BA-6 Psychotherapeut*innen in Ausbeutung: Weiterbildung statt Ausbeutung für angehende Psychotherapeut*innen

Status:
Annahme

Die Jusos Sachsen mögen beschließen und an den SPD Landesparteitag mit dem Ziel der Weiterleitung an den SPD Bundesparteitag weiterleiten

Wir fordern die Gleichstellung von angehenden Psychotherapeut*innen mit jungen

Ärzt*innen in der Weiterbildung zum Facharzt*/zur Fachärztin*. Im Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz – PsychThG) bzgl. der Approbation beantragen wir, dass die Bezeichnung “Ausbildung” durch die Bezeichnung “Weiterbildung” ersetzt wird.

Zudem verlangen wir, dass angehende Psychotherapeut*innen gleichberechtigt und analog zur Gebührenordnung für Ärzte in die durch das Bundesgesundheitsministerium erlassene Gebührenordnung nach §9 PsychThG [und den einheitlichen Bewertungsmaßstab nach dem SGB V] aufgenommen werden, damit PiA nach gleichem Recht während ihrer praktischen Tätigkeit entlohnt werden.

Ebenso fordern wir, dass die Finanzierung der Weiterbildung nicht von den angehenden Therapeut*innen getragen werden muss, wie es gängige Praxis ist. Dies ist auch nach dem aktuell für die Weiterbildung geltenden BBiG §12 bzgl. nichtiger Vereinbarungen nicht gültig.

Wir fordern die Streichung des §7 PsychThG, der eine Geltung des BBiG für die Weiterbildung zum*zur Psychotherapeuth*in ausschließt.

Begründung:
erfolgt mündlich
Text des Beschlusses:

Wir fordern die Gleichstellung von angehenden Psychotherapeut*innen mit jungen Ärzt*innen in der Weiterbildung zum Facharzt*/zur Fachärztin*. Im Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz – PsychThG) bzgl. der Approbation beantragen wir, dass die Bezeichnung “Ausbildung” durch die Bezeichnung “Weiterbildung” ersetzt wird.

Zudem verlangen wir, dass angehende Psychotherapeut*innen gleichberechtigt und analog zur Gebührenordnung für Ärzte in die durch das Bundesgesundheitsministerium erlassene Gebührenordnung nach §9 PsychThG [und den einheitlichen Bewertungsmaßstab nach dem SGB V] aufgenommen werden, damit PiA nach gleichem Recht während ihrer praktischen Tätigkeit entlohnt werden.

Ebenso fordern wir, dass die Finanzierung der Weiterbildung nicht von den angehenden Therapeut*innen getragen werden muss, wie es gängige Praxis ist. Dies ist auch nach dem aktuell für die Weiterbildung geltenden BBiG §12 bzgl. nichtiger Vereinbarungen nicht gültig.

Wir fordern die Streichung des §7 PsychThG, der eine Geltung des BBiG für die Weiterbildung zum*zur Psychotherapeuth*in ausschließt.

Weiterleitung an: Landesparteitag SPD Sachsen mit dem Ziel einer Weiterleitung an den SPD-Bundesparteitag

Beschluss-PDF: