Die Jusos Sachsen mögen beschließen und an den SPD Landesparteitag weiterleiten:
Wir sprechen uns dafür aus, dass der Freistaat Sachsen seinen Beamtinnen und Beamten zukünftig auf Wunsch auch den Arbeitgeber*innenanteil für die gesetzliche Krankenversicherung erstattet und damit die Absicherung der gesetzlichen Krankenversicherung attraktiver macht. Vorbild dafür könnte das ab 2018 in Hamburg geltende „Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ sein.
Eines der Hauptziele der SPD ist und bleibt die Schaffung einer Bürger*innnenversicherung, die die ungerechte Trennung in eine gesetzliche- und eine private Krankenversicherung beendet. Leider gab es auf Bundesebene bisher noch keine Koalition, die dieses wegweisende Modell tatsächlich umgesetzt hat und so auch Gruppen wie Beamtinnen und Beamte, Selbständige oder sehr gut Verdienende in die Solidargemeinschaft integriert hat.
Das rot-grün-regierte Hamburg hat allerdings einen wegweisenden Zwischenschritt beschlossen, bei dem Beamtinnen und Beamten ab dem Jahr 2018 auch der Arbeitgeberanteil für die GKV bezahlt wird. Bisher ist es so, dass in der GKV versicherte Beamtinnen und Beamte den vollen Beitrag (also Arbeitgeber*innen- und Arbeitnehmer*innenanteil) bezahlen müssen. Beihilfe erhalten Staatsdiener*innen nur, wenn sie sich in der privaten Krankenversicherung absichern. Diese Vorgehensweise hat zur Folge, dass der weitaus größte Teil der Beamtinnen und Beamte in der PKV ist. Vielfach ist das nicht Ergebnis einer bewussten Entscheidung oder der besseren Leistungen, sondern nur die Folge der extrem hohen Beiträge bei der Versicherung in der GKV. Durch die Familienversicherung von Kindern und die Kopplung der Beiträge an das Einkommen (auch im Alter) wäre die GKV eigentlich auch für viele Beamtinnen und Beamte durchaus attraktiv.
Mit der vorgeschlagenen Änderung entstehen zunächst nur recht geringe Mehrkosten (in Hamburg 6 Millionen Euro/Jahr). Allerdings haben alle Beamtinnen und Beamte bis zu einer gewissen Altersschwelle (im Hamburg: 55 Jahre) dann endlich die Möglichkeit, sich auch ohne unverhältnismäßig große Nachteile für die GKV und die Solidargemeinschaft zu entscheiden.
Wir sprechen uns dafür aus, dass der Freistaat Sachsen seinen Beamtinnen und Beamten zukünftig auf Wunsch auch den Arbeitgeber*innenanteil für die gesetzliche Krankenversicherung erstattet und damit die Absicherung der gesetzlichen Krankenversicherung attraktiver macht. Vorbild dafür könnte das ab 2018 in Hamburg geltende „Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ sein.