprojekte müssen so angelegt sein, dass sie barrierefrei erreichbar, barrierefrei nutzbar und für jeden Menschen finanzierbar sind. Das Umfeld muss ebenfalls barrierefrei sein und gesellschaftliche Inklusion ermöglichen. Das umfasst die Wohnräume bzw. –gebäude, die Gewerberäume und Arzt- und Therapie-Praxen sowie eine wohnortnahe Anbindung an einen barrierefreien ÖPNV und SPNV in Sachsen.

Begründung:
Wir sehen es als Vorteil an, wenn Menschen mit unterschiedlichem Alter, mit und ohne Beeinträchtigung in einem Sozialraum (Mehrgenerations-Haus) gemeinsam leben können und damit gleichberechtigt am sozialen Leben teilhaben können. Gerade Eltern von erwachsenen Kindern mit Beeinträchtigungen könnten dazu animiert werden, ihren Kindern ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Sie müssen sich dann nicht immer von ihren Kindern vollständig lösen. Sie können mit ihnen z. B, in getrennten Wohnungen, weiterhin gemeinsam die Freizeit verbringen. Pflegedienste und andere Assistenzen können ortsnah beide Generationen betreuen und versorgen.
Empfehlung der Antragskommission:
Konsensliste (Konsens)