Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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Annahme | ÄA2 zum V-3 | 1 | Jusos Leipzig | Streiche ab “und” bis “weiterreichen:” | Änderungsantrag (PDF) |
Annahme | ÄA3 zum V-3 | 2-3 | Jusos Leipzig | Ersetze "Es ist imperativ, dass wir uns solidarisch" durch "Es ist in unserem Sinne, dass wir kritisch solidarisch"; | Änderungsantrag (PDF) |
Annahme | ÄA4 zum V-3 | 7-8 | Jusos Leipzig | "Die Aufnahme diplomatischer Kontakte mit dem Ziel der Evaluation und zukünftigen Anerkennung, sollte diese positiv ausfallen." | Änderungsantrag (PDF) |
Annahme | ÄA5 zum V-3 | 9 | Jusos Leipzig | Ersetze durch "Die Unterstützung der Kurd*innen durch humanitäre Hilfe sowie Strukturförder- und Aufbauprogrammen." | Änderungsantrag (PDF) |
Annahme | ÄA6 zum V-3 | 10-11 | Jusos Leipzig | Ersetze "Die Anerkennung ... besetzten Gebiete" durch "Die offizielle Anerkennung der Leistungen der kurdischen Selbstverteidigungseinheiten YPG und YPJ in der Befreiung der vom IS besetzten Gebiete durch eine Erklärung der Bundesregierung oder des Bundesaußenministeriums." | Änderungsantrag (PDF) |
Annahme | ÄA7 zum V-3 | 16-17 | Jusos Leipzig | Ersetze durch "Eine Prüfung der Aufhebung der Einstufung der kurdischen Parteien und Strukturen als terroristisch. Sollte es zu keinen erneuten terroristischen Bestrebungen kommen, sollen alle kurdischen Organisationen entkriminalisiert werden. Kurdische Kulturgüter wie beispielsweise Bücher oder Folkrlore sind unabhängig von den Organisationen zu entkriminalisieren, es sei denn, ihre Inhalte richten sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der BRD." | Änderungsantrag (PDF) |
Annahme | ÄA8 zum V-3 | 21-22 | Jusos Leipzig | Ersetze durch "Solange die Türkei Mitglied der NATO ist, muss sie von der EU und insbesondere den USA als aktive Partei in diesem Konflikt auf ihre Bündnisverpflichtungen aufmerksam gemacht werden. Die Türkei darf die Aktivitäten gegen die Kurden nicht weiter mit einem allgemeinen Kampf gegen den Terror und den IS legitimieren." | Änderungsantrag (PDF) |
Annahme | ÄA9 zum V-3 | 23 | Jusos Leipzig | Füge ein nach Z. 22 einen neuen Punkt: "- (8) Nachdem vor einigen Tagen die Vereinigten Staaten ihre Truppen aus Nordsyrien zurückgezogen haben und dadurch ermöglichten, dass Erdogan nun seine Militäroffensive gegen kurdische Gebiete aufnimmt, muss die Lage neu bewertet werden. Solange die Türkei aktiv militärisch gegen kurdische Gebiete vorgeht, kann die Sanktionierung in Form eines zeitweiligen NATO-Ausschlusses erwägt werden. In diesem Fall müssten auch die Waffenexporte und Wartungsarbeiten der Bundesrepublik an die und in der Türkei ausgesetzt werden, da die Bündnispflicht der NATO ausgesetzt wäre. Auch sollten die USA trotz der Kritik Trumps an der türkischen Offensive angemessen an ihre Pflichten im Rahmen der NATO erinnert werden. - (9) Kritische Solidarität mit der autonomen Selbstverwaltung in Rojava und der kurdischen Bewegung bedeutet auch, auf Missstände hinzuweisen. Den auf die Einzelperson Öcalan ausgerichteten Personenkult lehnen wir auf Grund des dezidiert antisemitischen und antizionistischen Gedankenguts des Vordenkers ab und kritisieren ihn scharf." | Änderungsantrag (PDF) |
Ablehnung | ÄA1 zum V-3 | 1-22 | Jusos Dresden |
Ändere den Titel in „Solidarität mit den Menschen in Syrien“.
Streiche die Weiterleitung an den Bundeskongress.
Ersetze ab Zeile 2 „Jusos“: „Daher ist es für uns wichtig, den Menschen in Syrien unseren Beistand auszusprechen. Sie leben nun schon seit fast einem Jahrzehnt unter den Bedingungen eines Bürgerkrieges, mit militärischen Angriffen auf zivile Ziele, massenhaften gewaltsamen Vertreibungen, Giftgasattacken, ethnischen Säuberungen und weiteren Menschenrechtsverletzungen.
Für uns ist klar, dass die Menschen in Syrien einen dauerhaften Frieden verdient haben, anstatt weiterhin Spielball in- und ausländischer Interessen zu sein. Für uns ist allerdings auch klar, dass die Lage in Syrien äußerst kompliziert ist und eine gerechte Lösung des Syrien-Konflikts wahrscheinlich weiterhin Jahre auf sich warten lassen wird, wenn sie überhaupt jemals erreicht wird. Wir können und wollen kein Patentrezept für einen gerechten Frieden liefern, aber wir wollen uns dafür einsetzen, dass der Schutz von Menschenleben und -würde in Bezug auf Syrien wieder an erster Stelle der politischen Überlegungen steht.
Daher fordern wir:
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Änderungsantrag (PDF) |
Internationale Solidarität ist ein Grundpfeiler unseres Selbstverständnisses als Jusos. Es ist in unserem Sinne, dass wir kritisch solidarisch mit antikapitalistischen und antinationalistischen Freiheitsbewegungen für eine Welt frei von Unterdrückung kämpfen. Dazu gehört auch, dass wir diesen Bewegungen, mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln, solidarisch zur Seite stehen. Die Jusos Sachsen erklären in diesem Geiste ihre Solidarität mit der Revolution in Rojava und fordern:
(1) Die Aufnahme diplomatischer Kontakte mit dem Ziel der Evaluation und zukünftigen Anerkennung, sollte diese positiv ausfallen.
(2) Die Unterstützung der Kurd*innen durch humanitäre Hilfe sowie Strukturförder- und Aufbauprogrammen.
(3) Die offizielle Anerkennung der Leistungen der kurdischen Selbstverteidigungseinheiten YPG und YPJ in der Befreiung der vom IS besetzten Gebiete durch eine Erklärung der Bundesregierung oder des Bundesaußenministeriums. Wir fordern weiterhin die Anerkennung der Leistungen der gefallenen kurdischen und internationalen Genoss*innen und gegebenenfalls die Unterstützung bei der Rückführung der sterblichen Überreste der Gefallenen mit deutscher Staatsangehörigkeit.
(4) Die Hinzuziehung der Vertreter*innen der Selbstverwaltung Rojavas zu den syrischen Friedensverhandlungen in Genf.
(5) Eine Prüfung der Aufhebung der Einstufung der kurdischen Parteien und Strukturen als terroristisch. Sollte es zu keinen erneuten terroristischen Bestrebungen kommen, sollen alle kurdischen Organisationen entkriminalisiert werden. Kurdische Kulturgüter wie beispielsweise Bücher oder Folklore sind unabhängig von den Organisationen zu entkriminalisieren, es sei denn, ihre Inhalte richten sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der BRD.“
(6) Die umgehende Räumung aller unter türkischer Besatzung stehender Gebiete in Nordsyrien und die damit verbundene Rückerstattung der autonomen Selbstverwaltungsrechte. Eine Übergabe der Kontrolle an Truppen einer anderen Konfliktpartei kann ebenso wenig geduldet werden, wie eine anhaltende Besatzung der Gebiete.
(7) Solange die Türkei Mitglied der NATO ist, muss sie von der EU und insbesondere den USA als aktive Partei in diesem Konflikt auf ihre Bündnisverpflichtungen aufmerksam gemacht werden. Die Türkei darf die Aktivitäten gegen die Kurden nicht weiter mit einem allgemeinen Kampf gegen den Terror und den IS legitimieren.
(8) Nachdem vor einigen Tagen die Vereinigten Staaten ihre Truppen aus Nordsyrien zurückgezogen haben und dadurch ermöglichten, dass Erdogan nun seine Militäroffensive gegen kurdische Gebiete aufnimmt, muss die Lage neu bewertet werden. Solange die Türkei aktiv militärisch gegen kurdische Gebiete vorgeht, kann die Sanktionierung in Form eines zeitweiligen NATO-Ausschlusses erwägt werden. In diesem Fall müssten auch die Waffenexporte und Wartungsarbeiten der Bundesrepublik an die und in der Türkei ausgesetzt werden, da die Bündnispflicht der NATO ausgesetzt wäre. Auch sollten die USA trotz der Kritik Trumps an der türkischen Offensive angemessen an ihre Pflichten im Rahmen der NATO erinnert werden.
(9) Kritische Solidarität mit der autonomen Selbstverwaltung in Rojava und der kurdischen Bewegung bedeutet auch, auf Missstände hinzuweisen. Den auf die Einzelperson Öcalan ausgerichteten Personenkult lehnen wir auf Grund des dezidiert antisemitischen und antizionistischen Gedankenguts des Vordenkers ab und kritisieren ihn scharf.“