B-4 Prekäre Beschäftigung von Studierenden zurückdrängen

Status:
Nicht Abgestimmt

Die Landeskonferenz der Jusos Sachsen möge beschließen und für die Umsetzung im Landtagswahlprogramm der SPD einsetzen:

 

Die prekäre Situation von studentischen und wissenschaftlichen Beschäftigten ist zu beenden. Dies soll insbesondere auf den Weg gebracht werden durch:

  • Im Sächsischen Personalvertretungsgesetz sind studentische Personalräte als ordentliche Personalräte nach dem Vorbild Berlins einzuführen. Die gewählten Personalräte erhalten eine Beschäftigungsgarantie für mindestens 1 Jahr.
  • Solange dies noch nicht umgesetzt ist, ist der Antrag auf Vertretung durch den Personalrat den Studierenden unbedingt mit dem Personalbogen zu überreichen.
  • Um dem Befristungsunwesen bei studentischen Beschäftigten entgegenzuwirken, wirkt die Landesregierung mittels Zielvereinbarungen daraufhin, dass neue Hilfskraft-Verträge für mindestens 1 Jahr ausgeschrieben werden.
  • Der Einsatz von Studierenden in Stellen der Hochschulverwaltung und zentralen Einrichtungen muss entsprechend den Vorgaben des Tarifvertrags der Länder entlohnt werden. Studentische und wissenschaftliche Hilfskraftstellen.
  •  sind für Verwaltungstätigkeiten nicht zulässig. Den Personalräten und den noch zu schaffenden studentischen Personalräten sind mehr Informationsrechte zur besseren Kontrolle von Stellenausschreibungen für Studierende einzuräumen.
  • Die Kategorie wissenschaftliche Hilfskraft mit Master ist abzuschaffen. Wer eine abgeschlossenen Hochschulbildung, d.h. mit Master oder Diplom, vorweisen kann, muss nach dem Tarifvertrag der Länder, das heißt je nach Tätigkeit zwischen Entgeltgruppe 11 und 13 bezahlt werden.
Begründung:
Wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte leisten auch in Sachsen einen integralen Teil zum Hochschulbetrieb. Eine Vielzahl von ihnen wird dennoch ein Stundenlohn von 9,87 Euro oder weniger bezahlt, der knapp über dem Mindestlohn liegt. Wer als Hilfskraft arbeitet und einen Bachelor-Abschluss hat, erhält an den Unis in Sachsen 11,49 Euro, und mit einem Master-Abschluss 15,63 Euro. Im Jahr 2017 waren 8.283 wissenschaftliche Hilfskräfte an sächsischen Hochschulen gemeldet. An den 4 Universitäten machten diese Hilfskräfte damit fast 20 Prozent des wissenschaftlichen Personals aus. An der TU Dresden sind es sogar 22 Prozent. Zudem sind die Vertragslaufzeiten deutlich zu erhöhen. Obwohl viele Studierende an Daueraufgaben mitwirken, hangeln sie sich von Vertrag zu Vertrag, deren Laufzeit meist bei 3 Monate liegt. Tutor*innen werden in der vorlesungsfreien Zeit entlassen und dann wieder eingestellt. Mittlerweile machen studentischen Beschäftigte aber auch einen großen Anteil in der Verwaltung aus, wo sie eigentlich keiner Forschung oder einem Lehrstuhl direkt zuarbeiten. Hier werden Studierende deutlich unter Wert bezahlt und dienen oft dazu deutlich teurere Verwaltungsstellen zu verdrängen. Dem kann nur durch politisches Einwirken auf die Hochschulen und die Einsetzung studentischer Personalräte nach dem Vorbild Berlins abgeholfen werden. Die rechtliche Stellung studentischer Beschäftigter ist derzeit absolut prekär. Die Hochschulen sind nur dazu angewiesen Höchstsätze je nach Abschluss der Studierenden nicht zu überschreiten. Unterschreitungen werden nicht beanstandet. Zudem müssen Studierende einen gesonderten Antrag auf Vertretung durch den Personalrat der Hochschule stellen. Es überrascht wenig, dass von diesem Recht im 2018 ganze 11 Personen in Sachsen Gebrauch gemacht haben.
Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Nicht Abgestimmt ÄA1 zum B-4 4 Jusos Dresden Zeile 4 Ersetze “Beschäftigen” durch “Hilfskräften” Ergänze nach Z. 22: “Auch bei Projektstellen, die durch Drittmittelgeber*innen finanziert werden, muss darauf hingewirkt werden, dass das Gehalt entsprechend der geltenden Tarifverträge bemessen wird. Dem Anforderungsniveau der jeweiligen Projektstelle entsprechend müssen auch die Fördermittel zugeteilt werden.” Änderungsantrag (PDF)