Der Landesparteitag der SPD Sachsen möge beschließen und an die SPD-Landtagsfraktion weiterleiten:
Das Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz – SächsSchiedsGütStG) soll evaluiert und überarbeitet werden.
Dabei sollen u.a. folgende Prämissen berücksichtigt werden:
- Verankerung von Mediation als gleichwertige Möglichkeit
- Stärkung der Kommunen und Erhalt der gebietsbezogenen Kleinteiligkeit von Friedensrichter_innen durch bessere (technische) Ausstattung und Finanzierung der Friedensrichter _innen ((Mit-) Finanzierung über die Justiz)
- digitale Aktenführung
Das Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz – SächsSchiedsGütStG) soll evaluiert und überarbeitet werden.
Dabei sollen u.a. folgende Prämissen berücksichtigt werden:
- Verankerung von Mediation als gleichwertige Möglichkeit
- Stärkung der Kommunen und Erhalt der gebietsbezogenen Kleinteiligkeit von Friedensrichter_innen durch bessere (technische) Ausstattung und Finanzierung der Friedensrichter _innen ((Mit-) Finanzierung über die Justiz)
- digitale Aktenführung