Die Jusos Sachsen mögen beschließen und ihre Richtlinien in §7 wiefolgt ändern:
Ersetze: „(1) Dem auf zwei Jahre gewählten, stimmberechtigtenLandesvorstand gehören an: • ein/e Landesvorsitzende/r, • zwei Stellvertretende/r Landesvorsitzende/r und • maximal sechs Beisitzer/innen“
durch: “ (1) Dem auf zwei Jahre gewählten, stimmberechtigtenLandesvorstand gehören an: • ein/e Landesvorsitzende/r, • eine von der Landesdelegiertenkonferenz zu bestimmende Anzahl an Stellvertretenden Landesvorsitzenden“
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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Annahme | ÄA1 zum OJ-2 | 6 | Jusos Dresden | Ergänze: Nachdem der SPD-Landesvorstand die Richtlinienänderung bestätigt hat, sind die gewählten Beisitzer:innen für den Rest der Legislatur gleichberechtigte stellvertretende Landesvorsitzende im Sinne dieses Antrags. | Änderungsantrag (PDF) |
Die Richtlinien der Jusos Sachsen sollen in §7 wiefolgt geändert werden:
Ersetze: „(1) Dem auf zwei Jahre gewählten, stimmberechtigten Landesvorstand gehören an:
- ein/e Landesvorsitzende/r, • zwei Stellvertretende/r Landesvorsitzende/r und
- maximal sechs Beisitzer/innen“
durch: “ (1) Dem auf zwei Jahre gewählten, stimmberechtigten Landesvorstand gehören an:
- ein/e Landesvorsitzende/r,
- eine von der Landesdelegiertenkonferenz zu bestimmende Anzahl an Stellvertretenden Landesvorsitzenden“
Nachdem der SPD-Landesvorstand die Richtlinienänderung bestätigt hat, sind die gewählten Beisitzer:innen für den Rest der Legislatur gleichberechtigte stellvertretende Landesvorsitzende im Sinne dieses Antrags.