S-2 Doppelbesteuerung von betrieblicher Altersvorsorge

Status:
Annahme mit Änderungen

Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen möge beschließen und an den Landesparteitag der SPD Sachsen, an den Bundeskongress der Jusos und an den Bundesparteitag der SPD weiterleiten:

Arbeitnehmer*innen sollen bei Auszahlungen von Betriebsrenten, Kapitallebensversicherungen und Direktversicherungen nur noch den Arbeitnehmerbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen und nicht mehr wie bisher den vollen Beitragssatz aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbetrag.

Bezieher von Renten aus vor 2004 abgeschlossenen Verträgen über die genannten Rentenvorsorgeprodukte erhalten rückwirkend alle zu viel gezahlten Beiträge erstattet.

Begründung:
Durch Halbierung der Krankenkassenbeiträge entsteht eine Finanzierungslücke von 3 Milliarden Euro. Dies erscheint aufgrund der finanziell gut ausgelasteten Krankenkassen im Moment vertretbar. Ein Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn sieht einen Bundeszuschuss von 2,5 Milliarden Euro vor, wodurch sich die Verluste der Krankenkassen auf 500 Millionen Euro verringern. Das System der Doppelbesteuerung ist aus sich heraus unfair. Sollten die monatlichen Beiträge für das jeweilige Rentenprodukt vom Nettolohn abgezogen werden, würden die Beiträge einmal zu viel besteuert. Sollten die Beiträge vom Bruttolohn abgezogen werden, trägt der Arbeitnehmer beide Beitragsanteile, was diese Form der Rentenabsicherung unlukrativ macht. Eine komplette Rückabwicklung der Doppelverbeitragung würde ca. 40 Milliarden Euro kosten. Eine zunächst riesige Summe. Bedenkt man aber, dass dieses Geld Rentner*innen zu Gute kommt, die das Geld zunächst entweder sparen, zur Unterstützung der Familie weitergeben oder selbst konsumieren, wird ein Großteil der Zuwendungen durch Steuerbeträge wieder die Staatskasse erreichen. Effektiv kann man dabei Altersarmut und eine eklatante Ungerechtigkeit beseitigen. Viele Verträge wurden vor 2004 unter der damaligen Gesetzeslage in dem Vertrauen auf ebendiese beständige gesetzliche Situation abgeschlossen. Durch die rückwirkende Besteuerung ist viel Vertrauen verloren gegangen und damit viele Wähler*innen im Rentenalter. An den Wahlständen zur vergangenen Landtagswahl war die Doppelbesteuerung oft Thema und für viele der Grund „nie wieder SPD zu wählen.“
Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Annahme ÄA1 zum S-2 3-7 Jusos Dresden Ersetze Zeile 3-7 durch: Eine solidarische, generationenübergreifende und allgemeine Rentenversicherung ist unumgänglich. Langfristig kann ausschließlich eine staatlich organisierte Umlagefinanzierung diesen Anforderungen gerecht werden und den Folgen des demografischen Wandel entgegenwirken. Wir setzen uns für eine Altersversorgung ein, die sich primär aus einer von den eingezahlten Rentenbeiträgen leistungsunabhängigen Lebensrente und einer individuellen Leistungsrente zusammensetzt. Unabhängig davon können kapitalgedeckte private & betriebliche Vorsorgemöglichkeiten existieren – eine staatliche Förderung dieser ist jedoch keinesfalls notwendig. Beiträge, die durch Arbeitgeber:innen in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, müssen entsprechend des Arbeitnehmer:innen-Einkommens sozialversicherungspflichtig behandelt werden. Spätere Auszahlungen nach Renteneintrittsalter sind in der Folge nicht sozialversicherungspflichtig. Dies kann nur für neu geschlossene Verträge in der Zukunft gelten und nicht rückwirkend. Änderungsantrag (PDF)
Erledigt ÄA2 zum S-2 6-7 SV Leipzig streichen Änderungsantrag (PDF)
Beschluss: Antrag S2 betriebl. Altersvorsorge
Text des Beschlusses:

Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen beschließt die Weiterleitung an den Landesparteitag der SPD Sachsen, an den Bundeskongress der Jusos und an den Bundesparteitag der SPD:

Eine solidarische, generationenübergreifende und allgemeine Rentenversicherung ist unumgänglich. Langfristig kann ausschließlich eine staatlich organisierte Umlagefinanzierung diesen Anforderungen gerecht werden und den Folgen des demografischen Wandel entgegenwirken. Wir setzen uns für eine Altersversorgung ein, die sich primär aus einer von den eingezahlten Rentenbeiträgen leistungsunabhängigen Lebensrente und einer individuellen Leistungsrente zusammensetzt. Unabhängig davon können kapitalgedeckte private & betriebliche Vorsorgemöglichkeiten existieren – eine staatliche Förderung dieser ist jedoch keinesfalls notwendig.
Beiträge, die durch Arbeitgeber:innen in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, müssen entsprechend des Arbeitnehmer:innen-Einkommens sozialversicherungspflichtig behandelt werden. Spätere Auszahlungen nach Renteneintrittsalter sind in der Folge nicht sozialversicherungspflichtig. Dies kann nur für neu geschlossene Verträge in der Zukunft gelten und nicht rückwirkend.

Beschluss-PDF: