Die Jusos Sachsen mögen beschließen und an den Landesparteitag der SPD Sachsen weiterleiten:
Eine moderne Drogenpolitik erkennt die komplexe Lebenssituation von abhängigen Konsument*innen an. Sie bietet daher eine verzahnte Sozial-, Gesundheits- und Ordnungspolitik als Lösungen eines gesellschaftlichen Problems. Mit der Schaffung von Drogenkonsumräumen werden Überlebens- und Ausstiegshilfen für die Klient*innen erweitert, indem gesundheitliche Risiken überwacht sowie konsumbezogene Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit minimiert werden. Dies führt zu einer Befriedung zwischen Konsument*innen und Anwohner*innen und bietet Alternativen zum Rückzug in die eigenen vier Wände.
Kommunen sollen durch die Schaffung neuer rechtlicher Rahmenbedingungen entscheiden können, ob sie die akzeptierende Drogenarbeit, als bereits anerkannten Bestandteil der öffentlichen Drogenhilfe, ausbauen und somit das bisherige Drogenhilfesystem sinnvoll ergänzen.
Daher fordern wir die SPD-Landtagsfraktion und die regierenden SPD Minister*innen auf:
- Eine Rechtsverordnung nach § 10a des Betäubungsmittelgesetzes zu erlassen, in der Drogenkonsumräume erlaubt und eingeführt werden dürfen.
- Maßstäbe zur Ausstattung, Qualität und Umfang des Angebots auf Grund neuster Erkenntnisse zu treffen und sich konzeptionell an Bundesländern zu orientieren, die schon mehrjährige Erfahrung gemacht haben.
- Schaffung von Finanzierungsmöglichkeiten zum Betrieb der Drogenkonsumräume nach der Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe.
- Die Aufnahme der akzeptierenden Drogenhilfe in die landesweite Strategie gegen Drogenkonsum.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
---|---|---|---|---|---|
Nicht Abgestimmt | ÄA zum In-6 | 909 | Jusos Dresden |
Streiche:
Zeile 909 „auf Grund neuster Erkenntnisse“
Ersetze:
Zeile 910 Bundesländern durch Berlin
Ergänze:
Nach Z.113
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Änderungsantrag (PDF) |
Eine moderne Drogenpolitik erkennt die komplexe Lebenssituation von abhängigen Konsument*innen an. Sie bietet daher eine verzahnte Sozial-, Gesundheits- und Ordnungspolitik als Lösungen eines gesellschaftlichen Problems. Mit der Schaffung von Drogenkonsumräumen werden Überlebens- und Ausstiegshilfen für die Klient*innen erweitert, indem gesundheitliche Risiken überwacht sowie konsumbezogene Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit minimiert werden. Dies führt zu einer Befriedung zwischen Konsument*innen und Anwohner*innen und bietet Alternativen zum Rückzug in die eigenen vier Wände.
Kommunen sollen durch die Schaffung neuer rechtlicher Rahmenbedingungen entscheiden können, ob sie die akzeptierende Drogenarbeit, als bereits anerkannten Bestandteil der öffentlichen Drogenhilfe, ausbauen und somit das bisherige Drogenhilfesystem sinnvoll ergänzen.
Daher fordern wir die SPD-Landtagsfraktion und die regierenden SPD Minister*innen auf:
- Eine Rechtsverordnung nach § 10a des Betäubungsmittelgesetzes zu erlassen, in der Drogenkonsumräume erlaubt und eingeführt werden dürfen.
- Maßstäbe zur Ausstattung, Qualität und Umfang des Angebots auf Grund neuster Erkenntnisse zu treffen und sich konzeptionell an Bundesländern, wie zum Beispiel Berlin zu orientieren, die schon mehrjährige Erfahrung gemacht haben.
- Schaffung von Finanzierungsmöglichkeiten zum Betrieb der Drogenkonsumräume nach der Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe.
- Die Aufnahme der akzeptierenden Drogenhilfe in die landesweite Strategie gegen Drogenkonsum.
- Dass ausreichend sowie adäquat bezahltes und qualifiziertes psychologisches Personal und medizinisches Personal und sozialpädagogisches Personal eingestellt wird.