OJ-2 Richtlinienänderung: Vorstand auf Augenhöhe - Beisitzer*innen zu Stellvertreter*innen

Status:
Annahme mit Änderungen

Die Jusos Sachsen mögen beschließen und ihre Richtlinien in §7 wiefolgt ändern:

Ersetze: „(1) Dem auf zwei Jahre gewählten, stimmberechtigtenLandesvorstand gehören an: • ein/e Landesvorsitzende/r, • zwei Stellvertretende/r Landesvorsitzende/r und • maximal sechs Beisitzer/innen

durch: “ (1) Dem auf zwei Jahre gewählten, stimmberechtigtenLandesvorstand gehören an: • ein/e Landesvorsitzende/r, • eine von der Landesdelegiertenkonferenz zu bestimmende Anzahl an Stellvertretenden Landesvorsitzenden“

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Annahme ÄA1 zum OJ-2 6 Jusos Dresden Ergänze: Nachdem der SPD-Landesvorstand die Richtlinienänderung bestätigt hat, sind die gewählten Beisitzer:innen für den Rest der Legislatur gleichberechtigte stellvertretende Landesvorsitzende im Sinne dieses Antrags. Änderungsantrag (PDF)
Beschluss: OJ-2 Richtlinienänderung §7
Text des Beschlusses:

Die Richtlinien der Jusos Sachsen sollen in §7 wiefolgt geändert werden:
Ersetze: „(1) Dem auf zwei Jahre gewählten, stimmberechtigten Landesvorstand gehören an:

  • ein/e Landesvorsitzende/r, • zwei Stellvertretende/r Landesvorsitzende/r und
  • maximal sechs Beisitzer/innen“

durch: “ (1) Dem auf zwei Jahre gewählten, stimmberechtigten Landesvorstand gehören an:

  • ein/e Landesvorsitzende/r,
  • eine von der Landesdelegiertenkonferenz zu bestimmende Anzahl an Stellvertretenden Landesvorsitzenden“

Nachdem der SPD-Landesvorstand die Richtlinienänderung bestätigt hat, sind die gewählten Beisitzer:innen für den Rest der Legislatur gleichberechtigte stellvertretende Landesvorsitzende im Sinne dieses Antrags.

Beschluss-PDF: