Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen möge beschließen und zur Bestätigung an den SPD-Landesvorstand weiterleiten:
Die Jusos Sachsen richten hiermit eine Anti-Sexismus-Kommission (ASK) ein. Dazu wird der folgende Paragraf nach § 8 – Landesausschuss eingefügt. Die bisherigen Paragrafen 9 und 10 verschieben sich entsprechend.
§9 – Anti-Sexismus-Kommission
(1) Die Anti-Sexismus-Kommission (ASK) besteht aus maximal 4 Mitgliedern, wobei es sich dabei je um zwei männliche* und zwei weibliche* Personen handeln sollte. Sie ist als vom Juso-Landesvorstand unabhängiges Organ zu verstehen. Ihre Mitglieder dürfen daher nicht gleichzeitig gewählte Mitglieder des Landesvorstands der Jusos Sachsen sein.
(2) Die Mitglieder der ASK werden auf zwei Jahre von der Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen gewählt.
(3) Die ASK kümmert sich, in Ergänzung zur Arbeit der Jusos Sachsen, um Gleichstellungs- und Diskriminierungsthemen sowie um jegliche Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit innerhalb der Jusos Sachsen.
(4) Sie hat folgende Aufgaben:
– Beratung des Juso-Landesvorstands in den entsprechenden Belangen,
– Ansprechpartnerin für Betroffene, eine entsprechende Kontaktmöglichkeit ist auf der Website der Jusos Sachsen bereitzustellen,
– Organisation von Maßnahmen zum Schutz von Betroffenen bei Veranstaltungen der Jusos Sachsen, beispielsweise durch Awareness-Teams
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
---|---|---|---|---|---|
Nicht Abgestimmt | ÄA zum PO-1 | 1963 | Jusos Chemnitz | Ersetze im gesamten Antrag: „Anti-Sexismus-Kommission“ mit „Anti-Diskriminierungs-Kommission“ und „ASK“ mit „ADK“ Zeile 1963-1974 ersetzen: „wobei es sich dabei um je zwei männliche* und zwei weibliche* Personen handeln sollte“ durch „wobei darin nicht mehr als zwei Personen eines Geschlechts vertreten sein dürfen“ Nach Zeile 1968 ergänzen: (4) Bei der Landesdeligiertenkonferenz der Jusos Sachsen stellt die ADK jeweils einen Bericht über ihre Arbeitsweise, Maßnahmen und berichtenswerte Diskriminierungsvorfälle vor. Zeile 1974 ergänzen: Hierfür ist bei jeder Landesdeligiertenkonferenz der Jusos Sachsen ein Maßnahmen- und Aktionskatalog zu beschließen oder zu reformieren. Dieser wird jeweils von der ADK erarbeitet und erneuert. | Änderungsantrag (PDF) |
Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen möge beschließen und zur Bestätigung an den SPD-Landesvorstand weiterleiten:
Die Jusos Sachsen richten hiermit eine Anti-Sexismus-Kommission (ASK) ein. Dazu wird der folgende Paragraf nach § 8 – Landesausschuss eingefügt. Die bisherigen Paragrafen 9 und 10 verschieben sich entsprechend.
§9 – Anti-Sexismus-Kommission
(1) Die Anti-Sexismus-Kommission (ASK) besteht aus maximal 4 Mitgliedern, wobei darin nicht mehr als zwei Personen eines Geschlechts vertreten sein dürfen. Sie ist als vom Juso-Landesvorstand unabhängiges Organ zu verstehen. Ihre Mitglieder dürfen daher nicht gleichzeitig gewählte Mitglieder des Landesvorstands der Jusos Sachsen sein.
(2) Die Mitglieder der ASK werden auf zwei Jahre von der Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen gewählt.
(3) Die ASK kümmert sich, in Ergänzung zur Arbeit der Jusos Sachsen, um Gleichstellungs- und Diskriminierungsthemen sowie um jegliche Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit innerhalb der Jusos Sachsen.
(4) Bei der Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen stellt die ASK jeweils einen Bericht über ihre Arbeitsweise, Maßnahmen und berichtenswerte Diskriminierungsvorfälle vor.
(5) Sie hat folgende Aufgaben:
– Beratung des Juso-Landesvorstands in den entsprechenden Belangen,
– Ansprechpartnerin für Betroffene, eine entsprechende Kontaktmöglichkeit ist auf der Website der Jusos Sachsen bereitzustellen,
– Organisation von Maßnahmen zum Schutz von Betroffenen bei Veranstaltungen der Jusos Sachsen, beispielsweise durch Awareness-Teams