V-3 Internationale Solidarität muss praktisch werden! Bijî Rojava!

Status:
Annahme mit Änderungen
Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen möge beschließen und an die Bundeskonferenz der Jusos weiterreichen:
    
Internationale Solidarität ist ein Grundpfeiler unseres Selbstverständnisses als Jusos. Es ist ebenso imperativ, dass wir solidarisch mit antikapitalistischen und antinationalistischen Freiheitsbewegungen für eine Welt frei von Unterdrückung kämpfen. Dazu gehört auch, dass wir diesen Bewegungen, mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln, solidarisch zur Seite stehen. Die Jusos Sachsen erklären in diesem Geiste ihre Solidarität mit der Revolution in Rojava und fordern:
    
  • (1) Die Anerkennung der autonomen Selbstverwaltung Rojavas in Nordsyrien und die Aufnahme offizieller Kontakte zu den legitimen Vertreter*innen der Selbstverwaltung.
  • (2) Die explizite Unterstützung der autonomen Selbstverwaltung mit Aufbauprogrammen.
  • (3) Die Anerkennung der Leistungen der kurdischen Selbstverteidigungseinheiten YPG und YPJ in der Befreiung der vom IS besetzten Gebiete. Wir fordern weiterhin die Anerkennung der Leistungen der gefallenen kurdischen und internationalen Genoss*innen und gegebenenfalls die Unterstützung bei der Rückführung der sterblichen Überreste der Gefallenen mit deutscher Staatsangehörigkeit.
  • (4) Die Hinzuziehung der Vertreter*innen der Selbstverwaltung Rojavas zu den syrischen Friedensverhandlungen in Genf.
  • (5) Die Entkriminalisierung sämtlicher kurdischen Parteien und Strukturen sowie ihrer Zeichen und Kulturgegenstände.
  • (6) Die umgehende Räumung aller unter türkischer Besatzung stehender Gebiete in Nordsyrien und die damit verbundene Rückerstattung der autonomen Selbstverwaltungsrechte. Eine Übergabe der Kontrolle an Truppen einer anderen Konfliktpartei kann ebenso wenig geduldet werden, wie eine anhaltende Besatzung der Gebiete.
  • (7) Die Androhung und Erlassung von Wirtschaftssanktionen gegen die Türkei im Falle weiterer Offensiven des türkischen Militärs gegen kurdische Gebiete.
Begründung:
Der Nahe Osten, explizit das Land Syrien, sind geplagt von Kriegen und fundamentalistischen Terrorismus, die durch Kolonialmächten gezogenen Grenzen von Nationalstaaten entfalten ihre spaltende Wirkung. Während das syrische Regime in einem Moment der Schwäche vor der Terrorherrschaft des sogenannten “Islamischen Staates” zerbrach, startete in der Region Rojava ein Experiment. Die kurdische Bevölkerung verfiel nicht in ethnische Konflikte mit den ethnischen Minderheiten, wie es in großen Teilen Syriens geschah, sie riefen die autonome Selbstverwaltung Rojava aus. Als demokratische Konföderalist*innen, streben die Bewohner*innen Rojavas nicht zur Gründung eines eigenen Staates hin, sondern wollen explizit ohne staatliche Hierarchien und Abhängigkeiten ihr Leben demokratisch selbst gestalten. Seit nunmehr 7 Jahren gelingt es der Region, sich gegen den IS erfolgreich zur Wehr zu setzen und dabei ein auf Demokratie und Ökologismus aufgebautes System lokaler Selbstverwaltung aufrecht zu erhalten. In Rojava gelingt es, dass Kurd*innen, Araber*innen, Turkmen*innen und Assyrer*innen friedlich und gemeinsam an der Verwirklichung einer Revolution arbeiten, die fernab von eurozentristischer Männer-Hegemonie und religiös motivierter Gewalt neue Lebensentwürfe ermöglicht. Im Gesellschaftsvertrag von Rojava einigen sich alle Kommunen darauf, dass privater Besitz von Land, Wasser und Energie; die Ausbeutung, Monopolisierung oder Reduzierung von Frauen zu Objekten; die Todesstrafe; Folter oder sonstige Verletzungen der Menschenwürde und die Einschränkung von Glaubens-, Gewissens- sowie Gedankenfreiheit wider dem Gesellschaftsvertrages und somit der Grundlage des Zusammenlebens in Rojava sind. Weiterhin sind in Rojava alle Verwaltungsämter paritätisch besetzt, Frauen haben die alleinige Kontrolle über all ihre Belange und Beschlüsse sind nur dann gültig, wenn mindestens 40% der Mitdiskutierenden weiblich sind. Neben der Gleichberechtigung aller Menschen, räumt der Gesellschaftsvertrag allen Menschen ebenso das Recht ein, in einer gesunden Umwelt zu leben und macht den Umweltschutz zu einer Zentralaufgabe der autonomen Selbstverwaltung. 
Dies sind nur einige wenige Kerninhalte des Gesellschaftsvertrages, doch veranschaulichen sie die fortschrittliche Situation in Rojava vortrefflich. Neben religiös fundamentalistisch regierten Staaten wie der Türkei oder Diktaturen wie Syrien bildet die autonome Selbstverwaltung also eine progressive Ausnahme und ein potentielles Vorbild für alle Unterdrückten in der Region und in der Welt. Die Revolution in Rojava zeigt, dass Leben abseits von Kapitalismus und Hierarchie möglich ist. Für uns als Jungsozialist*innen ist es unerlässlich, dass wir uns solidarisch mit diesem Gesellschaftsentwurf zeigen und mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln für den Fortbestand der Revolution streiten. Dazu gehört auch, dass Deutschland als politischer Machtblock an der Seite der Selbstverwaltung stehen muss und weitere Angriffe der Türkei verhindern, sowie bereits besetztes Gebiet befreien muss.
Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Annahme ÄA2 zum V-3 1 Jusos Leipzig Streiche ab “und” bis “weiterreichen:” Änderungsantrag (PDF)
Annahme ÄA3 zum V-3 2-3 Jusos Leipzig  Ersetze "Es ist imperativ, dass wir uns solidarisch" durch "Es ist in unserem Sinne, dass wir kritisch solidarisch";  Änderungsantrag (PDF)
Annahme ÄA4 zum V-3 7-8 Jusos Leipzig "Die Aufnahme diplomatischer Kontakte mit dem Ziel der Evaluation und zukünftigen Anerkennung, sollte diese positiv ausfallen." Änderungsantrag (PDF)
Annahme ÄA5 zum V-3 9 Jusos Leipzig Ersetze durch "Die Unterstützung der Kurd*innen durch humanitäre Hilfe sowie Strukturförder- und Aufbauprogrammen." Änderungsantrag (PDF)
Annahme ÄA6 zum V-3 10-11 Jusos Leipzig Ersetze "Die Anerkennung ... besetzten Gebiete" durch "Die offizielle Anerkennung der Leistungen der kurdischen Selbstverteidigungseinheiten YPG und YPJ in der Befreiung der vom IS besetzten Gebiete durch eine Erklärung der Bundesregierung oder des Bundesaußenministeriums." Änderungsantrag (PDF)
Annahme ÄA7 zum V-3 16-17 Jusos Leipzig Ersetze  durch "Eine Prüfung der Aufhebung der Einstufung der kurdischen Parteien und Strukturen als terroristisch. Sollte es zu keinen erneuten terroristischen Bestrebungen kommen, sollen alle kurdischen Organisationen entkriminalisiert werden. Kurdische Kulturgüter wie beispielsweise Bücher oder Folkrlore sind unabhängig von den Organisationen zu entkriminalisieren, es sei denn, ihre Inhalte richten sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der BRD." Änderungsantrag (PDF)
Annahme ÄA8 zum V-3 21-22 Jusos Leipzig Ersetze durch "Solange die Türkei Mitglied der NATO ist, muss sie von der EU und insbesondere den USA als aktive Partei in diesem Konflikt auf ihre Bündnisverpflichtungen aufmerksam gemacht werden. Die Türkei darf die Aktivitäten gegen die Kurden nicht weiter mit einem allgemeinen Kampf gegen den Terror und den IS legitimieren." Änderungsantrag (PDF)
Annahme ÄA9 zum V-3 23 Jusos Leipzig Füge ein nach Z. 22 einen neuen Punkt: "- (8) Nachdem vor einigen Tagen die Vereinigten Staaten ihre Truppen aus Nordsyrien zurückgezogen haben und dadurch ermöglichten, dass Erdogan nun seine Militäroffensive gegen kurdische Gebiete aufnimmt, muss die Lage neu bewertet werden. Solange die Türkei aktiv militärisch gegen kurdische Gebiete vorgeht, kann die Sanktionierung in Form eines zeitweiligen NATO-Ausschlusses erwägt werden. In diesem Fall müssten auch die Waffenexporte und Wartungsarbeiten der Bundesrepublik an die und in der Türkei ausgesetzt werden, da die Bündnispflicht der NATO ausgesetzt wäre. Auch sollten die USA trotz der Kritik Trumps an der türkischen Offensive angemessen an ihre Pflichten im Rahmen der NATO erinnert werden. - (9) Kritische Solidarität mit der autonomen Selbstverwaltung in Rojava und der kurdischen Bewegung bedeutet auch, auf Missstände hinzuweisen. Den auf die Einzelperson Öcalan ausgerichteten Personenkult lehnen wir auf Grund des dezidiert antisemitischen und antizionistischen Gedankenguts des Vordenkers ab und kritisieren ihn scharf." Änderungsantrag (PDF)
Ablehnung ÄA1 zum V-3 1-22 Jusos Dresden Ändere den Titel in „Solidarität mit den Menschen in Syrien“. Streiche die Weiterleitung an den Bundeskongress. Ersetze ab Zeile 2 „Jusos“: „Daher ist es für uns wichtig, den Menschen in Syrien unseren Beistand auszusprechen. Sie leben nun schon seit fast einem Jahrzehnt unter den Bedingungen eines Bürgerkrieges, mit militärischen Angriffen auf zivile Ziele, massenhaften gewaltsamen Vertreibungen, Giftgasattacken, ethnischen Säuberungen und weiteren Menschenrechtsverletzungen. Für uns ist klar, dass die Menschen in Syrien einen dauerhaften Frieden verdient haben, anstatt weiterhin Spielball in- und ausländischer Interessen zu sein. Für uns ist allerdings auch klar, dass die Lage in Syrien äußerst kompliziert ist und eine gerechte Lösung des Syrien-Konflikts wahrscheinlich weiterhin Jahre auf sich warten lassen wird, wenn sie überhaupt jemals erreicht wird. Wir können und wollen kein Patentrezept für einen gerechten Frieden liefern, aber wir wollen uns dafür einsetzen, dass der Schutz von Menschenleben und -würde in Bezug auf Syrien wieder an  erster Stelle der politischen Überlegungen steht. Daher fordern wir:
  • die sofortige Einstellung aller Kampfhandlungen und die Ausrufung eines bedingungslosen Waffenstillstands. Nur ein Ende der Kampfhandlungen kann die Basis für Friedensverhandlungen bilden.
  • einen sofortigen Stopp der weiteren Einmarschpläne der Türkei, die zu weiterer Instabilität und Vertreibung führen kann. Eine weitere Eskalation muss zur Not unter Anwendung von Sanktionen verhindert werden. Auch eine Übernahme der militärischen Kontrolle durch syrische Regierungstruppen in den nördlichen Gebieten des Landes lehnen wir ab.
  • die Beteiligung aller wesentlichen Konfliktgruppen außer des IS an Friedensverhandlungen auf Ebene der UN. Ziel soll ein dauerhafter Friedensprozess unter Anerkennung demokratischer Rechte und regionaler Autonomie sein.
  • die Unterstützung und den Aufbau zivilgesellschaftlicher Organisationen im Land durch die Bundesrepublik, die EU und die UN. Wir erkennen die verschiedenen Versuche an, in Syrien demokratische und stabile Verhältnisse zu schaffen. Für eine nachhaltige Entwicklung aber ist ein Ende der Kampfhandlungen eine notwendige Bedingung.
Wir wollen uns auch weiterhin intensiv mit der Situation vor Ort auseinandersetzen und streben daher einen regen Austausch mit unseren IUSY-Partnerorganisationen aus der Region an.
Änderungsantrag (PDF)
Beschluss: Internationale Solidarität muss praktisch werden! Bijî Rojava!
Text des Beschlusses:

Internationale Solidarität ist ein Grundpfeiler unseres Selbstverständnisses als Jusos. Es ist in unserem Sinne, dass wir kritisch solidarisch mit antikapitalistischen und antinationalistischen Freiheitsbewegungen für eine Welt frei von Unterdrückung kämpfen. Dazu gehört auch, dass wir diesen Bewegungen, mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln, solidarisch zur Seite stehen. Die Jusos Sachsen erklären in diesem Geiste ihre Solidarität mit der Revolution in Rojava und fordern:

(1) Die Aufnahme diplomatischer Kontakte mit dem Ziel der Evaluation und zukünftigen Anerkennung, sollte diese positiv ausfallen.
(2) Die Unterstützung der Kurd*innen durch humanitäre Hilfe sowie Strukturförder- und Aufbauprogrammen.
(3) Die offizielle Anerkennung der Leistungen der kurdischen Selbstverteidigungseinheiten YPG und YPJ in der Befreiung der vom IS besetzten Gebiete durch eine Erklärung der Bundesregierung oder des Bundesaußenministeriums. Wir fordern weiterhin die Anerkennung der Leistungen der gefallenen kurdischen und internationalen Genoss*innen und gegebenenfalls die Unterstützung bei der Rückführung der sterblichen Überreste der Gefallenen mit deutscher Staatsangehörigkeit.
(4) Die Hinzuziehung der Vertreter*innen der Selbstverwaltung Rojavas zu den syrischen Friedensverhandlungen in Genf.
(5) Eine Prüfung der Aufhebung der Einstufung der kurdischen Parteien und Strukturen als terroristisch. Sollte es zu keinen erneuten terroristischen Bestrebungen kommen, sollen alle kurdischen Organisationen entkriminalisiert werden. Kurdische Kulturgüter wie beispielsweise Bücher oder Folklore sind unabhängig von den Organisationen zu entkriminalisieren, es sei denn, ihre Inhalte richten sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der BRD.“
(6) Die umgehende Räumung aller unter türkischer Besatzung stehender Gebiete in Nordsyrien und die damit verbundene Rückerstattung der autonomen Selbstverwaltungsrechte. Eine Übergabe der Kontrolle an Truppen einer anderen Konfliktpartei kann ebenso wenig geduldet werden, wie eine anhaltende Besatzung der Gebiete.
(7) Solange die Türkei Mitglied der NATO ist, muss sie von der EU und insbesondere den USA als aktive Partei in diesem Konflikt auf ihre Bündnisverpflichtungen aufmerksam gemacht werden. Die Türkei darf die Aktivitäten gegen die Kurden nicht weiter mit einem allgemeinen Kampf gegen den Terror und den IS legitimieren.
(8) Nachdem vor einigen Tagen die Vereinigten Staaten ihre Truppen aus Nordsyrien zurückgezogen haben und dadurch ermöglichten, dass Erdogan nun seine Militäroffensive gegen kurdische Gebiete aufnimmt, muss die Lage neu bewertet werden. Solange die Türkei aktiv militärisch gegen kurdische Gebiete vorgeht, kann die Sanktionierung in Form eines zeitweiligen NATO-Ausschlusses erwägt werden. In diesem Fall müssten auch die Waffenexporte und Wartungsarbeiten der Bundesrepublik an die und in der Türkei ausgesetzt werden, da die Bündnispflicht der NATO ausgesetzt wäre. Auch sollten die USA trotz der Kritik Trumps an der türkischen Offensive angemessen an ihre Pflichten im Rahmen der NATO erinnert werden.
(9) Kritische Solidarität mit der autonomen Selbstverwaltung in Rojava und der kurdischen Bewegung bedeutet auch, auf Missstände hinzuweisen. Den auf die Einzelperson Öcalan ausgerichteten Personenkult lehnen wir auf Grund des dezidiert antisemitischen und antizionistischen Gedankenguts des Vordenkers ab und kritisieren ihn scharf.“

Beschluss-PDF: