Die Jusos Sachsen mögen beschließen:
Seit der Einführung einer ersten sachsenweiten eLearning-Plattformen 2001 und der seit 2003 gesetzlich möglichen Durchführung von Lehrveranstaltungen in ausschließlich digitaler Form,2konnte nur schleppend ein digitaler Wandel an sächsischen Hochschulen wahrgenommen werden. Trotz der geschaffenen Möglichkeiten mangelt es an digitalen Angeboten für Studierende von Lehrerenden, um Lehrinhalte sowohl tiefer als auch breiter zu vermitteln. Es bedarf Reformen auf verschiedenen Ebenen, beispielsweise zur Unterstützung der Lehrenden aller Bildungsniveaus, um das deutsche Hochschulbildungssystem zu digitalisieren und damit zu verbessern. Nichtsdestotrotz ist anzuerkennen, dass viele kleine Projekte entstanden sind und gefördert wurden. Diese noch junge digitale Graswurzelbewegung benötigt weitere finanzieller, organisatorische und administrative Unterstützung, um sie zu hochschulübergreifenden Projekten zusammenzuführen und langfristig erfolgreich zu gestalten.
Anforderung an schulische Bildung und Übergang zur Hochschule
Die Grundlage für die Hochschulbildung bilden Vorkenntnisse aus der Schule. Die Vorbereitung auf eine sich digitalisierende Welt mittels Schwerpunktsetzung auf Methoden-Kompetenz in der Schule ist somit zwingende Voraussetzung für die geforderte digitale Hochschulbildung. Inhalte hierfür sollen bereits früh beginnend vermittelt werden und fächerübergreifende Anwendungsfälle bieten. In Bezug auf die Nutzung von Software darf dabei nicht nur an einem bestimmten Betriebssystem für bestimmte Software ausgebildet werden. Wichtiger ist die allgemeine Kompetenz Software-Produkte zu erschließen und selbstständig zu erlernen. Diese ermöglichen einen zwanglosen und kritischen Umgang mit neuer Software und vereinfachen die zu erlangende Softwarekompetenz im Studium. Die Nutzung von Open-Source-Software bietet dazu die notwendigen ersten Schritte, um eine kritische Auseinandersetzung mit neuer Software zu fördern. Besonderer Fokus liegt hierbei auch bei der Förderung von Frauen* in Wissenschaft und Lehre. Dazu sollen die bis dato vorhandenen Anwerbungsplattformen wie „Komm mach MINT“ ausweitet werden. Darüber hinaus soll der Unterricht mit der Software sexismusfrei sein und keinerlei „klassische Rollenbilder“ propagieren, sondern Grundlage für eine moderne Gesellschaft bilden. In Studiengängen aller Fachrichtungen gibt es inzwischen die Möglichkeit Module zu belegen, die Programmierkenntnisse vermitteln oder voraussetzen. Hier sollte zusätzlich zum Umgang mit fertigen Software-Produkten bereits eine Grundlage in der Schule geschaffen werden. Spätestens der Besuch einer weiterführenden Schule soll allen Schüler*innen Programmierkenntnisse vermitteln. Hier steht ebenso wie bei der Software-Ausbildung die Kompetenz im Vordergrund selbstständig Programmiersprachen zu erlernen und Parallelen zwischen unterschiedlichen Programmiersprachen zu nutzen.
Software-Lizenzen
In der Vergangenheit waren die Hochschulen bestrebt, sowohl ihre Lehre als auch ihre Verwaltung digitaler zu gestalten. Es ist selbstverständlich, dass Lizenzen der Softwareprodukte, die in der Lehre durch die Studierenden eingesetzt werden sollen, den Studierenden unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, dies trifft im Besonderen auf kostenpflichtige CAD-Software oder Software zum Unternehmensmanagement zu. Für die Studierenden in Sachsen werden jedoch auch zusätzliche Lizenzen, bspw. für proprietäre Textverarbeitungs- oder Tabellenkalkulationsprogramme zur Verfügung gestellt, obwohl es gute Open-Source-Alternativen gibt. Es muss Auftrag des Freistaates Sachsen sein, Open-Source-Software finanziell zu unterstützen sowie ideell und personell zu fördern. Ziel soll es sein in allen relevanten Anwendungsfällen sehr gute Open-Source-Lösungen zu ermöglichen. Eine Landeslizenz für Microsoft Office oder ist hier offenkundig kontraproduktiv.
Bibliotheken, Open Access und Open Educational Ressources
Wir fordern den Ausbau und die Förderung des freien Zugangs zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem kulturellen Erbe nach dem Prinzip des Open Access. Dabei unterstützt wir ausdrücklich die Berliner Erklärung aus dem Jahr 20033 und fordern alle Hochschulen auf diese zu unterzeichnen sowie ihre Wissenschaftler bei der Open-Access-Publikation und der Erstellung von Open Educational Ressources zu unterstützen. Öffentlich finanzierte Forschung und Lehre muss der Öffentlichkeit auch kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. In einer Welt des Open Access und der Open Educational Ressources kommt Bibliotheken eine neue Funktion hinzu. Erscheint die eigentliche Aufgabe der Bereitstellung von Wissensressourcen in dieser Welt überflüssig, wird die bereits vorhandene Aufgabe der Qualitätssicherung nun jedoch stärker in den Mittelpunkt gestellt. Durch die kriterienbehaftete Auswahl von bestimmten Büchern und Zeitschriften haben Bibliotheken nichts anderes als nutzerorientierte Qualitätssicherung betrieben. Diese Rolle muss zusätzlich gestärkt und unterstützt werden. Im Weiteren müssen Bibliotheken den Umgang mit kostenpflichtigen elektronischen Verlagsangeboten überdenken, da häufig im Gegensatz zu Print- Ausgaben nur zeitlich begrenzte Nutzungsrechte eingekauft werden, die beim Auslaufen von Verträgen verfallen. Sehr zu begrüßen ist, dass aus öffentlichen Drittmitteln finanzierte Forschungsprojekte (bspw. von der Deutsche Forschungsgemeinschaft – DFG) bereits heute unter Open Access veröffentlicht werden sollen. Dies muss durch zusätzliche dauerhafte Finanzierungen für Publikationsgebühren und Verpflichtungen über Zielvereinbarungen zusätzlich vorangetrieben werden.
Digitale Selbstverwaltung und individueller Schutz
Die Digitalisierung bietet Hochschulen enorme Chancen interne Abläufe im Rechnungswesen, dem Raum- oder Studierendenmanagement effizienter abzubilden, so dass lange Schlangen vor dem Prüfungs- oder Immatrikulationsamt vermieden und Antragsverfahren verkürzt werden können. In der digitalen Hochschule sollen für routinemäßige Verwaltungsvorgänge digitale Formulare für mobile und stationäre Clients zur Verfügung stehen. Im Fokus dieser Anwendungen steht die Benutzerfreundlichkeit und Funktionalität. Trotz der offenkundigen Vorteile, die die Gestaltung einer digitalen Administration mit sich bringt, sind die Grundsätze des Datenschutzes und der Datensicherheit einzuhalten. Wir fordern deswegen eine außerordentlich sparsame elektronische Erfassung, Verarbeitung und Weiterverwendung von personenbezogenen Daten, inkl. Bewegungs- bzw. Metadaten. Es ist im Einzelfall bei der Einführung eines jeden elektronischen Vorgang zu betrachten, welche Daten wie erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Dabei ist insbesondere dauerhaft zu betrachten, welche Missbrauchspotentiale anfallen. Die Erfahrung von großen privaten wie öffentlichen Anbietern zeigt leider, dass alle Daten, die anfallen, auch anderweitig verwendet werden.
Wo und wie wird Lehre stattfinden?
Weder Buchdruck noch Radio und Fernsehen haben Hochschulveranstaltung in ihrer klassischen Form aus Vorlesung und Seminar bzw. Übung ändern können. Die meisten Lehrveranstaltungen an Hochschulen im Besonderen in den ersten Semestern bestehen aus einem Dozierenden, der seine Inhalte vorträgt – teilweise unterstützt durch Tafel oder Beamer, seltener Versuchsanlagen. Jedes Jahr werden die selben Grundlagenveranstaltungen mit den selben Inhalten angeboten – ohne große Veränderungen. Digitale Möglichkeiten, die weit reine Video- oder Audio-Formate hinaus gehen, bieten die Möglichkeit Lehrinhalte der ersten Semester granular aufzubereiten und ermöglichen die gegebenenfalls notwendige Aktualisierung granularer Teileinheiten. Tatsächlich wären solche Veranstaltungsformate seit 2003 von der Sächsische Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen abgedeckt. Leider finden sie noch viel zu wenig Anwendung. Als ersten Schritt fordern wir die explizite Erfassung virtueller Lehrveranstaltung. Im zweiten Schritt das Schaffen von Anreizen für zukunftsorientierte Dozierende durch höherwertige Anrechnung digitaler Veranstaltungsformate auf das Lehrdeputat als bislang durch Vorlesungen. Ziel soll es sein, Grundlagenvorlesungen durch eine Kombination unterschiedlicher Medien und wenigen Konsultationen zu ersetzen. Die klassischen Übungs-, Seminar-, Praktikumsformate bleiben bei diesem drastischen Einschnitt zunächst unberührt.
Nano-Degrees
Nano-Degrees bieten ein neues Potential für die Umsetzung des Bologna-Prozesses. Durch eine formale Standardisierung und Berücksichtigung im Akkreditierungswesen bietet sich mit Nano-Degrees die Möglichkeit orts- und zeitunabhängig zu studieren bzw. bestehende Studienprogramme mit externen Inhalten zu ergänzen. Die durch den Bologna-Prozess vorangetriebene Anerkennungspraxis durch die Einführung formal einheitlicher Module könnte hier ebenso Anwendung finden. An den Hochschulen müssen die Verfahren zur Anerkennung von externen Studieninhalten jedoch deutlich verbessert werden – sowohl bei der reinen Leistungsanerkennung an sich sowie deren Bewertung. Konkret kann dies durch eine bessere Vernetzung der Hochschulen und der Fakultäten innerhalb des europäischen Hochschulraums unterstützt werden. Bei der Anerkennung kann somit die Plausibilitätsprüfung unvoreingenommener und fairer geschehen, ohne Studieninhalte anderer Länder zu diskreditieren. Bislang sind Nano-Degrees meist kostenpflichtige und von privaten Anbietern. Bildung, ebenso wie die digitale Bildung sind jedoch Aufgabe des Staates. Es ist somit klar Aufgabe der staatlichen Hochschulen Nano-Degrees für die internationale Allgemeinheit anzubieten.
Studentische Selbstverwaltung und studentische Rechte
Treiber einer modernen Hochschule mit digitalen Veranstaltungsformaten sind die studentischen Interessenvertreter*innen in den akademischen Gremien der Hochschulen. Die Autonomie der Hochschulen darf nicht durch zu starke Eingriffe von außen gefährdet werden, um dennoch einen ausreichend schnellen digitalen Wandel zu erreichen, ist zwingend eine Stärkung der studentischen Gruppe in allen Gremien notwendig – Vorbild ist hier die gut funktionierende paritätische Besetzung der Verwaltungsräte der Studentenwerke.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
---|---|---|---|---|---|
Nicht Abgestimmt | ÄA zum Hs-2 | 1227 | Jusos Mittelsachsen | Ergänze in Z 1227: Nach „… Vorlesungen“ Mittelfristig sollen diese digitalen Angebote als Open-Educational-Ressources hochschulübergreifend und öffentlich zugänglich angeboten werden oder in Form von Nano-Degrees frei verfügbar gemacht werden. | Änderungsantrag (PDF) |
Nicht Abgestimmt | ÄA zum Hs-2 | 1188 | Jusos Dresden | Füge in Zeile 1188 ein: „Digitale Infrastruktur Moderne Hochschulen benötigen für die Erfüllung der Aufgaben im Bereich Lehre und Forschung eine ausreichende digitale Infrastruktur. Dies umfasst im Besonderen eine campusweite WLAN-Abdeckung im Innen- und Außenbereich, einen weiteren Ausbau des deutschen Forschungsnetzes und die Verfügbarkeit von Kapazitäten auf Hochleistungsrechnernsowie die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen mit ständigem Zugang.“ Ändere die Zeilen 1207-1209 von „In der digitalen Hochschule […]“ bis „[…] und Funktionalität.“ zu: „In und um die digitale Hochschule herum sollen für routinemäßige Verwaltungsvorgänge digitale Formulare für mobile und stationäre Clients zur Verfügung stehen – dies schließt den digitalen BAFöG-Antrag und den digitalen Wohnheimantrag ans Studierendenwerk genauso mit ein wie die digitale Prüfungsanmeldung und die digitale Immatrikulation an der Hochschule.“ Füge in Zeile 1209 vor „Trotz“ ein: „Dafür zu Grunde liegendes Informations- und -managementsysteme müssen einerseits komponentenbasiert aufgebaut sein, so dass Erweiterungen und Veränderungen einzelner Module jederzeit möglich sein, andererseits sollen die Funktionen in einer Plattform in einem einheitlichen Design zusammenlaufen, so dass insbesondere Funktionalität, Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit berücksichtigt werden können. Des Weiteren fordern die Jusos die Umstellung aller Hochschulen auf elektronische Studierendenausweise, die mehrere Funktionen wie Geldbörse des Studierendenwerks, Semesterticket und Bibliotheksausweis vereinen. [ABSATZ]“ | Änderungsantrag (PDF) |
Nicht Abgestimmt | ÄA zum Hs-2 | 1186 | Jusos Mittelsachsen | Ersetze Z 1186: „Eine Landeslizenz für Microsoft Office oder ist hier offenkundig kontraproduktiv.“ Durch „Langfristig streben wir die Abschaffung von Landeslizenzen großer Firmen an. | Änderungsantrag (PDF) |
Nicht Abgestimmt | ÄA zum Hs-2 | 1248 | Jusos Mittelsachsen | Ersetze in Z 1248 bis 1249: „Vorbild ist hier die gut funktionierende paritätische Besetzung der Verwaltungsräte der Studentenwerke.“ durch „Wir fordern daher die Abschaffung der Austrittsoption aus der Studierendenschaft und die Einführung der Viertelparität in Hochschulgremien.“ | Änderungsantrag (PDF) |
Seit der Einführung einer ersten sachsenweiten eLearning-Plattformen 2001 und der seit 2003 gesetzlich möglichen Durchführung von Lehrveranstaltungen in ausschließlich digitaler Form, konnte nur schleppend ein digitaler Wandel an sächsischen Hochschulen wahrgenommen werden. Trotz der geschaffenen Möglichkeiten mangelt es an digitalen Angeboten für Studierende von Lehrerenden, um Lehrinhalte sowohl tiefer als auch breiter zu vermitteln. Es bedarf Reformen auf verschiedenen Ebenen, beispielsweise zur Unterstützung der Lehrenden aller Bildungsniveaus, um das deutsche Hochschulbildungssystem zu digitalisieren und damit zu verbessern. Nichtsdestotrotz ist anzuerkennen, dass viele kleine Projekte entstanden sind und gefördert wurden. Diese noch junge digitale Graswurzelbewegung benötigt weitere finanzieller, organisatorische und administrative Unterstützung, um sie zu hochschulübergreifenden Projekten zusammenzuführen und langfristig erfolgreich zu gestalten.
Anforderung an schulische Bildung und Übergang zur Hochschule
Die Grundlage für die Hochschulbildung bilden Vorkenntnisse aus der Schule. Die Vorbereitung auf eine sich digitalisierende Welt mittels Schwerpunktsetzung auf Methoden-Kompetenz in der Schule ist somit zwingende Voraussetzung für die geforderte digitale Hochschulbildung. Inhalte hierfür sollen bereits früh beginnend vermittelt werden und fächerübergreifende Anwendungsfälle bieten. In Bezug auf die Nutzung von Software darf dabei nicht nur an einem bestimmten Betriebssystem für bestimmte Software ausgebildet werden. Wichtiger ist die allgemeine Kompetenz Software-Produkte zu erschließen und selbstständig zu erlernen. Diese ermöglichen einen zwanglosen und kritischen Umgang mit neuer Software und vereinfachen die zu erlangende Softwarekompetenz im Studium. Die Nutzung von Open-Source-Software bietet dazu die notwendigen ersten Schritte, um eine kritische Auseinandersetzung mit neuer Software zu fördern. Besonderer Fokus liegt hierbei auch bei der Förderung von Frauen* in Wissenschaft und Lehre. Dazu sollen die bis dato vorhandenen Anwerbungsplattformen wie „Komm mach MINT“ ausweitet werden. Darüber hinaus soll der Unterricht mit der Software sexismusfrei sein und keinerlei „klassische Rollenbilder“ propagieren, sondern Grundlage für eine moderne Gesellschaft bilden. In Studiengängen aller Fachrichtungen gibt es inzwischen die Möglichkeit Module zu belegen, die Programmierkenntnisse vermitteln oder voraussetzen. Hier sollte zusätzlich zum Umgang mit fertigen Software-Produkten bereits eine Grundlage in der Schule geschaffen werden. Spätestens der Besuch einer weiterführenden Schule soll allen Schüler*innen Programmierkenntnisse vermitteln. Hier steht ebenso wie bei der Software-Ausbildung die Kompetenz im Vordergrund selbstständig Programmiersprachen zu erlernen und Parallelen zwischen unterschiedlichen Programmiersprachen zu nutzen.
Software-Lizenzen
In der Vergangenheit waren die Hochschulen bestrebt, sowohl ihre Lehre als auch ihre Verwaltung digitaler zu gestalten. Es ist selbstverständlich, dass Lizenzen der Softwareprodukte, die in der Lehre durch die Studierenden eingesetzt werden sollen, den Studierenden unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, dies trifft im Besonderen auf kostenpflichtige CAD-Software oder Software zum Unternehmensmanagement zu. Für die Studierenden in Sachsen werden jedoch auch zusätzliche Lizenzen, bspw. für proprietäre Textverarbeitungs- oder Tabellenkalkulationsprogramme zur Verfügung gestellt, obwohl es gute Open-Source-Alternativen gibt. Es muss Auftrag des Freistaates Sachsen sein, Open-Source-Software finanziell zu unterstützen sowie ideell und personell zu fördern. Ziel soll es sein in allen relevanten Anwendungsfällen sehr gute Open-Source-Lösungen zu ermöglichen. Langfristig streben wir die Abschaffung von Landeslizenzen großer Firmen an.
Digitale Infrastruktur
Moderne Hochschulen benötigen für die Erfüllung der Aufgaben im Bereich Lehre und Forschung eine ausreichende digitale Infrastruktur. Dies umfasst im Besonderen eine campusweite WLAN-Abdeckung im Innen- und Außenbereich, einen weiteren Ausbau des deutschen Forschungsnetzes und die Verfügbarkeit von Kapazitäten auf Hochleistungsrechnernsowie die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen mit ständigem Zugang.
Bibliotheken, Open Access und Open Educational Ressources
Wir fordern den Ausbau und die Förderung des freien Zugangs zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem kulturellen Erbe nach dem Prinzip des Open Access. Dabei unterstützt wir ausdrücklich die Berliner Erklärung aus dem Jahr 20033 und fordern alle Hochschulen auf diese zu unterzeichnen sowie ihre Wissenschaftler bei der Open-Access-Publikation und der Erstellung von Open Educational Ressources zu unterstützen. Öffentlich finanzierte Forschung und Lehre muss der Öffentlichkeit auch kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. In einer Welt des Open Access und der Open Educational Ressources kommt Bibliotheken eine neue Funktion hinzu. Erscheint die eigentliche Aufgabe der Bereitstellung von Wissensressourcen in dieser Welt überflüssig, wird die bereits vorhandene Aufgabe der Qualitätssicherung nun jedoch stärker in den Mittelpunkt gestellt. Durch die kriterienbehaftete Auswahl von bestimmten Büchern und Zeitschriften haben Bibliotheken nichts anderes als nutzerorientierte Qualitätssicherung betrieben. Diese Rolle muss zusätzlich gestärkt und unterstützt werden. Im Weiteren müssen Bibliotheken den Umgang mit kostenpflichtigen elektronischen Verlagsangeboten überdenken, da häufig im Gegensatz zu Print- Ausgaben nur zeitlich begrenzte Nutzungsrechte eingekauft werden, die beim Auslaufen von Verträgen verfallen. Sehr zu begrüßen ist, dass aus öffentlichen Drittmitteln finanzierte Forschungsprojekte (bspw. von der Deutsche Forschungsgemeinschaft – DFG) bereits heute unter Open Access veröffentlicht werden sollen. Dies muss durch zusätzliche dauerhafte Finanzierungen für Publikationsgebühren und Verpflichtungen über Zielvereinbarungen zusätzlich vorangetrieben werden.
Digitale Selbstverwaltung und individueller Schutz
Die Digitalisierung bietet Hochschulen enorme Chancen interne Abläufe im Rechnungswesen, dem Raum- oder Studierendenmanagement effizienter abzubilden, so dass lange Schlangen vor dem Prüfungs- oder Immatrikulationsamt vermieden und Antragsverfahren verkürzt werden können. In und um die digitale Hochschule herum sollen für routinemäßige Verwaltungsvorgänge digitale Formulare für mobile und stationäre Clients zur Verfügung stehen – dies schließt den digitalen BAFöG-Antrag und den digitalen Wohnheimantrag ans Studierendenwerk genauso mit ein wie die digitale Prüfungsanmeldung und die digitale Immatrikulation an der Hochschule. Dafür zu Grunde liegendes Informations- und -managementsysteme müssen einerseits komponentenbasiert aufgebaut sein, so dass Erweiterungen und Veränderungen einzelner Module jederzeit möglich sein, andererseits sollen die Funktionen in einer Plattform in einem einheitlichen Design zusammenlaufen, so dass insbesondere Funktionalität, Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit berücksichtigt werden können. Des Weiteren fordern die Jusos die Umstellung aller Hochschulen auf elektronische Studierendenausweise, die mehrere Funktionen wie Geldbörse des Studierendenwerks, Semesterticket und Bibliotheksausweis vereinen.
Trotz der offenkundigen Vorteile, die die Gestaltung einer digitalen Administration mit sich bringt, sind die Grundsätze des Datenschutzes und der Datensicherheit einzuhalten. Wir fordern deswegen eine außerordentlich sparsame elektronische Erfassung, Verarbeitung und Weiterverwendung von personenbezogenen Daten, inkl. Bewegungs- bzw. Metadaten. Es ist im Einzelfall bei der Einführung eines jeden elektronischen Vorgang zu betrachten, welche Daten wie erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Dabei ist insbesondere dauerhaft zu betrachten, welche Missbrauchspotentiale anfallen. Die Erfahrung von großen privaten wie öffentlichen Anbietern zeigt leider, dass alle Daten, die anfallen, auch anderweitig verwendet werden.
Wo und wie wird Lehre stattfinden?
Weder Buchdruck noch Radio und Fernsehen haben Hochschulveranstaltung in ihrer klassischen Form aus Vorlesung und Seminar bzw. Übung ändern können. Die meisten Lehrveranstaltungen an Hochschulen im Besonderen in den ersten Semestern bestehen aus einem Dozierenden, der seine Inhalte vorträgt – teilweise unterstützt durch Tafel oder Beamer, seltener Versuchsanlagen. Jedes Jahr werden die selben Grundlagenveranstaltungen mit den selben Inhalten angeboten – ohne große Veränderungen. Digitale Möglichkeiten, die weit reine Video- oder Audio-Formate hinaus gehen, bieten die Möglichkeit Lehrinhalte der ersten Semester granular aufzubereiten und ermöglichen die gegebenenfalls notwendige Aktualisierung granularer Teileinheiten. Tatsächlich wären solche Veranstaltungsformate seit 2003 von der Sächsische Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen abgedeckt. Leider finden sie noch viel zu wenig Anwendung. Als ersten Schritt fordern wir die explizite Erfassung virtueller Lehrveranstaltung. Im zweiten Schritt das Schaffen von Anreizen für zukunftsorientierte Dozierende durch höherwertige Anrechnung digitaler Veranstaltungsformate auf das Lehrdeputat als bislang durch Vorlesungen. Mittelfristig sollen diese digitalen Angebote als Open-Educational-Ressources hochschulübergreifend und öffentlich zugänglich angeboten werden oder in Form von Nano-Degrees frei verfügbar gemacht werden. Ziel soll es sein, Grundlagenvorlesungen durch eine Kombination unterschiedlicher Medien und wenigen Konsultationen zu ersetzen. Die klassischen Übungs-, Seminar-, Praktikumsformate bleiben bei diesem drastischen Einschnitt zunächst unberührt.
Nano-Degrees
Nano-Degrees bieten ein neues Potential für die Umsetzung des Bologna-Prozesses. Durch eine formale Standardisierung und Berücksichtigung im Akkreditierungswesen bietet sich mit Nano-Degrees die Möglichkeit orts- und zeitunabhängig zu studieren bzw. bestehende Studienprogramme mit externen Inhalten zu ergänzen. Die durch den Bologna-Prozess vorangetriebene Anerkennungspraxis durch die Einführung formal einheitlicher Module könnte hier ebenso Anwendung finden. An den Hochschulen müssen die Verfahren zur Anerkennung von externen Studieninhalten jedoch deutlich verbessert werden – sowohl bei der reinen Leistungsanerkennung an sich sowie deren Bewertung. Konkret kann dies durch eine bessere Vernetzung der Hochschulen und der Fakultäten innerhalb des europäischen Hochschulraums unterstützt werden. Bei der Anerkennung kann somit die Plausibilitätsprüfung unvoreingenommener und fairer geschehen, ohne Studieninhalte anderer Länder zu diskreditieren. Bislang sind Nano-Degrees meist kostenpflichtige und von privaten Anbietern. Bildung, ebenso wie die digitale Bildung sind jedoch Aufgabe des Staates. Es ist somit klar Aufgabe der staatlichen Hochschulen Nano-Degrees für die internationale Allgemeinheit anzubieten.
Studentische Selbstverwaltung und studentische Rechte
Treiber einer modernen Hochschule mit digitalen Veranstaltungsformaten sind die studentischen Interessenvertreter*innen in den akademischen Gremien der Hochschulen. Die Autonomie der Hochschulen darf nicht durch zu starke Eingriffe von außen gefährdet werden, um dennoch einen ausreichend schnellen digitalen Wandel zu erreichen, ist zwingend eine Stärkung der studentischen Gruppe in allen Gremien notwendig. Wir fordern daher die Abschaffung der Austrittsoption aus der Studierendenschaft und die Einführung der Viertelparität in Hochschulgremien.