Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen möge beschließen und an den Landesparteitag der SPD Sachsen, an den Bundeskongress der Jusos und an den Bundesparteitag der SPD weiterleiten:
Arbeitnehmer*innen sollen bei Auszahlungen von Betriebsrenten, Kapitallebensversicherungen und Direktversicherungen nur noch den Arbeitnehmerbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen und nicht mehr wie bisher den vollen Beitragssatz aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbetrag.
Bezieher von Renten aus vor 2004 abgeschlossenen Verträgen über die genannten Rentenvorsorgeprodukte erhalten rückwirkend alle zu viel gezahlten Beiträge erstattet.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
---|---|---|---|---|---|
Annahme | ÄA1 zum S-2 | 3-7 | Jusos Dresden | Ersetze Zeile 3-7 durch: Eine solidarische, generationenübergreifende und allgemeine Rentenversicherung ist unumgänglich. Langfristig kann ausschließlich eine staatlich organisierte Umlagefinanzierung diesen Anforderungen gerecht werden und den Folgen des demografischen Wandel entgegenwirken. Wir setzen uns für eine Altersversorgung ein, die sich primär aus einer von den eingezahlten Rentenbeiträgen leistungsunabhängigen Lebensrente und einer individuellen Leistungsrente zusammensetzt. Unabhängig davon können kapitalgedeckte private & betriebliche Vorsorgemöglichkeiten existieren – eine staatliche Förderung dieser ist jedoch keinesfalls notwendig. Beiträge, die durch Arbeitgeber:innen in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, müssen entsprechend des Arbeitnehmer:innen-Einkommens sozialversicherungspflichtig behandelt werden. Spätere Auszahlungen nach Renteneintrittsalter sind in der Folge nicht sozialversicherungspflichtig. Dies kann nur für neu geschlossene Verträge in der Zukunft gelten und nicht rückwirkend. | Änderungsantrag (PDF) |
Erledigt | ÄA2 zum S-2 | 6-7 | SV Leipzig | streichen | Änderungsantrag (PDF) |
Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen beschließt die Weiterleitung an den Landesparteitag der SPD Sachsen, an den Bundeskongress der Jusos und an den Bundesparteitag der SPD:
Eine solidarische, generationenübergreifende und allgemeine Rentenversicherung ist unumgänglich. Langfristig kann ausschließlich eine staatlich organisierte Umlagefinanzierung diesen Anforderungen gerecht werden und den Folgen des demografischen Wandel entgegenwirken. Wir setzen uns für eine Altersversorgung ein, die sich primär aus einer von den eingezahlten Rentenbeiträgen leistungsunabhängigen Lebensrente und einer individuellen Leistungsrente zusammensetzt. Unabhängig davon können kapitalgedeckte private & betriebliche Vorsorgemöglichkeiten existieren – eine staatliche Förderung dieser ist jedoch keinesfalls notwendig.
Beiträge, die durch Arbeitgeber:innen in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, müssen entsprechend des Arbeitnehmer:innen-Einkommens sozialversicherungspflichtig behandelt werden. Spätere Auszahlungen nach Renteneintrittsalter sind in der Folge nicht sozialversicherungspflichtig. Dies kann nur für neu geschlossene Verträge in der Zukunft gelten und nicht rückwirkend.