PO-4 Konsequenter Reißverschluss bei den Listenaufstellungen für Landtags- und Kommunalwahlen

Status:
Annahme

Die Juso-Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen und an den SPD-Landesparteitag weiterleiten:

Die SPD Sachsen stellt paritätisch weibliche und männliche Kandidierende auf ihrer Landesliste zur Landtagswahl auf. Nach dem „Reißverschlussprinzip“ werden diese abwechselnd angeordnet. Auch bei kommunalen Wahlen werden Listen nach diesem Prinzip aufgestellt.

Zu diesem Zweck wird das Statut der SPD Sachsen wie folgt geändert:

Ersetze in § 11 (Wahlen und Quotierung) Abs. (3) die Sätze 3 und 4 ab: „Bei der Aufstellung von Listen…“ durch „…wird nach dem Reißverschlussverfahren vorgegangen, das heißt männliche und weibliche Kandidatinnen und Kandidaten wechseln sich ab, beginnend mit dem Spitzenkandidaten oder der Spitzenkandidatin.“

Begründung:
Das Statut der SPD Sachsen ist nicht mehr zeitgemäß, es sollte dringend an das Bundesstatut angepasst werden. Bei der Aufstellung von Landeslisten für Bundestagswahlen ist die paritätische Besetzung der Listenplätze schon seit einige Zeit vorgeschrieben. Seit Jahren bemüht sich der SPD Landesverband Sachsen vergeblich, den Anteil weiblicher Mitglieder zu steigern. Der geringe Frauenanteil führt dazu, dass auch in Strukturen, Funktionen und Kandidaturen Frauen unterrepräsentiert sind. Mit diesem Antrag sind die Jusos Sachsen bestrebt, in Anlehnung an die Quotenregelung, quasi „von oben herab“ eine Anhebung des Frauenanteils zu forcieren. Die landläufige Argumentation „es gäbe nicht genügend qualifizierte Frauen“ trägt nur so lang, wie innerhalb der Strukturen vor Ort nicht ernsthaft Frauenförderung betrieben wird. Parität ist unser Ziel. Die Aufgabe von Quoten und unserer „Reißverschluss“-Regelung ist es, die aktive Suche und Unterstützung von weiblichen Nachwuchskräften unvermeidbar zu machen.
Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Nicht Abgestimmt ÄA zum PO-4 2056 Jusos SV Leipzig Ergänze nach Zeile 2056: Bei kommunalen Wahlen ist es möglich, dass mehrere Listen zur gleichen Wahl aufgestellt werden. Listenübergreifend muss der Anteil weiblicher und männlicher Spitzenkandidat*innen der Quotierung entsprechen, um möglichst dem Ziel einer quotierten Fraktion, als Mehrpersonengremium, näher zu kommen. Daher soll zusätzlich § 11 (Wahlen und Quotierung) Abs. (3) ergänzt werden: "Wird eine kommunale Vertretungskörperschaft aus mehreren Listen gewählt, müssen sich männliche und weibliche Spitzendkandidierende der Listen abwechseln. Die weitere Reihung der Listen folgt dem Reißverschlussverfahren." Änderungsantrag (PDF)
Text des Beschlusses:

Beschlossen vom LA

Die SPD Sachsen stellt paritätisch weibliche und männliche Kandidierende auf ihrer Landesliste zur Landtagswahl auf. Nach dem „Reißverschlussprinzip“ werden diese abwechselnd angeordnet. Auch bei kommunalen Wahlen werden Listen nach diesem Prinzip aufgestellt.

Zu diesem Zweck wird das Statut der SPD Sachsen wie folgt geändert:

Ersetze in § 11 (Wahlen und Quotierung) Abs. (3) die Sätze 3 und 4 ab: „Bei der Aufstellung von Listen…“ durch „…wird nach dem Reißverschlussverfahren vorgegangen, das heißt männliche und weibliche Kandidatinnen und Kandidaten wechseln sich ab, beginnend mit dem Spitzenkandidaten oder der Spitzenkandidatin.“

Weiterleitung an: Landesparteitag SPD Sachsen

Beschluss-PDF: