OS-2 Listenplätze der Landesliste zu Landtags- und Bundestagswahlen

Status:
Zurückgezogen

Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen möge beschließen und an den Landesparteitag der SPD Sachsen, an den Bundeskongress der Jusos und an den Bundesparteitag der SPD weiterleiten:

Die Vergabe der Listenplätze auf den Landeslisten der Landesverbände der SPD im Rahmen bevorstehender Landtagswahlen und Bundestagswahlen soll in einem abgestuften Verfahren stattfinden.

Die Plätze 1-5 für Landtagswahlen und die Plätze 1 und 2 für Bundestagswahlen werden durch das jeweils zuständige Entscheidungsgremium der Partei im Vorfeld zusammengestellt und zur jeweiligen Wahlversammlung (in der Regel ein Parteitag) vorgeschlagen und nach den satzungsmäßigen Regelungen in einem geheimen Wahlverfahren einzeln gewählt.

Die Plätze 6-10 für Landtagswahlen und die Plätze 3 und 4 für Bundestagswahlen werden ohne vorherigen Vorschlag nach den satzungsmäßigen Regelungen in einem geheimen Wahlverfahren einzeln gewählt. Kandidaturen sind nicht vor einer Wahlversammlung, sondern erst ab dem Zeitpunkt des Aufrufes der Wahl des jeweiligen Listenplatzes auf der Wahlversammlung zulässig. Ein vorheriges öffentliches Werben ist nicht zulässig.

Die Vergabe der Listenplätze auf den Landeslisten der Landesverbände der SPD soll ab Listenplatz 11 für Landtagswahlen und ab Listenplatz 5 für Bundestagswahlen einem zufälligen Prozess per Los folgen. Alle Kandidierenden werden in einen Auswahl-Pool integriert und im Verfahren „ziehen ohne Zurücklegen“ jeweils für einen Platz beginnend ab Platz 11 bzw. Platz 5 der Liste ausgelost. Dieses Verfahren ist zum Parteitag öffentlich vor den anwesenden Delegierten durchzuführen.

Die bereits gewählten Kandidierenden der vorderen Plätze werden nicht in den Pool der Lose hinzugefügt. Im Vorfeld ist die Gesamtgröße der jeweiligen Landesliste festzulegen. Es dürfen nur so viele Kandidierende im Pool sein, wie es Plätze auf der Landesliste gibt. Alle Unterbezirke entsenden mindestens 4 und maximal 7 Kandidierende für das Losverfahren. Die genaue Anzahl, die ein Unterbezirk entsenden darf, richtet sich nach einem durch das jeweils zuständige Gremium im Vorfeld festgelegten Verfahren, dass die Mitgliederanzahl des Landesverbandes im Verhältnis zur Mitgliederanzahl der jeweiligen Unterbezirke berücksichtigt.

Begründung:
Warum ist dieses Verfahren besser als das bisherige Verfahren:  
  1. Jeder Kandidierende hat unabhängig von seiner regionalen Herkunft innerhalb des Landesverbandes oder seiner Akzeptanz innerhalb der Partei die gleichen Chancen auf einen „guten“ Listenplatz. Dadurch steigt die Motivation für die Parteiarbeit. Durch stärkere Beteiligung an der innerparteilichen Willensbildung entstehen bessere Konzepte. Es besteht die Möglichkeit, dass andere Blickwinkel und Einstellungen im Parlament gehört werden, was die Partei als Ganzes stärkt.
  2. Mit den ersten Listenplätzen kann das zuständige Gremium / der zuständige Entscheidungsträger, weiterhin die Personen vorschlagen, deren Kompetenz und Fähigkeiten für die parlamentarische Arbeit und innerhalb der Fraktion besonders wichtig sind.
  3. Mit der Wahl der ersten Plätze und der weiteren Wahlen bis Listenplatz 10 oder 4 wird den Beteiligungsrechten der Mitglieder und Delegierten Rechnung getragen, die damit ebenfalls Einfluss auf die Zusammensetzung der zukünftigen Mandatsträger in den Parlamenten erhalten.
  4. Durch die Wahl der vorderen Plätze wird das Prinzip der Bestenauslese berücksichtigt.
  5. Die weitere Verteilung auf der Liste folgt dem Zufall und damit der Verteilung innerhalb der gegebenen Grundgesamtheit. Diese Form der Zusammensetzung einer demokratischen Gruppe wurde bereits von den Vordenkern der Demokratie praktiziert.
Quelle: David Van Reybrouck, Gegen Wahlen – Warum Abstimmen nicht demokratisch ist.
  1. Die weitere Verteilung per Losverfahren lässt mögliche bestehende Befindlichkeiten zwischen Unterbezirken und Einzelpersonen unberücksichtigt und bietet deshalb eine neutrale Aufstellung der Kandidierenden.