K-02 Kommunale Beschlussvorlagen offenlegen!

Status:
Annahme

Der Landesparteitag möge beschließen:

Wir fordern, dass der Gemeinderat/Stadtrat einer Gemeinde/Stadt dazu verpflichtet wird, Beschlussvorlagen, die in öffentlicher Sitzung behandelt werden vorab an geeigneter Stelle zu veröffentlichen um eine breite Diskussion öffentlichkeitswirksamer Themen zu ermöglichen.

Begründung:
Die Sächsische Gemeindeordnung ermöglicht es dem Gemeinderat/Stadtrat in § 38 Absatz 2 SächsGemO sich pauschal eine eigene Geschäftsordnung zu geben um innere Angelegenheiten selbst zu regeln. Viele Gemeinde nutzen diesen Paragraphen leider um in der Geschäftsordnung u.a. festzulegen, dass Beschlussvorlagen als interne Papiere nicht vor einer Abstimmung im Gemeinderat/Stadtrat veröffentlicht werden dürfen. So auch Freiberg: In § 7 Absatz 3 Satz 3 der Geschäftsordnung des Freiberger Stadtrats wird ein Verbot festgeschrieben, Beschlussvorlagen vorab öffentlich zugänglich zu machen. Dies führte 2016/2017 zur Zahlung eines Bußgeldes und einer erfolgreichen Unterlassungsklage gegen eine Stadträtin der GRÜNEN-Fraktion im Stadtrat, da sie Beschlussvorlagen veröffentlichte. Durch Einfügung eines weiteren Satzes (Satz 2) in § 38 Absatz 2 SächsGemO kann festgeschrieben werden, dass Beschlussvorlagen vorab zu veröffentlichen sind. Damit entzöge man diesen Regelungsgegenstand der freien Disposition des Gemeinderats im Rahmen ihrer Kompetenz zur Schaffung einer Geschäftsordnung. Im Übrigen müssen Gemeinderäte ihre Pflichten gewissenhaft erfüllen, § 35 Absatz 1 Satz 2 SächsGemO. Dazu zählt auch die frühe Beteiligung der Einwohner einer Gemeinde bei diskussionsintensiven Themen.
Empfehlung der Antragskommission:
Konsensliste
Beschluss: des ordentlichen Landesparteitags der SPD Sachsen 27. / 28. Oktober 2018
Text des Beschlusses:

Wir fordern, dass der Gemeinderat/Stadtrat einer Gemeinde/Stadt dazu verpflichtet wird, Beschlussvorlagen, die in öffentlicher Sitzung behandelt werden vorab an geeigneter Stelle zu veröffentlichen um eine breite Diskussion öffentlichkeitswirksamer Themen zu ermöglichen.

Beschluss-PDF: