In-2 Gesetzliche Rechtsschutzversicherung

Status:
Überweisung

Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen möge beschließen und an den Juso Bundeskongress, sowie an den Landesparteitag der SPD Sachsen, mit dem Ziel der Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPD, weiterleiten:

Wir fordern die Einführung einer gesetzlichen Rechtsschutzversicherung, die gleich dem bestehenden System der fünf Säulen der Sozialversicherung eine zusätzliche Säule des sozialen Schutzes gewährleistet, nämlich den rechtlichen Schutz.

Begründung:
Erste und oberste Aufgabe eines Staates ist der Schutz seiner Bürger*innen und deren/dessen Rechtsgüter, die im Grundgesetz verankert sind. Dieser Aufgabe wird die Bundesrepublik Deutschland im Moment durch fünf Sozialversicherungen gerecht; auch bekannt als 5 Säulen der Sozialversicherung. Dazu zählen: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung. Der Staat hat verfassungsrechtlich garantierte Rechte eines jeden Bürgers zu gewährleisten. Zu diesen Rechten gehört in einer Demokratie und einem Rechtsstaat selbstverständlich immanent das Recht der Wahrnehmung und Durchsetzung der eigenen Rechte. Festgeschrieben ist dies als Anspruch auf rechtliches Gehör in Art. 19 Absatz 4 des Grundgesetzes. Dieses Rechtsgut von Verfassungsrang steht auf einer Stufe mit anderen Grundrechten wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Menschenwürde; die bereits durch Einführung einer gesetzlichen Versicherungspflicht geschützt werden. Es gibt in einem Rechtsstaat keine Abstufung dieser Grundrechte. Leider nimmt die Öffentlichkeit aber eine solche Abstufung vor. In einem Rechtsstaat ist aber z.B. die Behandlung eines körperlichen Leidens – finanzielle Absicherung durch allgemeine Krankenversicherungspflicht – gleichwertig mit der Behandlung eines jeden Einzelnen als Rechtssubjekt, was nur mit einer, von finanziellen Zwängen unabhängigen Durchsetzung dieser Rechte vor Gericht möglich ist – bisher keine finanzielle Absicherung durch allgemeine Rechtsschutzversicherungspflicht. Das System der Prozesskostenhilfe (PKH) gewährleistet die Rechtsdurchsetzung nur ungenügend. Das PKH-Verfahren ist ein selbständiges Verfahren vor dem eigentlichen Prozess. Maßgeblich sind die Erfolgsaussichten und die finanzielle Situation der Antragssteller*in. Die Überprüfung der Erfolgsaussichten kann nur summarisch erfolgen, ohne ausreichende Beweisaufnahme um den tatsächlichen Sachverhalt zu ermitteln, was zu Fehleinschätzungen führt. Bezüglich der finanziellen Situation werden zu umfassend Vermögenswerte herangezogen, wie eigene Grundstücke, Häuser, etc., die eine finanzielle Hilfe am Ende ausschließen. Mit dem Verkauf eines Grundstücks um finanziell einen Prozess führen zu können, nimmt man die Lebensgrundlage der/des Betroffenen. Eine allgemeine Rechtsschutzversicherung macht ein vorgelagertes PKH Verfahren überflüssig und führt zur Beschleunigung der Gerichte. Es ermöglicht finanziell schwach gestellten Bevölkerungsgruppen, wie Studierenden, Rentner*innen und Geringverdiener*innen unkompliziert und schnell rechtliche Unterstützung bei Streitigkeiten die heutzutage aus falschen Erwägungen nicht geführt werden. Bsp.: Gedachter zu großer Aufwand bei geringen Beträgen – aber selbst, wenn man irgendwo (Miete, Handyvertrag, Abo) unrechtmäßig Zahlungen leisten muss, lohnt es sich dies zu verfolgen. Rechtlich ergeben sich meist die gleichen Probleme wie bei höheren Streitwerten. Oder viele Streitigkeiten werden nicht geführt, weil schlicht die finanziellen Mittel für einen Anwalt etc. fehlen – die man aber ebenfalls bei Erfolg vom Gegner erstattet bekommt, nur eben ohne Versicherung vorleisten muss und im Zweifel nicht aufbringen kann. Selbstverständlich soll eine gesetzliche Rechtsschutzversicherung, wie bereits alle anderen Sozialversicherungen, solidarisch getragen werden und die Beiträge nach dem Einkommen berechnet werden. Darüber hinaus sollen Risikozuschläge ausgeschlossen sein.