In-4 Menschenleben retten - eine Änderung der Organspenderegelung
AntragstellerInnen:
Jusos Chemnitz
Die Jusos Sachsen mögen beschließen und an den Landesparteitag, mit dem Ziel der Überweisung an die SPD-Bundestagsfraktion, weiterleiten:
Wir fordern die SPD-Bundesfraktion dazu auf, die „erweiterte Zustimmungsreglung“ des Transplantationsgesetzes durch eine neue Reglung, der sogenannte „Informationsreglung“, wie sie in Frankreich oder Schweden gilt, zu ersetzen. Diese Informationsreglung besagt, dass jeder Mensch zunächst ein potentieller Organspender ist – es sei denn, die Person lege zu Lebzeiten Widerspruch ein. Hinzu müssen die Angehörigen in jedem Fall über eine geplante Organentnahme informiert werden. Ihnen steht aber kein Einspruchsrecht zu.
Begründung:
Derzeit stehen ca. 10.000 Menschen in Deutschland auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Die Wartezeiten sind lang, z.B. für eine Niere beträgt sie fünf bis zehn Jahre. Die Tendenz ist steigend, da die Spenderbereitschaft in Deutschland sinkt. Auf eine Millionen Eiwohner lassen sich hier zu Lande nur weniger als zehn Organspender finden. Mit dieser Quote liegt Deutschland hinter allen anderen Ländern Europas. Doch die Bereitschaft zur Organspende ist in Deutschland viel höher als auf dem Papier. Warum also haben wir hier so wenige Organspender ?
Anders als in Ländern mit höheren Organspendequoten (z.B. Spanien mit ca. fünfmal höherer Bereitschaft als die in Deutschland) muss man sich hier zur Organspende an- statt abmelden. Dies hat zur Folge, dass viele Menschen, die eigentlich spenden wollen würden, dies vor allem aus organisatorischen Gründen, aus Vergesslichkeit oder auch mangelnder Dringlichkeit nicht tun. Im Endeffekt werden so sinnlos Leben vergeudet.
Mit diesem Beschluss würden die Jusos Sachsen auch gemäß der Empfehlung des deutschen Ethikrats, der in seiner Stellungnahme "Hirntod und Entscheidung zur Organspende" aus dem Jahr 2015 unter anderem auch eine gesetzliche Reglung fordert, handeln (https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Infobrief/Infobrief_0215_Web-neu.pdf).
Text des Beschlusses:
Wir fordern die SPD-Bundesfraktion dazu auf, die „erweiterte Zustimmungsreglung“ des Transplantationsgesetzes durch eine neue Reglung, der sogenannte „Informationsreglung“, wie sie in Frankreich oder Schweden gilt, zu ersetzen. Diese Informationsreglung besagt, dass jeder Mensch zunächst ein potentieller Organspender ist – es sei denn, die Person lege zu Lebzeiten Widerspruch ein. Hinzu müssen die Angehörigen in jedem Fall über eine geplante Organentnahme informiert werden. Ihnen steht aber kein Einspruchsrecht zu.
This Antrag was published on Dienstag, 31. Juli 2018 at 11:47.