EM-3 LGBTI*-Flüchtlinge schützen - "Sichere Herkunftsländer" überprüfen

Status:
Annahme

Die Jusos Sachsen mögen beschließen und an den Landesparteitag, mit dem Ziel der Überweisung an die SPD-Bundestagsfraktion, weiterleiten:

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, die sogenannten „Sicheren Herkunftsländer“ auf ihren Umgang mit LGBTI*-Flüchtlingen zu überprüfen und sich aufgrund der erhobenen Daten für eine Neueinstufung der Länder einzusetzen.

Begründung:
Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht. Um ein Land als sicheren Herkunftsstaat einzustufen und damit das Asyl-Recht einzuschränken, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Von „Sicheren Herkunftsstaaten“ kann nur dann gesprochen werden, wenn in den betreffenden Staaten die Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen besteht. Dem steht die Tatsache diametral gegenüber, dass in über 90 Staaten der Erde LGbBtI* verfolgt, ausgegrenzt und bedroht werden. Darunter auch Staaten, die als „Sicherer Herkunftsstaaten“ gelten. In diesen Staaten ist das Leben und die Freiheit von LGBTI* gefährdet. Doch wird derzeit pauschal bei ebenjenen Ländern davon ausgegangen, dass dies nicht der Fall ist. Die Einstufung eines Landes als „Sicheres Herkunftsland“ schließt prinzipiell zunächst nicht aus, dass Menschen aus diesen Ländern Asyl in Deutschland bekommen. Der deutsche Staat geht jedoch erst einmal davon aus, dass der Geflüchtete keinen Anlass zur Flucht hatte. Die Beweislast wird umgedreht, die Entscheidung fällt innerhalb von wenigen Tagen. Die Menschen bekommen schwerlich Asyl. Die Anerkennungsraten sind marginal.
Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Nicht Abgestimmt ÄA zum EM-3 1940 Jusos Chemnitz Zeile 1940 ergänzen durch: Grundsätzlich lehnen wir als Jusos die Kategorie der sicheren Herkunftsländer weiterhin ab, die gesamte Einteilungsmatrix ist in Frage zu stellen. Wir stehen und setzen uns für ein Europa ohne Grenzen, nach außen und innen, ein. Bei der Änderung geht es um den Ist-Zustand, der dadurch im Sinne der Geflüchteten schnellstmöglich verändert werden muss.   Änderungsantrag (PDF)
Erledigt ÄA1 zum EM-3 1939-1940 Jusos SV Leipzig Ersetze Zeile 1939 – 1940 durch: Die Situation für LGBTI*-Personen ist weltweit sehr unterschiedlich. In einer Vielzahl von Staaten konnten in den letzten Jahren und Jahrzehnten Rechte erkämpft werden und eine teilweise bis vollständige Gleichstellung erreicht werden. Andererseits ist nicht nur ein politisch-gesellschaftlicher Rollback zu beobachten, in dessen Folge die Rechte von LGBTI*-Personen erneut eingeschränkt werden, sondern steht beispielsweise Homosexualität in über 70 Staaten bis heute unter Strafe. Die Situation für transgeschlechtliche Menschen und Inter*-Personen ist in vielen Ländern gravierend. Die Verfolgung und/oder Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung wird auch in Deutschland regelmäßig als Fluchtgrund anerkannt. Für uns ist es unverständlich, warum die SPD die weitere Einstufung von Staaten als sicher fordert, obwohl die dortige Menschenrechtslage insbesondere für LGBTI*-Personen zum Teil lebensgefährlich ist. Um nur einige Beispiele aufzuzeigen, welche durch Amnesty International und ILGA recherchiert und dokumentiert wurden: In Marokko und der Westsahara werden auf Grundlage von § 489 des dortigen Strafgesetzbuches einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern unter Haftstrafe gestellt. In Tunesien werden auf Grundlage von § 230 des dortigen Strafgesetzbuches einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Personen des gleichen Geschlechts unter Strafe gestellt. Im Jahr 2017 wurden mindestens 44 Personen festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Auch in Lybien und Algerien sind homosexuelle Handlungen unter Strafe gestellt. In Lybien wurden nachweisliche Personen aus diesem Grund inhaftiert. Es drohen mehrjährige Haftstrafen. In Mauretanien kann für homosexuelle Handlungen die Todesstrafe vollstreckt werden. Inhaftierungen sind dokumentiert und es drohen auch dort mehrjährige Haftstrafen. Für uns sind diese Zustände nicht hinnehmbar. Wir lehnen deshalb die weitere Einstufung der Maghreb-Staaten aufgrund der dortigen Menschenrechtslage, insbesondere für LGBTI*-Personen, entschieden ab und fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich nicht weiter dafür einzusetzen. Trotz des Umstandes, dass es in einer Vielzahl der als sicher eingestuften Länder unzählige, durch internationale Menschenrechtsorganisationen dokumentierte, Menschenrechtsverletzungen gibt, hält die SPD offenbar weiter an diesen pauschalen Einstufungen fest. Wir sprechen uns an dieser Stelle erneut grundsätzlich gegen das Konstrukt der „Sicheren Herkunftsstaaten“ aus und fordern dessen Abschaffung. Abschließend fordern wir die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, alle sogenannten „Sicheren Herkunftsländer“ auf ihren Umgang mit LGBTI*-Perosnen zu überprüfen und sich aufgrund der erhobenen Daten für eine Neueinstufung der Länder einzusetzen. Änderungsantrag (PDF)
Text des Beschlusses:

Die Situation für LGBTI*-Personen ist weltweit sehr unterschiedlich. In einer Vielzahl von Staaten konnten in den letzten Jahren und Jahrzehnten Rechte erkämpft werden und eine teilweise bis vollständige Gleichstellung erreicht werden. Andererseits ist nicht nur ein politisch-gesellschaftlicher Rollback zu beobachten, in dessen Folge die Rechte von LGBTI*-Personen erneut eingeschränkt werden, sondern steht beispielsweise Homosexualität in über 70 Staaten bis heute unter Strafe. Die Situation für transgeschlechtliche Menschen und Inter*-Personen ist in vielen Ländern gravierend.

Die Verfolgung und/oder Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung wird auch in Deutschland regelmäßig als Fluchtgrund anerkannt. Für uns ist es unverständlich, warum die SPD die weitere Einstufung von Staaten als sicher fordert, obwohl die dortige Menschenrechtslage insbesondere für LGBTI*-Personen zum Teil lebensgefährlich ist.

Um nur einige Beispiele aufzuzeigen, welche durch Amnesty International und ILGA recherchiert und dokumentiert wurden:

In Marokko und der Westsahara werden auf Grundlage von § 489 des dortigen Strafgesetzbuches einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern unter Haftstrafe gestellt.

In Tunesien werden auf Grundlage von § 230 des dortigen Strafgesetzbuches einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Personen des gleichen Geschlechts unter Strafe gestellt. Im Jahr 2017 wurden mindestens 44 Personen festgenommen und strafrechtlich verfolgt.

Auch in Lybien und Algerien sind homosexuelle Handlungen unter Strafe gestellt. In Lybien wurden nachweisliche Personen aus diesem Grund inhaftiert. Es drohen mehrjährige Haftstrafen.

In Mauretanien kann für homosexuelle Handlungen die Todesstrafe vollstreckt werden. Inhaftierungen sind dokumentiert und es drohen auch dort mehrjährige Haftstrafen.

Für uns sind diese Zustände nicht hinnehmbar. Wir lehnen deshalb die weitere Einstufung der Maghreb-Staaten aufgrund der dortigen Menschenrechtslage, insbesondere für LGBTI*-Personen, entschieden ab und fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich nicht weiter dafür einzusetzen.

Trotz des Umstandes, dass es in einer Vielzahl der als sicher eingestuften Länder unzählige, durch internationale Menschenrechtsorganisationen dokumentierte, Menschenrechtsverletzungen gibt, hält die SPD offenbar weiter an diesen pauschalen Einstufungen fest. Wir sprechen uns an dieser Stelle erneut grundsätzlich gegen das Konstrukt der „Sicheren Herkunftsstaaten“ aus und fordern dessen Abschaffung.

Abschließend fordern wir die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, alle sogenannten „Sicheren Herkunftsländer“ auf ihren Umgang mit LGBTI*-Perosnen zu überprüfen und sich aufgrund der erhobenen Daten für eine Neueinstufung der Länder einzusetzen.

Grundsätzlich lehnen wir als Jusos die Kategorie der sicheren Herkunftsländer weiterhin ab, die gesamte Einteilungsmatrix ist in Frage zu stellen. Wir stehen und setzen uns für ein Europa ohne Grenzen, nach außen und innen, ein. Bei der Änderung geht es um den Ist-Zustand, der dadurch im Sinne der Geflüchteten schnellstmöglich verändert werden muss.

Beschluss-PDF: