BA-7 Pflichtbesuch für sächsische Schüler*innen in Holocaust-Gedenkstätten

Status:
Annahme

Die Jusos Sachsen mögen beschließen und an den Landesparteitag der SPD Sachsen weiterleiten:

Wir fordern einen verpflichtenden Schulbesuch von Schüler*innen aus Sachsen in der achten und/oder neunten Klassenstufe, aller Schulformen, in einer Gedenkstätte zur Erinnerung und Mahnung der nationalsozialistischen Verbrechen an der Menschlichkeit in Form eines Rahmenprogramms. Innerhalb diese Programms sollen die Schüler*innen emotional vorbereitet werden, um Verstehensprozesse vorzubereiten und anzubahnen. Um die Tiefe und Verantwortung des Themas gerecht zu werden, sollen gegebenenfalls externe und außerschulische Experten hinzugezogen werden.

Weiterhin fordern wir, dass Lehrkräfte für den Gedenkstättenbesuch in Weiterbildungen o.Ä. qualifiziert und vorbereitet werden, damit sie wiederum in der Lage sind, ihre Schüler*innen auf den Gedenkstättenbesuch vorzubereiten. Diese Weiterbildung sollte u.a. im Sinne des Beutelsbacher Konsens, der die Grundlagen politischer Bildungsarbeit formuliert, geschehen. Die Kosten werden vom Freistaat Sachsen getragen, da der Besuch eine Verpflichtung darstellt.

Begründung:
„Die Erinnerung an die Entrechtung, Vertreibung und Ermordung der jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger ist für uns heute lebenden Deutschen eine bleibende Aufgabe.“ Das Zitat von André Schmitz, Staatssekretär a. D. für kulturelle Angelegenheiten Berlins, zeigt auf, welche Verantwortung wir tragen. Der Holocaust, sowie das Unrechtsregime der NSDAP, dürfen nie vergessen werden! Dennoch erleben wir in Deutschland immer wieder und vermehrt antisemitische Übergriffe, sowie Parolen die gegen die in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden gerichtet sind. Um dieses Problem nachhaltig zu bekämpfen, sowie Respekt und Verantwortung mit unserer Geschichte zu schaffen, ist es unabdingbar sich mit dem Thema ausgiebig zu beschäftigen. Allerdings ist es nicht ausreichend dies nur innerhalb des Geschichtsunterrichts in der Schule zu tun, sondern es ist notwendig Gedenkstätten zu besuchen um diese Thematik greifbar zu machen um die passierten Schrecken wirklich zu verstehen. Ebenso fördert ein Besuch einer Holocaust-Gedenkstätte, sowie die tiefe Auseinandersetzung mit der Ausgrenzung und Entrechtung der jüdischen Mitbürger*innen während der Zeit von 1933 bis 1945, ein Verständnis für die Wichtigkeit des interkulturellen Austausches. Dies führt zu mehr Akzeptanz und mehr Miteinander von Schüler*innen verschiedener Religionen und dem wirklichen Verständnis, dass so etwas „nie wieder“ passieren darf. Dieser Antrag fördert das Zusammenleben in einer offenen Gesellschaft und dem Ende der Ausgrenzung von Minderheiten.
Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Erledigt ÄA zum BA-7 397 Jusos Chemnitz Ersetze in Zeile 397: „emotional vorbereitet werden“ mit „durch Veranstaltungen inhaltlich vor- und nachbereitet werden“ Änderungsantrag (PDF)
Erledigt ÄA zum BA-7 399 Jusos Dresden Ergänze: nach Zeile 399: „So lang es noch möglich ist, sollte zudem dafür gesorgt werden, dass die Schüler*innen mit Zeitzeug*innen während des Pflichtbesuchs reden können. Perspektivisch sollten die Gedenkstätten die Erfahrung eines Zeitzeug*innengesprächs konservieren und didaktisch aufbereiten, um auch künftigen Generationen den Wert solch einer wichtigen Erfahrung vermitteln zu können." Änderungsantrag (PDF)
Erledigt ÄA zum BA-7 395 Jusos Dresden Ersetze: Zeile 395 „in der achten und/oder neunten Klassenstufe“, durch „während ihrer lehrplanmäßigen Auseinandersetzung mit der deutschen NS-Diktatur“ Änderungsantrag (PDF)
Text des Beschlusses:

Wir fordern einen verpflichtenden Schulbesuch von Schüler*innen aus Sachsen während ihrer lehrplanmäßigen Auseinandersetzung mit der deutschen NS-Diktatur, aller Schulformen, in einer Gedenkstätte zur Erinnerung und Mahnung der nationalsozialistischen Verbrechen an der Menschlichkeit in Form eines Rahmenprogramms. Innerhalb diese Programms sollen die Schüler*innen durch Veranstaltungen inhaltlich vor- und nachbereitet werden, um Verstehensprozesse vorzubereiten und anzubahnen. Um die Tiefe und Verantwortung des Themas gerecht zu werden, sollen gegebenenfalls externe und außerschulische Experten hinzugezogen werden.

So lang es noch möglich ist, sollte zudem dafür gesorgt werden, dass die Schüler*innen mit Zeitzeug*innen während des Pflichtbesuchs reden können. Perspektivisch sollten die Gedenkstätten die Erfahrung eines Zeitzeug*innengesprächs konservieren und didaktisch aufbereiten, um auch künftigen Generationen den Wert solch einer wichtigen Erfahrung vermitteln zu können.

Weiterhin fordern wir, dass Lehrkräfte für den Gedenkstättenbesuch in Weiterbildungen o.Ä. qualifiziert und vorbereitet werden, damit sie wiederum in der Lage sind, ihre Schüler*innen auf den Gedenkstättenbesuch vorzubereiten. Diese Weiterbildung sollte u.a. im Sinne des Beutelsbacher Konsens, der die Grundlagen politischer Bildungsarbeit formuliert, geschehen. Die Kosten werden vom Freistaat Sachsen getragen, da der Besuch eine Verpflichtung darstellt.

Beschluss-PDF: