Der Landesparteitag möge beschließen, dass Menschen mit Behinderungen jederzeit mit allen Zügen allen Busgesellschaften im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr nach max. 2 Stunden Voranmeldung, befördert werden und dazu die erforderlichen Umstiegshilfen erhalten.
Begründung:
Der Personalmangel bei allen Gesellschaften für Personenbeförderung darf nicht die Ursache der Nichtbeförderung der betroffenen Personen sein! In Erfüllung der UN-BRK muss für alle Menschen mit Behinderungen eine Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit im Sinne von Selbstbestimmung sichergestellt werden
Empfehlung der Antragskommission:
Diskussion auf dem Parteitag
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