G-02 Neue Perspektiven für ein akzeptierendes Drogenhilfe-System schaffen!

Status:
Annahme

Der Landesparteitag möge beschließen:

Eine moderne Drogenpolitik erkennt die komplexe Lebenssituation von abhängigen Konsument*innen an. Sie bietet daher eine verzahnte Sozial-, Gesundheits- und Ordnungspolitik als Lösungen eines gesellschaftlichen Problems. Mit der Schaffung von Drogenkonsumräumen werden Überlebens- und Ausstiegshilfen für die Klient*innen erweitert, indem gesundheitliche Risiken überwacht sowie konsumbezogene Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit minimiert werden. Dies führt zu einer Befriedung zwischen Konsument*innen und Anwohner*innen und bietet Alternativen zum Rückzug in die eigenen vier Wände.

Kommunen sollen durch die Schaffung neuer rechtlicher Rahmenbedingungen entscheiden können, ob sie die akzeptierende Drogenarbeit, als bereits anerkannten Bestandteil der öffentlichen Drogenhilfe, ausbauen und somit das bisherige Drogenhilfesystem sinnvoll ergänzen.

Daher fordern wir die SPD-Landtagsfraktion und die regierenden SPD Minister*innen auf:

  • Eine Rechtsverordnung nach § 10a des Betäubungsmittelgesetzes zu erlassen, in der Drogenkonsumräume erlaubt und eingeführt werden dürfen.
  • Maßstäbe zur Ausstattung, Qualität und Umfang des Angebots auf Grund neuster Erkenntnisse zu treffen und sich konzeptionell an Bundesländern, wie zum Beispiel Berlin zu orientieren, die schon mehrjährige Erfahrung gemacht haben.
  • Schaffung von Finanzierungsmöglichkeiten zum Betrieb der Drogenkonsumräume nach der Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe.
  • Die Aufnahme der akzeptierenden Drogenhilfe in die landesweite Strategie gegen Drogenkonsum.
  • Dass ausreichend sowie adäquat bezahltes und qualifiziertes psychologisches Personal und medizinisches Personal und sozialpädagogisches Personal eingestellt wird.
Begründung:
Die sächsische Drogenpolitik setzt auf drei Säulen: Prävention durch Information, Beratung und Behandlung sowie Repression. Dabei verkennt die Landesregierung den zukünftigen Handlungsdruck auf kommunaler Ebene. Während landesweit gegen die illegale Einfuhr und Schmuggel von Drogen vorgegangen wird, stehen die Ballungszentren in Sachsen vor einer weiteren ordnungspolitischen Trendwende. Mit dem lang anhaltenden Druck auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt werden in den nächsten Jahren auch die letzten Stadtteile und Quartiere dem Sanierungs- und Marktdruck nachgeben müssen und die letzten Rückzugsräume für abhängige Konsument*innen schwinden. Die bisherige Praxis zeigt, dass in Anlaufstellen, Quartierarbeit und Straßensozialarbeit bereits jetzt Räume angeboten werden, in denen Konsument*innen sich aufwärmen, Essen erhalten und Duschen können. Durch die Ausgabe von sauberes und desinfiziertes Equipment wird das Risiko einer Krankheitsübertragung wie HIV-positiv minimiert. Diese Praxis wird konterkariert, indem die Konsument*innen diesen geschützten Raum verlassen müssen, um im schlimmsten Fall zwei Ecken weiter der Sucht nachzugehen. Die Landesregierung muss daher den Kommunen die Möglichkeit geben, den von Sucht betroffenen Menschen neue Rückzugsorte zur Verfügung zu stellen und damit das bisherige Drogenhilfesystem sinnvoll zu ergänzen. Eine Verdrängung bei zunehmenden konsumbezogenen Verhaltensweisen im öffentlichen Raum, sei es durch Polizei oder Ordnungsdienste, hilft nicht einen einzigen Menschen bei der Bekämpfung seiner Sucht. Gleichzeitig können vorbeugend eine Entlastung auf Seiten der Ordnungskräfte geschaffen werden. Da es sich bei der Bekämpfung der Kriminalität nach Betäubungsmittelgesetz vor allem ein Kontrolldelikt handelt, sollten zusätzliche Kräfte der Polizei sich nicht auf Repressionen gegen die Konsument*innen, sondern sich auf den Rauschgifthandel konzentrieren. Die Aufnahme der akzeptierenden Drogenarbeit erweitert zudem den Zugang zu hilfebedürftigen Drogenkonsument*innen, die bisher nicht erreicht wurden. Die Ausrichtung auf schadensbegrenzende Angebote wie Überlebenshilfen, Unterstützung beim Erlernen risikomindernder Konsumformen und durch die Vermittlung ergänzender Hilfen, setzt auf einen pragmatischen und integrativen Ansatz in der Drogenhilfe.
Empfehlung der Antragskommission:
Konsensliste
Beschluss: des ordentlichen Landesparteitags der SPD Sachsen 27. / 28. Oktober 2018
Text des Beschlusses:

Eine moderne Drogenpolitik erkennt die komplexe Lebenssituation von abhängigen Konsument*innen an. Sie bietet daher eine verzahnte Sozial-, Gesundheits- und Ordnungspolitik als Lösungen eines gesellschaftlichen Problems. Mit der Schaffung von Drogenkonsumräumen werden Überlebens- und Ausstiegshilfen für die Klient*innen erweitert, indem gesundheitliche Risiken überwacht sowie konsumbezogene Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit minimiert werden. Dies führt zu einer Befriedung zwischen Konsument*innen und Anwohner*innen und bietet Alternativen zum Rückzug in die eigenen vier Wände.

Kommunen sollen durch die Schaffung neuer rechtlicher Rahmenbedingungen entscheiden können, ob sie die akzeptierende Drogenarbeit, als bereits anerkannten Bestandteil der öffentlichen Drogenhilfe, ausbauen und somit das bisherige Drogenhilfesystem sinnvoll ergänzen.

Daher fordern wir die SPD-Landtagsfraktion und die regierenden SPD Minister*innen auf:

  • Eine Rechtsverordnung nach § 10a des Betäubungsmittelgesetzes zu erlassen, in der Drogenkonsumräume erlaubt und eingeführt werden dürfen.
  • Maßstäbe zur Ausstattung, Qualität und Umfang des Angebots auf Grund neuster Erkenntnisse zu treffen und sich konzeptionell an Bundesländern, wie zum Beispiel Berlin zu orientieren, die schon mehrjährige Erfahrung gemacht haben.
  • Schaffung von Finanzierungsmöglichkeiten zum Betrieb der Drogenkonsumräume nach der Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe.
  • Die Aufnahme der akzeptierenden Drogenhilfe in die landesweite Strategie gegen Drogenkonsum.
  • Dass ausreichend sowie adäquat bezahltes und qualifiziertes psychologisches Personal und medizinisches Personal und sozialpädagogisches Personal eingestellt wird.
Beschluss-PDF: