A-04 Mindesthaltbarkeitsdatum für IT-Devices

Status:
Annahme

Hersteller von netzwerkfähigen Geräten müssen einen Zeitraum abhängig von der durchschnittlichen Nutzungsdauer dieser Geräte garantieren, in dem sie die Haftung für IT-Sicherheit übernehmen. In dem Zeitraum werden sie verpflichtet Firmware- und Securityupdates für ihre Geräte allen NutzerInnen bereitzustellen. Diese garantierte „gesicherte Nutzungsdauer“ entspricht einem Mindeshaltbarkeitsdatum zur sicheren Nutzung und ist eine Erweiterung der gesetzlichen Herstellergarantie.

Begründung:
Wir alle haben teils sensible und persönliche Daten auf unseren Smartphones: angefangen bei privater Kommunikation, privaten Fotos bis hin zur Banking-App für den eigenen Zahlungsverkehr. Aber auch andere netzwerkfähige Geräten erheben und sammeln Daten aus dem privaten Umfeld: Standortdaten, Kommunikationspartner*innen und persönliche Vorlieben (Wann putze ich Zähne mit der Bluetooth-Zahnbürste? Wann benutze ich meinen Herd mit NFC-Funktion?). Es gibt in den privaten Haushalten immer mehr intelligten Glühbirnen, Kühlschränke mit WLAN-Anbindung, smarte Fernseher, die Bluetooth-Zahnbürste, vernetzte Kaffeemaschinen und viele weitere mehr. Das digitale Zeitalter birgt durch die vielen kleinen und großen (netzwerkfähigen) technischen Helferlein somit Erleichterungen für den Alltag und erfreuen sich einer entsprechend großen Beliebtheit. Jedoch entstehen auch Gefahren durch fehlende IT-Security und die legale sowie illegale Erhebung von Massendaten, insbesondere für das Private. Es ist Aufgabe des VerbraucherInnenschutzes allen KundInnen Transparenz über die gesicherte Nutzungsdauer – die Mindesthalbarkeit – zu geben bzw. die gesicherte Nutzungsdauer gar erst zu schaffen. Nach wie vor werden netzwerkfähige technische Geräte des Internet of Things (IoT) häufig ohne jedwede Sicherungsmaßnahmen ausgeliefert. Im Gegensatz zur jetzigen Situation müssen also Anreize für Hersteller geschaffen werden, überhaupt Security-Maßnahmen zu ergreifen, aber auch bei der Softwareplanung eine langfristige Pflege ihrer Software zu berücksichtigen. Damit wir unsere Banking-Apps sicher nutzen können, unsere Privatsspähre geschützt bleibt und wir uns dennoch am Nutzen unserer technischen Helferlein erfreuen können, sind wir darauf angewiesen, dass die Hersteller dieser netzwerkfähigen Geräte regelmäßig Updates bereitstellt und Sicherheitslücken in ihren Systemen über einen garantierten Zeitraum – abhängig von der durchschnittlichen Nutzungsdauer – schließen. Denkbare garantierte Nutzungsdauern sind bspw.: [1]
  • Waschmaschine – 15+ Jahre
  • Fernseher – 7+ Jahre
  • Notebooks – 5+ Jahre
  • Smartphones/Mobilfunkgeräte – 5+ Jahre
Nicht nur Hersteller müssen in die Pflicht genommen werden Maßnahmen zur Garantie der IT-Sicherheit bereitzustellen. Auch die NutzerInnen sind in der Pflicht sich um die Installation vorhandener Updates zu bemühen und eine externe Kommunikation einzuschränken. Dafür ist eine Bereitstellung von entsprechenden Informationen notwendig. Denn im Weiteren stellt die fehlende Sicherheit von IoT-Geräten auch eine Gefahr für unbeteiligte Dritte dar. Da bspw. die Kontrolle über entsprechende Geräte übernommen und in Botnetze integriert werden können. Anschließend sind auch Massenangriffe auf Dritte über sogenannte DDoS-Angriffe (Distributed Denial of Service) oder Bruteforce-Methoden zur Entschlüsselung möglich. [1] Die Nutzungszeiträume orientieren sich an:  http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/texte_11_2016_einfluss_ der_nutzungsdauer_von_produkten_obsoleszenz.pdf
Empfehlung der Antragskommission:
Diskussion durch den Parteitag
Beschluss: des ordentlichen Landesparteitags der SPD Sachsen 27. / 28. Oktober 2018
Text des Beschlusses:

Hersteller von netzwerkfähigen Geräten müssen einen Zeitraum abhängig von der durchschnittlichen Nutzungsdauer dieser Geräte garantieren, in dem sie die Haftung für IT-Sicherheit übernehmen. In dem Zeitraum werden sie verpflichtet Firmware- und Securityupdates für ihre Geräte allen NutzerInnen bereitzustellen. Diese garantierte „gesicherte Nutzungsdauer“ entspricht einem Mindeshaltbarkeitsdatum zur sicheren Nutzung und ist eine Erweiterung der gesetzlichen Herstellergarantie.

Beschluss-PDF: