AS-1 Leitlinien für eine sozialdemokratische Arbeitsversicherung

Status:
Annahme

Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen möge beschließen und an den SPD-Landesparteitag, mit dem Ziel der Weiterleitung an den SPD-Bundesparteitag, weiterleiten:

Unsere Arbeitsgesellschaft wandelt sich in einem rasanten Tempo. Mancherorts mag dies noch nicht so offensichtlich sein, aber in den nächsten Jahren und Jahrzehnten werden sich Veränderungen vollziehen, die quantitativ wohl nur mit der Entwicklung der Industriegesellschaft im 19. Jahrhundert verglichen werden können. Immer mehr Arbeitsbereiche werden allumfassend von der Digitalisierung verändert. Die Automatisierung von immer mehr Prozessen wird bestehende Berufsbilder verändern, neue schaffen und manche sogar gänzlich in Frage stellen. Diese Veränderungen sind keine Zukunftsmusik, sondern heute bereits zu spüren. Zugleich wachsen mit diesen Neuerungen auch die Anforderungen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Fortlaufende Weiterbildung wird in der Wissensgesellschaft der Zukunft für alle Menschen die Regel sein.

Diese Entwicklungen sind natürlich eine riesige Chance, doch für viele Menschen wirken sie auch bedrohlich. Es wächst die Angst, ob man Schritt halten kann. Wie viel ist das hart Erlernte in Zukunft noch wert? Begriffe wie Wandel und Innovation wirken für viele Menschen positiv, doch entscheidend wird sein, ob auch wirklich die komplette Gesellschaft mitgenommen wird. Gerade in größeren Teilen des Dienstleitungssektors ist von den positiven Seiten der flexiblen Arbeitswelt bisher reichlich wenig zu spüren. Dies geht oft mit dem Fehlen von Gewerkschaften und Tarifverträgen einher. Ebenso eklatant ist, dass trotz immer weiter zurückgehender Gesamtarbeitslosigkeit, ein fast gleichbleibende Zahl an Menschen über viele Jahre langzeitarbeitslos und oft ohne eine Perspektive sind.

Ebenso herausfordernd ist die Veränderung unserer Gesellschaft. Der wachsenden Zahl an Abgängen in den wohlverdienten Ruhestand stehen immer wenige junge Menschen gegenüber, die neu ins Erwerbsleben nachrücken. Unbesetzte Lehrstellen und Jobs sind die Folge. Gleichermaßen gibt es einige junge Menschen, die auch in dieser Situation noch keinen Anschluss an das Erwerbsleben finden. Eine der zentrale Herausforderungen der neuen Arbeitsgesellschaft wird, möglichst viele Menschen auch entsprechend ihrer Qualifikation in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Umso skandalöser ist es, dass dieses Potenzial insbesondere bei der Vergabe von Führungspositionen an Frauen immer noch nicht genutzt wird.

Aber auch in den Köpfen der Menschen vollziehen sich Änderungen: Der gerechte zeitliche Ausgleich zwischen Beruf, Freizeit, Familie und Freund*innen gewinnt gegenüber dem reinen Streben nach beruflichen Erfolg immer mehr die Oberhand. Die 40-Stunden-Woche über das komplette Leben hinweg erscheint vielen Menschen nicht mehr als die sinnvollste Option. Zugleich deutet sich an, dass auch das Bedürfnis wächst, zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal den gewählten Beruf zu wechseln und sich neu zu orientieren.

Auch wenn wir viele der Veränderungen nicht eindeutig vorhersagen können, ist eine Sache klar: Ein sich wandelnder Arbeitsmarkt erfordert auch andere Instrumente und eine Anpassung unserer bekannten Sozialversicherungssysteme, insbesondere der heutigen Arbeitslosenversicherung. 

 Die SPD versteht sich schon immer als Partei der Arbeit. Dementsprechend zentral wird und wurde dieses Thema bei sozialdemokratischer Regierungsbeteiligung besetzt. Auch wenn die SPD mittlerweile schon einige wichtige Korrekturen vorgenommen hat, sind die zwischen 2003 und 2005 in Kraft getretenen Hartz-Reformen noch heute in den Köpfen vieler Menschen präsent. Sie prägen ihr Leben und Denken. Oft geht es dabei weniger um die konkrete heutige Betroffenheit, sondern um ein allgemeines Gefühl der Ungerechtigkeit. In der Folge der Reformen hat die SPD an Wähler*innen, Mitgliedern, aber vor allem an Glaubwürdigkeit eingebüßt. Bis heute umstritten ist, welchen direkten Effekt die Reformen auf die anschließende Arbeitsmarktentwicklung hatten. Die grundsätzliche Idee, Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zusammenzufassen, mag richtig gewesen sein. Zahlreiche einzelne Gesetzesregelungen, beispielsweise das geringe Sicherungsniveau und die konkrete Umsetzung, waren es hingegen nicht. Hier hat die Sozialdemokratie viele Anhänger*innen nachhaltig enttäuscht, insbesondere in Ostdeutschland.

Die soeben skizzierten Veränderungen der Arbeitswelt, unterscheiden sich deutlich von der durch Massenarbeitslosigkeit geprägten Arbeitsmarktsituation im Jahr 2005. Eine neue Situation braucht neue Antworten. Die SPD wird mit diesen Antworten aber gesellschaftlich nicht durchdringen, wenn sie sich vom „Kapitel Hartz IV“ nicht endlich eindeutig distanziert. Einige Reformen der rot-grünen Bundesregierung waren ein Fehler. Und dazu müssen wir endlich stehen. Wir müssen einräumen, dass wir dies wissen. Dass wir es verstanden haben und uns bei den Menschen, die dadurch soziale und ökomische Ungerechtigkeiten erleben mussten und müssen, entschuldigen. Kleine Korrekturen an der Agenda 2010 reichen hierfür nicht aus, vielmehr brauchen wir eine breite innerparteiliche und gesellschaftliche Diskussion über eine neue Struktur des Arbeitsmarktes, von Arbeitslosigkeit und beruflicher sowie schulischer Qualifizierung. An dieser Stelle sollen erste Leitlinien unter dem Titel „Arbeitsversicherung“ skizziert werden, die wir gemeinsam weiter diskutieren und verfeinern müssen.

Eine neue Kultur des Miteinanders

Damit Arbeitsvermittlung und Qualifizierung zukünftig gelingen können, braucht es neue Umgangsformen zwischen den zuständigen Institutionen und den Betroffenen. Der Mangel an „Austausch auf Augenhöhe“ wird von den Arbeitssuchenden immer wieder kritisiert, er prägt das Bild der Jobcenter nachhaltig. Eine neue Kultur des Miteinanders ist auf Vertrauen, Überzeugung und Dialog angewiesen. Zu diesem Zweck muss der Ermessenspielraum der Mitarbeiter*innen wieder deutlich wachsen. Bürokratischer Aufwand und Nutzen stehen im Moment vielfach in keinem gesunden Verhältnis zueinander. Maßnahmen wie ein pauschaler Start in das ALG2, vor der endgültigen Bewilligung oder Bagatellgrenzen für strittige Leistungen, wären denkbar. Anstatt einen Großteil der Arbeitszeit in die centgenaue Errechnung der Leistungen zu investieren, muss die Vermittlung und Qualifikation im Mittelpunkt stehen. Natürlich kann es aber auch in Zukunft zu Unstimmigkeiten zwischen den Betroffenen und der Behörde kommen. Eine unabhängige Beschwerdestelle sollte diese Kritik aufnehmen und gezielt Vorschläge zur Verbesserungen der Strukturen und Prozesse liefern.

Zukünftig muss die nachhaltige Vermittlung in stabile Jobverhältnisse das oberste Ziel sein. Die reine Erfüllung von Kennzahlen greift zu kurz und sorgt für die Vermittlung in nur bedingt sinnvolle Maßnahmen, sowie in geringer bezahlte Jobs mit schlechten Arbeitsbedingungen. Ebenso muss die berufliche Qualifikation gegenüber der sofortigen Vermittlung gleichrangig behandelt werden, damit die Betroffenen auch in Beschäftigungsverhältnisse kommen, die auch mit Blick auf die Veränderungen des Arbeitsmarkts zukunftsfest sind. Auch im fortgeschrittenen Alter kann eine mehrjährige Ausbildung sinnvoll sein, sofern die Interessenlage stimmt und der Bedarf vorhanden ist. Damit Menschen aber überhaupt in Arbeitsverhältnisse oder eine Ausbildung vermittelt werden können, müssen vorher oft andere Problemlagen ausgeräumt werden. Gerade mit Blick auf den großen Sockel an langzeitarbeitslosen Menschen muss die Verzahnung mit z.B. psychosozialen Hilfen deutlich verbessert werden. Insgesamt sollte es ein Ziel sein, die gedankliche und organisatorische Trennung zwischen ALG1 und ALG2 aufzuheben und letzteres bei fortlaufender Finanzierung aus Steuermitteln in die Versicherungssäule der Arbeitsversicherung zu integrieren.

Damit die neue Kultur aber auch umgesetzt werden kann, müssen auch die Bedingungen stimmen. Die Jobcenter brauchen mehr personelle Kontinuität. Befristete Arbeitsverträge bedrohen nicht nur die Motivation der Mitarbeiter*innen, sondern behindern auch den Aufbau von Netzwerken zu lokalen Arbeitgeber*innen und Hilfestrukturen. Zugleich muss anerkannt werden, dass der Abbau der kurz- und mittelfristigen Arbeitslosigkeit mit einem steigenden Aufwand bei Langzeitarbeitslosen einhergeht. Vielschichtige Problemlagen, auch abseits der eigentlichen Vermittlung, machen einen besseren Betreuungsschlüssel unverzichtbar.

Eine echte Mindestsicherung

Die Glaubwürdigkeit eines Sozialstaats bemisst sich maßgeblich daran, wie würdevoll er mit den schwächsten Teilen unserer Gesellschaft umgeht. Beim ALG2 sind große Zweifel angebracht, ob er dieser Aufgabe bisher nachkommt. Die Berechnung des Regelsatzes muss in Zukunft deutlich nachvollziehbarer werden und sich tatsächlich am notwendigen und abschlagsfreien soziokulturellen Existenzminimum orientieren. Maßstab könnten die entsprechenden Vorschläge der Diakonie oder des Paritätischen Wohlfahrtsverbands sein. Ebenso überarbeitungsbedürftig sind die gewährten Kosten der Unterkunft. Gerade in wachsenden Großstädten führt die derzeitige Ausgestaltung zu einer Konzentration von Betroffenen in wenigen Stadtteilen. Die gewährten Mietkosten müssen daher deutlich steigen. Damit diese Verbesserung nicht auf Kosten der Städte und Gemeinden geschieht und Kommunen mit einem großen Sockel an Langzeitarbeitslosen endlich wirksam entlastet werden, sollte der Bund die Kosten der Unterkunft zukünftig zu 100 Prozent übernehmen.

Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung des Regelsatzes wird dieser für viele arbeitslos gewordene Vollzeiterwerbstätige immer noch einen deutlichen sozialen Abstieg zur Folge haben. Um diese Situation zu vermeiden, soll das beitragsfinanzierte ALG1 beim Vorliegen entsprechender Versicherungszeiten von 48 Monaten in fünf Jahren zukünftig generell bis zu 24 Monate ausgezahlt werden.

Bei der Neugestaltung des Arbeitslosengeldes darf auch das Modell der Kindergrundsicherung nicht unbeachtet bleiben. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung könnte hier ein unabhängiger Rechtsanspruch für Kinder entstehen, der echte Teilhabe ermöglicht. Dies würde endlich wirksam Kinderarmut verhindern. Zugleich wären viele Alleinerziehende nicht mehr gezwungen, trotz einer Erwerbstätigkeit noch aufstocken zu müssen.

Eine Mindestsicherung darf nicht kürzbar sein. In einem reichen Land wie Deutschland sollte jeder Mensch ohne Arbeit zumindest ein Existenzminimum erhalten, das im Sinne der Menschenwürde und Teilhabe auch nicht durch behördliche Maßnahmen verringert werden kann.

Lebensleistungen anerkennen

Gerade für viele ältere Menschen ist der Absturz in die Grundsicherung ein herber Schlag. Wir wollen daher die ALG1-Bezugsdauer analog zur allgemeinen Verlängerung bei über 58-Jährigen auf bis zu 36 Monate erhöhen, sofern in den letzten sieben Jahren mindestens 72 Monate eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorlag. Um älteren Menschen eine freiwillige berufliche Neuorientierung zu ermöglichen, werden wir zudem das Sperrzeitregime im ALG1 bei der freiwilligen Aufgabe eines Beschäftigungsverhältnisses anpassen.

Zudem fordern wir analog zum letzten SPD-Regierungsprogramm eine Verdopplung des Schonvermögens auf 300 Euro pro Lebensjahr. Um der Lebensrealität der Menschen gerecht zu werden, sprechen wir uns auch für eine Anhebung der Flächengrenzen bei selbstgenutzten Wohneigentum aus. Prüfenswert erscheint ebenfalls eine großzügigere Übernahme von Tilgungskosten bei selbstgenutzten Wohneigentum im Rahmen der Kosten der Unterkunft, sofern dadurch keine Bevorteilung gegenüber Mieter*innen erfolgt.

Da sich die Arbeitsmarktsituation in ganz Deutschland flächendeckend deutlich gebessert hat, ist eine Anpassung der Zumutbarkeitskriterien überfällig. Die mit Umzügen verbundene Annahme von Jobs in anderen Regionen Deutschlands oder tägliche Fahrstrecken von bis zu zweieinhalb Stunden sind nicht mehr zeitgemäß. Diese bedroht nicht nur das familiäre Miteinander, sondern stellt auch über Jahrzehnte gewachsene soziale Beziehungen in Frage. Ebenso kritisch sind unzumutbare Löhne von bis zu einem Drittel unter dem entsprechenden Tarifvertrag zu beurteilen. Auch im Sinne der Bestandsbeschäftigten und der Gewerkschaften fordern wir eine Anhebung dieser Sittenwidrigkeitsgrenze auf mindestens 80 Prozent des entsprechenden Tariflohns.

Begrüßenswert ist die Initiative des SPD-Teils der Bundesregierung, den allgemeinen Zugang zum Arbeitslosengeld I deutlich zu vereinfachen, sodass bereits nach 10 Monaten Versicherungszeit in drei Jahren ein Anspruch entsteht. Damit auch junge Erwachsene ohne lange Beschäftigungszeiten vom ALG1 profitieren, sollten aber auch kürzere Zeiträume (z.B. 6 Monate Versicherung in 12 Monaten) zu einem Anspruch von z.B. 3 Monaten führen. Ganz grundsätzlich darf der direkte Übergang aus regulärer Beschäftigung in das Arbeitslosengeld II nur die absolute Ausnahme sein. Sofern die entsprechenden Versicherungszeiten mit einer gewissen Arbeitszeit erfüllt worden sind, fordern wir ein Mindestarbeitslosengeld, das zumindest 10 Prozent über dem betreffenden ALG2-Satz samt Kosten der Unterkunft liegt.

Recht auf Arbeit und Qualifizierung

 Arbeit ist für die SPD seit jeher ein positiver und leitender Begriff. Aus unserer Sicht sollte jeder Mensch, der im entsprechenden Alter und dazu in der Lage ist, die Möglichkeit haben, arbeiten zu gehen. Damit meinen wir in erster Linie natürlich klassische Erwerbsarbeit, aber auch die ehrenamtliche Arbeit und Familienarbeit schätzen wir wert. Durch die beschriebenen Veränderungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt erscheint das Ziel der Vollbeschäftigung mittel- und langfristig nicht mehr unrealistisch zu sein. Auch trotz andauernder Digitalisierung und Automatisierung gibt es mehr als genug Arbeit. Die Frage ist nur, ob es Institutionen gibt, die diese auch angemessen vergüten wollen und können.

Qualifizierung muss in der sich wandelnden Arbeitswelt daher einen deutlich größeren Stellenwert in der Arbeitsvermittlung bekommen. Wir wollen das ALG1 analog zur sozialdemokratischen Idee des „Arbeitslosengeldes Q“ bis zu 48 Monate zahlen. Bedingung dafür ist, dass in dieser Zeit Fortbildungen absolviert, Qualifizierungsmaßnahmen besucht oder Berufsabschlüsse nachgeholt werden. Im Zentrum der Qualifizierung muss dabei am Ende tatsächlich die Vermittlung in Arbeit stehen, nicht der kurzfristige Wegfall aus einer Arbeitsmarktstatistik. Sofern im Vorfeld der Qualifizierung Maßnahmen zur Wiederherstellung der generellen Beschäftigungsfähigkeit sinnvoll sind, muss dafür auch der notwendige Raum da sein. Diese Maßnahmen müssen dann auch Vorrang gegenüber der Qualifizierung und der Vermittlung haben.

Damit das Recht auf Arbeit aber auch Realität wird, muss es auch Angebote für Menschen geben, die nur noch sehr schwer in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren sind. Über 600.000 Menschen in Deutschland sind schon länger als sechs Jahre im Hartz IV-Bezug. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten 150.000 geförderten Beschäftigungsverhältnisse für diese Gruppe sind ein guter erster Schritt, der aber noch nicht ausreicht. Wir brauchen einen sozialen Arbeitsmarkt, der für alle tatsächlich Arbeitsfähigen in dieser Gruppe Angebote bereithält. Damit es aber zu keiner Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten kommt und tatsächlich sinnvolle und sinnstiftende Tätigkeiten ausgeübt werden, ist eine enge Abstimmung mit Trägern, Unternehmen, Kommunen und Gewerkschaften unerlässlich.

Grundsätzlich begrüßen wir es, wenn Menschen auch innerhalb der Grundsicherung hinzuverdienen, um einen eigenen Beitrag zu ihren Lebenseinkommen zu leisten. Nicht zu unterschätzen sind die dadurch entstehenden Kontakte und die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit. Trotzdem ist das ordentliche, gut entlohnte Normalarbeitsverhältnis für uns weiterhin leitend. Eine Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen ist daher sinnvoll, sofern im gleichen Zuge auch der Mindestlohn entsprechend steigt (Abstandsgebot).

Um jungen Menschen den Einstieg in das Berufsleben so einfach wie möglich zu machen, befürworten wir das Modell der Jugendberufsagentur und wollen es flächendeckend einführen. Die Bündelung unterschiedlicher Ansprechpartner*innen unter einem Dach und eine niedrigschwellige Ansprache bergen großes Potenzial. Gerade beim Vorliegen komplexerer Problemlagen kann die Arbeitsagentur alleine wenig bewirken. Ziel muss sein, dass am Ende kein junger Erwachsener durch das Raster fällt und gegebenenfalls auch eine zweite oder dritte Chance gewährt wird.

Eine Arbeitsversicherung für alle

 Eine der wichtigsten Aufgaben einer neuen Arbeitsversicherung wird es sein, auch eine kompetente Ansprechstelle für Nichterwerbslose und Arbeitgeber*innen zu sein. Die Arbeitsagentur muss die zentrale Anlaufstelle für Weiterbildung werden. Gerade Angebote wie Kompetenzfeststellungen und Lebenslaufberatung machen eine Arbeitsversicherung bei deutlich sinkender Arbeitslosigkeit keineswegs überflüssig. Auch Aufgaben wie ein regionales Fachkräftemonitoring müssen in den nächsten Jahren weiter aufgebaut werden. Die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit und die Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen sind gerade bei einer älterwerdenden Bevölkerung nicht zu vernachlässigen. In den genannten Fragen sollte eine Arbeitsversicherung auch Ansprechpartner*in für (derzeit noch) nicht versicherte Gruppen wie Beamt*innen und Selbständige werden. Einer weiteren schrittweisen Einbeziehung dieser Gruppen in die Arbeitsversicherung stehen wir aber offen gegenüber.

Zentrales Element des Weiterbildungssektors der Arbeitsversicherung sollte das von der SPD bereits vorgeschlagene Chancenkonto sein. Gemäß dem Vorschlag von Andrea Nahles soll jede*r Erwachsene mit Eintritt in das Erwerbsleben 20.000 Euro Guthaben erhalten, alle älteren Arbeitnehmer*innen anteilig weniger. Diese Größenordnung erscheint uns plausibel. Mit diesem Budget soll es in Zukunft möglich sein, auch außerhalb von Arbeitslosigkeit und des normalen Beschäftigungsverhältnisses, Weiterbildungen zu absolvieren. Da hierfür eine Reduzierung der Arbeitszeit sinnvoll ist, wird nicht nur die Weiterbildung selbst, sondern auch der Verdienstausfall (ggf. anteilig) durch das Chancenkonto ausgeglichen.

Damit tatsächlich die Gruppen vom Chancenkonto profitieren, die tatsächlich eine Weiterbildung benötigen, ist eine zielgruppengerechte Ansprache und eine intensive Begleitung unerlässlich. Um die massiv zurückgehende Zahl an Unternehmensgründungen wieder zu erhöhen – die Zahl lag 2017 ganze 64% unter der von 2001 – sollten auch diese durch ein neues Chancenkonto unterstützt werden. Gerade in der Wissensgesellschaft der Zukunft braucht es eine neue Gründerkultur. Damit das Chancenkonto zu einer flexiblen Struktur wird, wollen wir auch Mechanismen schaffen, die den geldwerten Übertrag von Zeitguthaben (z.B. Überstunden und Resturlaub) erlauben.

Um die Arbeitsversicherung weiterhin auf finanziell solide Beine zu stellen, sprechen wir uns für eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze aus. Zwar führt diese Anhebung auch zu zusätzlichen Ansprüchen beim ALG1, jedoch dürfte die betroffenen Personenkreise nur unterdurchschnittlich oft arbeitslos sein. Zudem fließt schon jetzt etwa die Hälfte der eingehenden Beiträge nicht in die Finanzierung des Arbeitslosengeldes, sondern in personenunabhängige Bereiche wie z.B. das Personal oder die Verwaltung.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Nicht Abgestimmt ÄA1 zum AS-1 443 Jusos SV Leipzig Ergänze in Zeile 443 nach „…gänzlich in Frage stellen“ um folgenden Satz: Klassische Formen der Zusammenarbeit werden durch mehr Flexibilität in der Zusammensetzung von Teams und in der Einbeziehung weiterer Kompetenzen im kollaborativen Arbeiten maßgeblich erweitert. Änderungsantrag (PDF)
Nicht Abgestimmt ÄA zum AS-1 611 Jusos Dresden Ersetze „Mechanismen schaffen, die den geldwerten Übertrag von Zeitguthaben (z.B. Überstunden und Resturlaub) erlauben.“ in Zeile 611 und 612 durch: „Mechanismen schaffen, die den geldwerten Übertrag von Zeitguthaben auf Antrag des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin durch die Arbeitgeber*in (z.B. Überstunden und Resturlaub) in beschränktem Umfang erlauben.“ Änderungsantrag (PDF)
Nicht Abgestimmt ÄA2 zum AS-1 611 Jusos SV Leipzig Streiche in Zeile 611 „Damit das Chancenkonto…“ bis Zeile 612 „…und Resturlaub erlauben.“ Änderungsantrag (PDF)
Text des Beschlusses:

Unsere Arbeitsgesellschaft wandelt sich in einem rasanten Tempo. Mancherorts mag dies noch nicht so offensichtlich sein, aber in den nächsten Jahren und Jahrzehnten werden sich Veränderungen vollziehen, die quantitativ wohl nur mit der Entwicklung der Industriegesellschaft im 19. Jahrhundert verglichen werden können. Immer mehr Arbeitsbereiche werden allumfassend von der Digitalisierung verändert. Die Automatisierung von immer mehr Prozessen wird bestehende Berufsbilder verändern, neue schaffen und manche sogar gänzlich in Frage stellen. Klassische Formen der Zusammenarbeit werden durch mehr Flexibilität in der Zusammensetzung von Teams und in der Einbeziehung weiterer Kompetenzen im kollaborativen Arbeiten maßgeblich erweitert. Diese Veränderungen sind keine Zukunftsmusik, sondern heute bereits zu spüren. Zugleich wachsen mit diesen Neuerungen auch die Anforderungen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Fortlaufende Weiterbildung wird in der Wissensgesellschaft der Zukunft für alle Menschen die Regel sein.

Diese Entwicklungen sind natürlich eine riesige Chance, doch für viele Menschen wirken sie auch bedrohlich. Es wächst die Angst, ob man Schritt halten kann. Wie viel ist das hart Erlernte in Zukunft noch wert? Begriffe wie Wandel und Innovation wirken für viele Menschen positiv, doch entscheidend wird sein, ob auch wirklich die komplette Gesellschaft mitgenommen wird. Gerade in größeren Teilen des Dienstleitungssektors ist von den positiven Seiten der flexiblen Arbeitswelt bisher reichlich wenig zu spüren. Dies geht oft mit dem Fehlen von Gewerkschaften und Tarifverträgen einher. Ebenso eklatant ist, dass trotz immer weiter zurückgehender Gesamtarbeitslosigkeit, ein fast gleichbleibende Zahl an Menschen über viele Jahre langzeitarbeitslos und oft ohne eine Perspektive sind.

Ebenso herausfordernd ist die Veränderung unserer Gesellschaft. Der wachsenden Zahl an Abgängen in den wohlverdienten Ruhestand stehen immer wenige junge Menschen gegenüber, die neu ins Erwerbsleben nachrücken. Unbesetzte Lehrstellen und Jobs sind die Folge. Gleichermaßen gibt es einige junge Menschen, die auch in dieser Situation noch keinen Anschluss an das Erwerbsleben finden. Eine der zentrale Herausforderungen der neuen Arbeitsgesellschaft wird, möglichst viele Menschen auch entsprechend ihrer Qualifikation in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Umso skandalöser ist es, dass dieses Potenzial insbesondere bei der Vergabe von Führungspositionen an Frauen immer noch nicht genutzt wird.

Aber auch in den Köpfen der Menschen vollziehen sich Änderungen: Der gerechte zeitliche Ausgleich zwischen Beruf, Freizeit, Familie und Freund*innen gewinnt gegenüber dem reinen Streben nach beruflichen Erfolg immer mehr die Oberhand. Die 40-Stunden-Woche über das komplette Leben hinweg erscheint vielen Menschen nicht mehr als die sinnvollste Option. Zugleich deutet sich an, dass auch das Bedürfnis wächst, zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal den gewählten Beruf zu wechseln und sich neu zu orientieren.

Auch wenn wir viele der Veränderungen nicht eindeutig vorhersagen können, ist eine Sache klar: Ein sich wandelnder Arbeitsmarkt erfordert auch andere Instrumente und eine Anpassung unserer bekannten Sozialversicherungssysteme, insbesondere der heutigen Arbeitslosenversicherung. 

 Die SPD versteht sich schon immer als Partei der Arbeit. Dementsprechend zentral wird und wurde dieses Thema bei sozialdemokratischer Regierungsbeteiligung besetzt. Auch wenn die SPD mittlerweile schon einige wichtige Korrekturen vorgenommen hat, sind die zwischen 2003 und 2005 in Kraft getretenen Hartz-Reformen noch heute in den Köpfen vieler Menschen präsent. Sie prägen ihr Leben und Denken. Oft geht es dabei weniger um die konkrete heutige Betroffenheit, sondern um ein allgemeines Gefühl der Ungerechtigkeit. In der Folge der Reformen hat die SPD an Wähler*innen, Mitgliedern, aber vor allem an Glaubwürdigkeit eingebüßt. Bis heute umstritten ist, welchen direkten Effekt die Reformen auf die anschließende Arbeitsmarktentwicklung hatten. Die grundsätzliche Idee, Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zusammenzufassen, mag richtig gewesen sein. Zahlreiche einzelne Gesetzesregelungen, beispielsweise das geringe Sicherungsniveau und die konkrete Umsetzung, waren es hingegen nicht. Hier hat die Sozialdemokratie viele Anhänger*innen nachhaltig enttäuscht, insbesondere in Ostdeutschland.

Die soeben skizzierten Veränderungen der Arbeitswelt, unterscheiden sich deutlich von der durch Massenarbeitslosigkeit geprägten Arbeitsmarktsituation im Jahr 2005. Eine neue Situation braucht neue Antworten. Die SPD wird mit diesen Antworten aber gesellschaftlich nicht durchdringen, wenn sie sich vom „Kapitel Hartz IV“ nicht endlich eindeutig distanziert. Einige Reformen der rot-grünen Bundesregierung waren ein Fehler. Und dazu müssen wir endlich stehen. Wir müssen einräumen, dass wir dies wissen. Dass wir es verstanden haben und uns bei den Menschen, die dadurch soziale und ökomische Ungerechtigkeiten erleben mussten und müssen, entschuldigen. Kleine Korrekturen an der Agenda 2010 reichen hierfür nicht aus, vielmehr brauchen wir eine breite innerparteiliche und gesellschaftliche Diskussion über eine neue Struktur des Arbeitsmarktes, von Arbeitslosigkeit und beruflicher sowie schulischer Qualifizierung. An dieser Stelle sollen erste Leitlinien unter dem Titel „Arbeitsversicherung“ skizziert werden, die wir gemeinsam weiter diskutieren und verfeinern müssen.

Eine neue Kultur des Miteinanders

Damit Arbeitsvermittlung und Qualifizierung zukünftig gelingen können, braucht es neue Umgangsformen zwischen den zuständigen Institutionen und den Betroffenen. Der Mangel an „Austausch auf Augenhöhe“ wird von den Arbeitssuchenden immer wieder kritisiert, er prägt das Bild der Jobcenter nachhaltig. Eine neue Kultur des Miteinanders ist auf Vertrauen, Überzeugung und Dialog angewiesen. Zu diesem Zweck muss der Ermessenspielraum der Mitarbeiter*innen wieder deutlich wachsen. Bürokratischer Aufwand und Nutzen stehen im Moment vielfach in keinem gesunden Verhältnis zueinander. Maßnahmen wie ein pauschaler Start in das ALG2, vor der endgültigen Bewilligung oder Bagatellgrenzen für strittige Leistungen, wären denkbar. Anstatt einen Großteil der Arbeitszeit in die centgenaue Errechnung der Leistungen zu investieren, muss die Vermittlung und Qualifikation im Mittelpunkt stehen. Natürlich kann es aber auch in Zukunft zu Unstimmigkeiten zwischen den Betroffenen und der Behörde kommen. Eine unabhängige Beschwerdestelle sollte diese Kritik aufnehmen und gezielt Vorschläge zur Verbesserungen der Strukturen und Prozesse liefern.

Zukünftig muss die nachhaltige Vermittlung in stabile Jobverhältnisse das oberste Ziel sein. Die reine Erfüllung von Kennzahlen greift zu kurz und sorgt für die Vermittlung in nur bedingt sinnvolle Maßnahmen, sowie in geringer bezahlte Jobs mit schlechten Arbeitsbedingungen. Ebenso muss die berufliche Qualifikation gegenüber der sofortigen Vermittlung gleichrangig behandelt werden, damit die Betroffenen auch in Beschäftigungsverhältnisse kommen, die auch mit Blick auf die Veränderungen des Arbeitsmarkts zukunftsfest sind. Auch im fortgeschrittenen Alter kann eine mehrjährige Ausbildung sinnvoll sein, sofern die Interessenlage stimmt und der Bedarf vorhanden ist. Damit Menschen aber überhaupt in Arbeitsverhältnisse oder eine Ausbildung vermittelt werden können, müssen vorher oft andere Problemlagen ausgeräumt werden. Gerade mit Blick auf den großen Sockel an langzeitarbeitslosen Menschen muss die Verzahnung mit z.B. psychosozialen Hilfen deutlich verbessert werden. Insgesamt sollte es ein Ziel sein, die gedankliche und organisatorische Trennung zwischen ALG1 und ALG2 aufzuheben und letzteres bei fortlaufender Finanzierung aus Steuermitteln in die Versicherungssäule der Arbeitsversicherung zu integrieren.

Damit die neue Kultur aber auch umgesetzt werden kann, müssen auch die Bedingungen stimmen. Die Jobcenter brauchen mehr personelle Kontinuität. Befristete Arbeitsverträge bedrohen nicht nur die Motivation der Mitarbeiter*innen, sondern behindern auch den Aufbau von Netzwerken zu lokalen Arbeitgeber*innen und Hilfestrukturen. Zugleich muss anerkannt werden, dass der Abbau der kurz- und mittelfristigen Arbeitslosigkeit mit einem steigenden Aufwand bei Langzeitarbeitslosen einhergeht. Vielschichtige Problemlagen, auch abseits der eigentlichen Vermittlung, machen einen besseren Betreuungsschlüssel unverzichtbar.

Eine echte Mindestsicherung

Die Glaubwürdigkeit eines Sozialstaats bemisst sich maßgeblich daran, wie würdevoll er mit den schwächsten Teilen unserer Gesellschaft umgeht. Beim ALG2 sind große Zweifel angebracht, ob er dieser Aufgabe bisher nachkommt. Die Berechnung des Regelsatzes muss in Zukunft deutlich nachvollziehbarer werden und sich tatsächlich am notwendigen und abschlagsfreien soziokulturellen Existenzminimum orientieren. Maßstab könnten die entsprechenden Vorschläge der Diakonie oder des Paritätischen Wohlfahrtsverbands sein. Ebenso überarbeitungsbedürftig sind die gewährten Kosten der Unterkunft. Gerade in wachsenden Großstädten führt die derzeitige Ausgestaltung zu einer Konzentration von Betroffenen in wenigen Stadtteilen. Die gewährten Mietkosten müssen daher deutlich steigen. Damit diese Verbesserung nicht auf Kosten der Städte und Gemeinden geschieht und Kommunen mit einem großen Sockel an Langzeitarbeitslosen endlich wirksam entlastet werden, sollte der Bund die Kosten der Unterkunft zukünftig zu 100 Prozent übernehmen.

Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung des Regelsatzes wird dieser für viele arbeitslos gewordene Vollzeiterwerbstätige immer noch einen deutlichen sozialen Abstieg zur Folge haben. Um diese Situation zu vermeiden, soll das beitragsfinanzierte ALG1 beim Vorliegen entsprechender Versicherungszeiten von 48 Monaten in fünf Jahren zukünftig generell bis zu 24 Monate ausgezahlt werden.

Bei der Neugestaltung des Arbeitslosengeldes darf auch das Modell der Kindergrundsicherung nicht unbeachtet bleiben. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung könnte hier ein unabhängiger Rechtsanspruch für Kinder entstehen, der echte Teilhabe ermöglicht. Dies würde endlich wirksam Kinderarmut verhindern. Zugleich wären viele Alleinerziehende nicht mehr gezwungen, trotz einer Erwerbstätigkeit noch aufstocken zu müssen.

Eine Mindestsicherung darf nicht kürzbar sein. In einem reichen Land wie Deutschland sollte jeder Mensch ohne Arbeit zumindest ein Existenzminimum erhalten, das im Sinne der Menschenwürde und Teilhabe auch nicht durch behördliche Maßnahmen verringert werden kann.

Lebensleistungen anerkennen

Gerade für viele ältere Menschen ist der Absturz in die Grundsicherung ein herber Schlag. Wir wollen daher die ALG1-Bezugsdauer analog zur allgemeinen Verlängerung bei über 58-Jährigen auf bis zu 36 Monate erhöhen, sofern in den letzten sieben Jahren mindestens 72 Monate eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorlag. Um älteren Menschen eine freiwillige berufliche Neuorientierung zu ermöglichen, werden wir zudem das Sperrzeitregime im ALG1 bei der freiwilligen Aufgabe eines Beschäftigungsverhältnisses anpassen.

Zudem fordern wir analog zum letzten SPD-Regierungsprogramm eine Verdopplung des Schonvermögens auf 300 Euro pro Lebensjahr. Um der Lebensrealität der Menschen gerecht zu werden, sprechen wir uns auch für eine Anhebung der Flächengrenzen bei selbstgenutzten Wohneigentum aus. Prüfenswert erscheint ebenfalls eine großzügigere Übernahme von Tilgungskosten bei selbstgenutzten Wohneigentum im Rahmen der Kosten der Unterkunft, sofern dadurch keine Bevorteilung gegenüber Mieter*innen erfolgt.

Da sich die Arbeitsmarktsituation in ganz Deutschland flächendeckend deutlich gebessert hat, ist eine Anpassung der Zumutbarkeitskriterien überfällig. Die mit Umzügen verbundene Annahme von Jobs in anderen Regionen Deutschlands oder tägliche Fahrstrecken von bis zu zweieinhalb Stunden sind nicht mehr zeitgemäß. Diese bedroht nicht nur das familiäre Miteinander, sondern stellt auch über Jahrzehnte gewachsene soziale Beziehungen in Frage. Ebenso kritisch sind unzumutbare Löhne von bis zu einem Drittel unter dem entsprechenden Tarifvertrag zu beurteilen. Auch im Sinne der Bestandsbeschäftigten und der Gewerkschaften fordern wir eine Anhebung dieser Sittenwidrigkeitsgrenze auf mindestens 80 Prozent des entsprechenden Tariflohns.

Begrüßenswert ist die Initiative des SPD-Teils der Bundesregierung, den allgemeinen Zugang zum Arbeitslosengeld I deutlich zu vereinfachen, sodass bereits nach 10 Monaten Versicherungszeit in drei Jahren ein Anspruch entsteht. Damit auch junge Erwachsene ohne lange Beschäftigungszeiten vom ALG1 profitieren, sollten aber auch kürzere Zeiträume (z.B. 6 Monate Versicherung in 12 Monaten) zu einem Anspruch von z.B. 3 Monaten führen. Ganz grundsätzlich darf der direkte Übergang aus regulärer Beschäftigung in das Arbeitslosengeld II nur die absolute Ausnahme sein. Sofern die entsprechenden Versicherungszeiten mit einer gewissen Arbeitszeit erfüllt worden sind, fordern wir ein Mindestarbeitslosengeld, das zumindest 10 Prozent über dem betreffenden ALG2-Satz samt Kosten der Unterkunft liegt.

Recht auf Arbeit und Qualifizierung

 Arbeit ist für die SPD seit jeher ein positiver und leitender Begriff. Aus unserer Sicht sollte jeder Mensch, der im entsprechenden Alter und dazu in der Lage ist, die Möglichkeit haben, arbeiten zu gehen. Damit meinen wir in erster Linie natürlich klassische Erwerbsarbeit, aber auch die ehrenamtliche Arbeit und Familienarbeit schätzen wir wert. Durch die beschriebenen Veränderungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt erscheint das Ziel der Vollbeschäftigung mittel- und langfristig nicht mehr unrealistisch zu sein. Auch trotz andauernder Digitalisierung und Automatisierung gibt es mehr als genug Arbeit. Die Frage ist nur, ob es Institutionen gibt, die diese auch angemessen vergüten wollen und können.

Qualifizierung muss in der sich wandelnden Arbeitswelt daher einen deutlich größeren Stellenwert in der Arbeitsvermittlung bekommen. Wir wollen das ALG1 analog zur sozialdemokratischen Idee des „Arbeitslosengeldes Q“ bis zu 48 Monate zahlen. Bedingung dafür ist, dass in dieser Zeit Fortbildungen absolviert, Qualifizierungsmaßnahmen besucht oder Berufsabschlüsse nachgeholt werden. Im Zentrum der Qualifizierung muss dabei am Ende tatsächlich die Vermittlung in Arbeit stehen, nicht der kurzfristige Wegfall aus einer Arbeitsmarktstatistik. Sofern im Vorfeld der Qualifizierung Maßnahmen zur Wiederherstellung der generellen Beschäftigungsfähigkeit sinnvoll sind, muss dafür auch der notwendige Raum da sein. Diese Maßnahmen müssen dann auch Vorrang gegenüber der Qualifizierung und der Vermittlung haben.

Damit das Recht auf Arbeit aber auch Realität wird, muss es auch Angebote für Menschen geben, die nur noch sehr schwer in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren sind. Über 600.000 Menschen in Deutschland sind schon länger als sechs Jahre im Hartz IV-Bezug. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten 150.000 geförderten Beschäftigungsverhältnisse für diese Gruppe sind ein guter erster Schritt, der aber noch nicht ausreicht. Wir brauchen einen sozialen Arbeitsmarkt, der für alle tatsächlich Arbeitsfähigen in dieser Gruppe Angebote bereithält. Damit es aber zu keiner Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten kommt und tatsächlich sinnvolle und sinnstiftende Tätigkeiten ausgeübt werden, ist eine enge Abstimmung mit Trägern, Unternehmen, Kommunen und Gewerkschaften unerlässlich.

Grundsätzlich begrüßen wir es, wenn Menschen auch innerhalb der Grundsicherung hinzuverdienen, um einen eigenen Beitrag zu ihren Lebenseinkommen zu leisten. Nicht zu unterschätzen sind die dadurch entstehenden Kontakte und die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit. Trotzdem ist das ordentliche, gut entlohnte Normalarbeitsverhältnis für uns weiterhin leitend. Eine Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen ist daher sinnvoll, sofern im gleichen Zuge auch der Mindestlohn entsprechend steigt (Abstandsgebot).

Um jungen Menschen den Einstieg in das Berufsleben so einfach wie möglich zu machen, befürworten wir das Modell der Jugendberufsagentur und wollen es flächendeckend einführen. Die Bündelung unterschiedlicher Ansprechpartner*innen unter einem Dach und eine niedrigschwellige Ansprache bergen großes Potenzial. Gerade beim Vorliegen komplexerer Problemlagen kann die Arbeitsagentur alleine wenig bewirken. Ziel muss sein, dass am Ende kein junger Erwachsener durch das Raster fällt und gegebenenfalls auch eine zweite oder dritte Chance gewährt wird.

Eine Arbeitsversicherung für alle

 Eine der wichtigsten Aufgaben einer neuen Arbeitsversicherung wird es sein, auch eine kompetente Ansprechstelle für Nichterwerbslose und Arbeitgeber*innen zu sein. Die Arbeitsagentur muss die zentrale Anlaufstelle für Weiterbildung werden. Gerade Angebote wie Kompetenzfeststellungen und Lebenslaufberatung machen eine Arbeitsversicherung bei deutlich sinkender Arbeitslosigkeit keineswegs überflüssig. Auch Aufgaben wie ein regionales Fachkräftemonitoring müssen in den nächsten Jahren weiter aufgebaut werden. Die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit und die Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen sind gerade bei einer älterwerdenden Bevölkerung nicht zu vernachlässigen. In den genannten Fragen sollte eine Arbeitsversicherung auch Ansprechpartner*in für (derzeit noch) nicht versicherte Gruppen wie Beamt*innen und Selbständige werden. Einer weiteren schrittweisen Einbeziehung dieser Gruppen in die Arbeitsversicherung stehen wir aber offen gegenüber.

Zentrales Element des Weiterbildungssektors der Arbeitsversicherung sollte das von der SPD bereits vorgeschlagene Chancenkonto sein. Gemäß dem Vorschlag von Andrea Nahles soll jede*r Erwachsene mit Eintritt in das Erwerbsleben 20.000 Euro Guthaben erhalten, alle älteren Arbeitnehmer*innen anteilig weniger. Diese Größenordnung erscheint uns plausibel. Mit diesem Budget soll es in Zukunft möglich sein, auch außerhalb von Arbeitslosigkeit und des normalen Beschäftigungsverhältnisses, Weiterbildungen zu absolvieren. Da hierfür eine Reduzierung der Arbeitszeit sinnvoll ist, wird nicht nur die Weiterbildung selbst, sondern auch der Verdienstausfall (ggf. anteilig) durch das Chancenkonto ausgeglichen.

Damit tatsächlich die Gruppen vom Chancenkonto profitieren, die tatsächlich eine Weiterbildung benötigen, ist eine zielgruppengerechte Ansprache und eine intensive Begleitung unerlässlich. Um die massiv zurückgehende Zahl an Unternehmensgründungen wieder zu erhöhen – die Zahl lag 2017 ganze 64% unter der von 2001 – sollten auch diese durch ein neues Chancenkonto unterstützt werden. Gerade in der Wissensgesellschaft der Zukunft braucht es eine neue Gründerkultur. Damit das Chancenkonto zu einer flexiblen Struktur wird, wollen wir auch Mechanismen schaffen, die den geldwerten Übertrag von Zeitguthaben auf Antrag des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin durch die Arbeitgeber*in (z.B. Überstunden und Resturlaub) in beschränktem Umfang erlauben.

Um die Arbeitsversicherung weiterhin auf finanziell solide Beine zu stellen, sprechen wir uns für eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze aus. Zwar führt diese Anhebung auch zu zusätzlichen Ansprüchen beim ALG1, jedoch dürfte die betroffenen Personenkreise nur unterdurchschnittlich oft arbeitslos sein. Zudem fließt schon jetzt etwa die Hälfte der eingehenden Beiträge nicht in die Finanzierung des Arbeitslosengeldes, sondern in personenunabhängige Bereiche wie z.B. das Personal oder die Verwaltung.

Beschluss-PDF: