K-01 Friedensrichterinnen und Friedensrichter in Sachsen stärken

Status:
Annahme

Der Landesparteitag der SPD Sachsen möge beschließen und an die SPD-Landtagsfraktion weiterleiten:

Das Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz – SächsSchiedsGütStG) soll evaluiert und überarbeitet werden.

Dabei sollen u.a. folgende Prämissen berücksichtigt werden:

  • Verankerung von Mediation als gleichwertige Möglichkeit
  • Stärkung der Kommunen und Erhalt der gebietsbezogenen Kleinteiligkeit von Friedensrichter_innen durch bessere (technische) Ausstattung und Finanzierung der Friedensrichter _innen ((Mit-) Finanzierung über die Justiz)
  • digitale Aktenführung
Begründung:
Die Schieds- und Gütestellenverfahren in Sachsen werden auf Grundlage des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz - SächsSchiedsGütStG) durchgeführt. Eine außergerichtliche Verständigung zwischen sich streitenden Parteien bietet viele Vorteile und entlastet die Gerichte. Nicht immer ist es leicht, geeignete Personen für dieses Amt zu finden. Deshalb lohnt ein Blick auf die Rahmenbedingungen und die Ausstattung. So scheint es aus unserer Sicht notwendig, dass Gesetz (aus dem Jahr 1999) an aktuelle Gegebenheiten anzupassen und zu modernisieren.
Empfehlung der Antragskommission:
Konsensliste
Beschluss: des ordentlichen Landesparteitags der SPD Sachsen 27. / 28. Oktober 2018
Text des Beschlusses:

Das Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz – SächsSchiedsGütStG) soll evaluiert und überarbeitet werden.

Dabei sollen u.a. folgende Prämissen berücksichtigt werden:

  • Verankerung von Mediation als gleichwertige Möglichkeit
  • Stärkung der Kommunen und Erhalt der gebietsbezogenen Kleinteiligkeit von Friedensrichter_innen durch bessere (technische) Ausstattung und Finanzierung der Friedensrichter _innen ((Mit-) Finanzierung über die Justiz)
  • digitale Aktenführung
Beschluss-PDF: