Hs-4 Crossing the Silence - Barrierefreiheit für Gehörlose an Hochschulen

Status:
Annahme mit Änderungen

Die Jusos Sachsen mögen beschließen und an den Landesparteitag weiterleiten

In der UN-Behindertenrechtskonvention wurde festgeschrieben, dass niemand aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden darf. In Deutschland haben 8% der Studierenden eine Behinderung. Es gibt 80.000 Gehörlosebundesweit, darunter sind jedoch lediglich rund 100 Studierende zu finden. Dies ist auf die erschwerten Bedingungen im Bildungssystem zurückzuführen, mit denen Gehörlose konfrontiert werden.

Begründung:
Ausbildungsmöglichkeiten Gehörlosen Abiturient*innen bleibt oft nur die Möglichkeit der Berufsausbildung, beispielsweise an sogenannten Berufsbildungswerken. Diese decken aber bei weitem nicht alle Interessen ab. Oder die Entscheidung fällt auf ein Studium, welches erschwerte Bedingungen mit sich bringt. Abgesehen von den drei Studiengängen „Gebärdensprache“, „Gehörlosenkultur“ sowie die Weiterbildung zum*r „Tauben Gebärdensprachdolmetscher*in“ – welche nur sehr vereinzelt angeboten werden – gibt es keine inklusiven Studiengänge, die auf Gebärdensprache gehalten werden. Während es einige Gehörlosenschulen gibt, sowohl Grund- als auch weiterführende Schulen, gibt es weltweit nur eine einzige Hochschule für Gehörlose, nämlich die Gallaudet University in den USA. Wer als Gehörlose*r studieren möchte, bewirbt sich entweder an dieser Universität, oder absolviert sein*ihr Studium an einer Regelhochschule. Alltagsprobleme für Gehörlose an Hochschulen Um als Gehörlose*r an einer Regelhochschule studieren zu können, muss ein Nachteilsausgleich in Anspruch genommen werden. Dieser beinhaltet die Kostenübernahme für Dolmetscher*innen, Mitschreibekräfte und Tutor*innen sowie die Möglichkeit, mehr Zeit bei Klausuren zu erhalten. Die Finanzierung des Studiums sowie der Dolmetscher*innen ist aber oft nicht vermögensunabhängig. Zudem erfordert die Beantragung des Nachteilsausgleichssowie seiner Umsetzung sehr viel Organisation für die gehörlosen Studierenden. Aufgrund eines Mangels an Beratungsstellen fehlt es aber oft an genauenInformationen darüber. Außerdem ist zu beachten, dass die Kosten für Dolmetscher*innen nur bei der Erstausbildung übernommen werden. Mit einem Stundensatz von meist 60-75€ ist die Finanzierung von Dolmetscher*innen ohne diese Kostenübernahme praktisch unvorstellbar. Genauso unvorstellbar wie ein Unterricht ohne Dolmetscher*innen, da ohne diese Verdolmetschung von deutscher Laut- in Gebärdensprache von Gehörlosen die Vorlesungsinhalte nicht verstanden werden können. Allerdings gibt es häufig zu wenig Dolmetscher*innen, besonders außerhalb von Großstädten. Zusätzlich ist Fakt, dass nicht jede*r Dolmetscher*in in jedem beliebigen Studiengang dolmetschen kann, da das Dolmetschen an Hochschulen besonderes Fachwissen voraussetzt. Außerdem istdie Vorbereitungszeit für die Verdolmetschung einer Vorlesung oft sehr lange. Auch sind die Tage von Dolmetscher*innen meist sehr verplant – wird also kurzfristig eine Vorlesung verschoben, kann das für die Gehörlosen bedeuten, nicht mehr rechtzeitig eine*n Dolmetscher*in bestellen zu können. Ist jedoch die Kostenübernahme bewilligt und der*die Dolmetscherin dolmetscht die Vorlesung, besteht immer noch das Problem, dass der*die Gehörlose nicht gleichzeitig die Lehrinhalte mitschreiben kann, da er*sie durchgehend zum Dolmetscher schauen muss, um den Lehrinhalten folgen zu können, während Hörende dem*der Professor*in zuhören und gleichzeitig auf ihr Blatt schauen und mitschreiben können. Bezüglich dieser Problematik sind Mitschreibekräfte für Gehörlose eine große Hilfe, die durch Kommilitonen erfolgen kann, indem etwa ein*e hörende*r Kommiliton*in seinen*ihren Aufschrieb für den*die Hörenden kopiert. Die Tatsache, dass Gehörlose und ihre hörenden Kommilitonen eine unterschiedliche Sprache verwenden, stellt eine Kommunikationsbarriere dar und bringt häufig ein zwischenmenschliches Problem mit sich. Viele hörende Kommilitonen wissen nicht, wie sie mit Gehörlosen umgehen sollen. Da in der Pause die Dolmetscher*innen in der Regel nicht dabei sind, kommt zudem die Frage auf, wie sie mit Gehörlosen in der Pause kommunizieren sollen. Diese Barriere zwischen Gehörlosen und Hörenden sorgt zum Teil dafür, dass sich gehörlose Studierende ausgeschlossen und isoliert sehen. Zu den finanziellen, organisatorischen und sozialen Problemen kommt noch der Leistungsdruck hinzu. Durch die erschwerten Bedingungen benötigen Menschen mit Behinderungen häufig mehr Zeit für ihr Studium, welche aber nicht verfügbar ist. Die Belange behinderter Menschen kommen generell im Hochschulbetrieb beziehungsweise der Wissenschaft allgemein zu kurz. In Reinland-Pfalz gibt es Ansätze, nach US-Vorbild eine Hochschule für Gehörlose zu bauen, welche zunächst privat und später staatlich finanziert werden könnte. Unsere Vision ist es, dass Gebärdensprache sowohl in der Schule, als auch an der Universität stärker verankert wird. Die Hochschulen sollen barrierefrei sein und die oben genannten Hürden abgebaut werden. Wir setzen uns fürbarrierefreie Vorlesungen ein, diese sollen durch ausreichende Kapazitäten für Dolmetscher*innen garantiert werden. Hürden müssen dahingehend abgebaut werden, dass Gehörlose und schwerhörige Menschen trotz ihrer Sprachbarriere integriert werden sollen und an den Hochschulen Aufklärung über die Thematik stattfinden soll. Außerdem sollen verschiedene Hilfsmittel eingesetzt werden, wie etwa Mikroportanlagen, und im Rahmen der Eingliederungshilfe finanziert werden. In Veranstaltungen bedarf es optischer Darstellungen und untertitelter Medien. Außerdem ist es uns wichtig, dass an den Hochschulen lernen ohne Leistungsdruck möglich ist. Daher fordern wir:
  • Eine vermögensunabhängige Finanzierung des Studiums sowie der Dolmetscher*innen.
  • Lehrveranstaltungen müssen Gehörlose inkludieren und zu Vorlesungsveranstaltungen müssen Gebärdensprachdolmetscher*innen zur Verfügung stehen.
  • Die Studierenden sowie die Lehrkräfte in den Hochschulen müssen sensibilisiert werden. Es ist wichtig, dass Dozierende bei Veranstaltungen auf optische Darstellungsweisen achten und Lehrmaterial in Form von e-Learning zur Verfügung zu stellen.
  • Studierende sollen im Umgang mit Gehörlosen sowie über den Nachteilsausgleich aufgeklärt werden. Ohne Aufklärung ist es häufig nicht gleich ersichtlich, warum Gehörlose etwa mehr Zeit bei den Klausuren zur Verfügung steht und wird damit von einigen als Ungerechtigkeit empfunden, was widerum die zwischenmenschliche Problematik zwischen Hörenden und ihren gehörlosen Kommilitonen verschärfen kann. Daher ist es unumgänglich, Studierende beispielsweise dafür zu sensibilisieren, dass die deutsche Laut- und Schriftsprache für Gehörlose eine Fremdsprache darstellt und sie somit bei Klausuren mit einer doppelten Translationsleistung konfrontiert sind, was mehr Zeit in Anspruch nimmt.
  • Genauso soll Sensibilisierung auch in den Hochschulgruppen stattfinden und die Interessen der Gehörlosen miteinbezogen werden.
  • Des Weiteren fordern wir eine bessere Betreuung durch Tutor*innen und eine stärkere Verankerung von Behindertenbeauftragten an Hochschulen, beispielsweise an Fakultäten und der studentischen Selbstverwaltung.
  • Bürokratische Abläufe müssen transparent zur Verfügung stehen.
  • Darüberhinaus soll es mehr Beratungsstellen geben, auch online.
  • Mikroportanlagen und weitere Hilfsmittel sollen eingesetzt werden, finanziert durch die Eingliederungshilfe.
  • Zuletzt ist von unserer Seite aus zu sagen, dass die Regelstudienzeit Mist bleibt, auch in Bezug auf Menschen mit Behinderung, da oft mehr Zeitressourcen benötigt werden aufgrund der aktuellen Umstände an den Hochschulen.
Crossing thesilence – Barrierefreiheit für Gehörlose an Hochschulen Der Antrag benutzt die Formulierung „behinderte Menschen“. Um die korrekte Bezeichnung wird in den letzten Jahren immer wieder gestritten. Wir präferieren diese Bezeichnung, da sie klarmacht, dass die Umwelt, so wie sie gestaltet ist, die Menschen behindert. Uns ist aber auch bewusst, dass es noch unzählige weitere Bezeichnungen gibt, die durch Betroffene unterschiedlich genutzt werden.
Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Nicht Abgestimmt ÄA zum Hs-4 1282 Jusos Chemnitz Ergänzen Zeile 1282: Daher fordern wir:
  • Eine vermögensunabhängige Finanzierung des Studiums sowie der Dolmetscher*innen.
  • Lehrveranstaltungen müssen Gehörlose inkludieren und zu Vorlesungsveranstaltungen müssen Gebärdensprachdolmetscher*innen zur Verfügung stehen.
  • Die Studierenden sowie die Lehrkräfte in den Hochschulen müssen sensibilisiert werden. Es ist wichtig, dass Dozierende bei Veranstaltungen auf optische Darstellungsweisen achten und Lehrmaterial in Form von e-Learning zur Verfügung stellen.
  • Studierende sollen im Umgang mit Gehörlosen sowie über den Nachteilsausgleich aufgeklärt werden. Ohne Aufklärung ist es häufig nicht gleich ersichtlich, warum Gehörlose etwa mehr Zeit bei den Klausuren zur Verfügung steht und wird damit von Einigen als Ungerechtigkeit empfunden, was zugleich die zwischenmenschliche Problematik zwischen
Hörenden und ihren gehörlosen Kommilitonen verschärfen kann. Daher ist es unumgänglich, Studierende beispielsweise dafür zu sensibilisieren, dass die deutsche Laut- und Schriftsprache für Gehörlose eine Fremdsprache darstellt und sie somit bei Klausuren mit einer doppelten Translationsleistung konfrontiert sind, was mehr Zeit in Anspruch nimmt.
  • Genauso soll Sensibilisierung auch in den Hochschulgruppen stattfinden und die Interessen der Gehörlosen mit einbezogen werden.
  • Des Weiteren fordern wir eine bessere Betreuung durch Tutor*innen und eine stärkere Verankerung von Behinderten beauftragten an Hochschulen, beispielsweise an Fakultäten und der studentischen Selbstverwaltung.
  • Bürokratische Abläufe müssen transparent zur Verfügung stehen.
  • Darüber hinaus soll es mehr Beratungsstellen geben, auch online.
  • Mikroportanlagen und weitere Hilfsmittel sollen eingesetzt werden, finanziert durch die Eingliederungshilfe.
  • Die Regelstudienzeit ist abzulehnen, insbesondere in Bezug auf Menschen mit Behinderung, da oft mehr Zeitressourcen benötigt werden, auch aufgrund der aktuellen Umstände an den Hochschulen.
Änderungsantrag (PDF)
Text des Beschlusses:

Beschlossen vom LA

In der UN-Behindertenrechtskonvention wurde festgeschrieben, dass niemand aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden darf. In Deutschland haben 8% der Studierenden eine Behinderung. Es gibt 80.000 Gehörlosebundesweit, darunter sind jedoch lediglich rund 100 Studierende zu finden. Dies ist auf die erschwerten Bedingungen im Bildungssystem zurückzuführen, mit denen Gehörlose konfrontiert werden.

Daher fordern wir:

  • Eine vermögensunabhängige Finanzierung des Studiums sowie der Dolmetscher*innen.
  • Lehrveranstaltungen müssen Gehörlose inkludieren und zu Vorlesungsveranstaltungen müssen Gebärdensprachdolmetscher*innen zur Verfügung stehen.
  • Die Studierenden sowie die Lehrkräfte in den Hochschulen müssen sensibilisiert werden. Es ist wichtig, dass Dozierende bei Veranstaltungen auf optische Darstellungsweisen achten und Lehrmaterial in Form von e-Learning zur Verfügung stellen.
  • Studierende sollen im Umgang mit Gehörlosen sowie über den Nachteilsausgleich aufgeklärt werden. Ohne Aufklärung ist es häufig nicht gleich ersichtlich, warum Gehörlose etwa mehr Zeit bei den Klausuren zur Verfügung steht und wird damit von Einigen als Ungerechtigkeit empfunden, was zugleich die zwischenmenschliche Problematik zwischen

Hörenden und ihren gehörlosen Kommilitonen verschärfen kann. Daher ist es unumgänglich, Studierende beispielsweise dafür zu sensibilisieren, dass die deutsche Laut- und Schriftsprache für Gehörlose eine Fremdsprache darstellt und sie somit bei Klausuren mit einer doppelten Translationsleistung konfrontiert sind, was mehr Zeit in Anspruch nimmt.

  • Genauso soll Sensibilisierung auch in den Hochschulgruppen stattfinden und die Interessen der Gehörlosen mit einbezogen werden.
  • Des Weiteren fordern wir eine bessere Betreuung durch Tutor*innen und eine stärkere Verankerung von Behinderten beauftragten an Hochschulen, beispielsweise an Fakultäten und der studentischen Selbstverwaltung.
  • Bürokratische Abläufe müssen transparent zur Verfügung stehen.
  • Darüber hinaus soll es mehr Beratungsstellen geben, auch online.
  • Mikroportanlagen und weitere Hilfsmittel sollen eingesetzt werden, finanziert durch die Eingliederungshilfe.
  • Die Regelstudienzeit ist abzulehnen, insbesondere in Bezug auf Menschen mit Behinderung, da oft mehr Zeitressourcen benötigt werden, auch aufgrund der aktuellen Umstände an den Hochschulen.

Weiterleitung an: Landesparteitag SPD Sachsen

Beschluss-PDF: