Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen möge beschließen und an den Landesparteitag der SPD Sachsen, mit dem Ziel der Übermittlung an den Bundesparteitag der SPD, weiterleiten:
Der Zugang zur Hochschule bleibt leider immer noch vielen Menschen verwehrt. Dies liegt insbesondere daran, dass durch den fortwährenden Studienplatzmangel viele Studiengänge zulassungsbeschränkt sind. Der zentrale oder örtliche Numerus Clausus (NC), in Verbindung mit Auswahlgesprächen oder weiteren Eignungsprüfungen, stellt eine inakzeptable Barriere für Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung dar. Zugleich fehlt es bis heute an transparenten Kriterien und einer inklusiven Öffnung der Hochschulen, die den Zugang für beruflich Qualifizierte ohne Abitur in ausreichendem Maße gewährleisten würden.
Um Chancengerechtigkeit herzustellen, fordern wir eine ausreichende Anzahl an Studienplätzen. Sachsen kann hier seinen Beitrag leisten, indem der künstliche Deckel von 95.000 Studierenden in der Hochschulentwicklungsplanung aufgehoben wird. So wird es möglich, weitere Studienplätze zu schaffen und Kapazitäten insbesondere im Bereich der Daseinsfürsorge bereit zu stellen.
Aber auch bei der Hochschulzulassung muss Chancengerechtigkeit hergestellt werden. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird eine Neuordnung erforderlich. Hier gilt es, transparente und vergleichbare Kriterien gesetzlich zu definieren – am besten mit einem Bundes-Hochschulzulassungsgesetz oder wenigstens mit einem novellierten Staatsvertrag zur Hochschulzulassung. Da die Auswahlverfahren der Hochschulen zwischenzeitlich so verschieden sind, wie die unendliche Anzahl an Abschlussbezeichnungen für oft ein und denselben Studiengang, gilt es hier Verfahren zu normieren und für gleiche Standards zu sorgen. In Anbetracht der Tatsache, dass Auswahlgespräche oder Zulassungstests sozial selektiv wirken können, muss demnach weiterhin hilfsweise das über einen längeren Zeitraum erhobene Kriterium zur Anwendung kommen – die Abitur-Note.
Als weiteres Kriterium für die Hochschulzulassung sollte eine Ausbildung bzw. berufliche Erfahrung ausschlaggebend sein. Wartezeiten aus einer Pflegetätigkeit, einer Erziehungszeit oder einem Freiwilligendienst müssen auch künftig Berücksichtigung finden. Und: Wer sich dauerhaft ehrenamtlich engagiert, sollte einen Bonus erwerben.
Studierfähigkeitstests, insbesondere in ihrer bisherigen Form, lehnen wir ab. Sie finden einerseits nur einmal im Jahr statt, andererseits kosten sie Geld, womit erneut Menschen privilegiert werden, die sich diese zusätzlichen Tests leisten und womöglich Vorkurse gegen Entgelt besuchen können. Im Fall der Etablierung von Studierfähigkeitstests müssen diese unentgeltlich und barrierefrei zugänglich sein. Zudem sind sie bundesweit mit einem gleichen Anteil bei den Auswahlmaßstäben zu berücksichtigen. Und es muss eine Abgrenzung zur Hochschulreife erfolgen, da nicht ersichtlich ist, weshalb Menschen binnen weniger Monate zwei Mal eine Prüfung zum Hochschulzugang ablegen sollten.
Ebenso werden hochschulspezifische Auswahlgespräche abgelehnt. Neben Mechanismen zur sozialen Selektion kann derzeit nicht gewährleistet werden, dass es vergleichbare standardisierte Gespräche gibt. Diesem Auswahlkriterium ist demnach bei einem grundständigen Studium keine Bedeutung zuzumessen. Für die Zulassung zu einem Master- oder Graduiertenstudium – so zeigen Studien – kommen sie vielmehr in Betracht.
Auch künftig muss es Vorab-Quoten geben, um den Zugang zum Studium für Menschen mit Beeinträchtigungen, ausländischen Staatsangehörigen bzw. Staatenlosen oder Spitzensportler*innen abzusichern sowie einen Zugang im Fall besonderer Härten oder des Zweitstudiums abzusichern.
Und damit Hochschulzulassung tatsächlich chancengerecht gelingt, bedarf es eines funktionierenden Online-Bewerbungsverfahrens an allen Hochschulen. Dieses sollte zentral gesteuert werden, damit gleiche Fristen, Regeln und Standards für die Bewerber*innen gelten und es so zu einem personen- und hochschulunabhängigen Auswahlverfahren kommen kann.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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Nicht Abgestimmt | ÄA zum Hs-1 | 1227 | Jusos Mittelsachsen | Ersetze in Z 1227: „Da die Auswahlverfahren der Hochschulen zwischenzeitlich so verschieden sind, wie die unendliche Anzahl an Abschlussbezeichnungen für oft ein und denselben Studiengang, gilt es hier Verfahren zu normieren und für gleiche Standards zu sorgen. In Anbetracht der Tatsache, dass Auswahlgespräche oder Zulassungstests sozial selektiv wirken können, muss demnach weiterhin hilfsweise das über einen längeren Zeitraum erhobene Kriterium zur Anwendung kommen – die Abitur-Note.“ Durch: „Die hochschuleigenen Auswahlverfahren sind nicht vergleichbar und müssen daher normiert und nach gleichen Standards abgewickelt werden. Dort wo durch eine beschränkte Kapazität nur eine begrenzte Zulassung möglich ist muss langfristig ein Verfahren entwickelt werden, dass die Abitur-Note in ihrer jetzigen Funktion ablöst. Diese bietet zwischen verschiedenen Bundesländern, verschiedenen Schulen und verschiedenen Jahrgängen nur eine statistische Vergleichbarkeit der Allgemeinbildung und kann daher nicht die Eignung für ein spezifisches Studienfeld abbilden. Vielmehr sollten sich die Hochschulen darauf verständigen die Schulnoten aus spezifischen Fächern für spezifische Studienfelder als Grundlage zu nehmen um diese mit sozialen Auswahlaspekten zu ergänzen. So muss die Übernahme familiärer Verantwortung als Elternteil oder in der Pflege Berücksichtigung bei der Zulassung zum Studienort finden.“ | Änderungsantrag (PDF) |
Nicht Abgestimmt | ÄA zum Hs-1 | 1113 | Jusos Mittelsachsen | Ersetze in Z 1113: „Spitzensportler*innen“ durch „Menschen auf dem dritten Bildungsweg (Hochschulzulassung ohne Abitur)“ | Änderungsantrag (PDF) |
Der Zugang zur Hochschule bleibt leider immer noch vielen Menschen verwehrt. Dies liegt insbesondere daran, dass durch den fortwährenden Studienplatzmangel viele Studiengänge zulassungsbeschränkt sind. Der zentrale oder örtliche Numerus Clausus (NC), in Verbindung mit Auswahlgesprächen oder weiteren Eignungsprüfungen, stellt eine inakzeptable Barriere für Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung dar. Zugleich fehlt es bis heute an transparenten Kriterien und einer inklusiven Öffnung der Hochschulen, die den Zugang für beruflich Qualifizierte ohne Abitur in ausreichendem Maße gewährleisten würden.
Um Chancengerechtigkeit herzustellen, fordern wir eine ausreichende Anzahl an Studienplätzen. Sachsen kann hier seinen Beitrag leisten, indem der künstliche Deckel von 95.000 Studierenden in der Hochschulentwicklungsplanung aufgehoben wird. So wird es möglich, weitere Studienplätze zu schaffen und Kapazitäten insbesondere im Bereich der Daseinsfürsorge bereit zu stellen.
Aber auch bei der Hochschulzulassung muss Chancengerechtigkeit hergestellt werden. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird eine Neuordnung erforderlich. Hier gilt es, transparente und vergleichbare Kriterien gesetzlich zu definieren – am besten mit einem Bundes-Hochschulzulassungsgesetz oder wenigstens mit einem novellierten Staatsvertrag zur Hochschulzulassung. Da die Auswahlverfahren der Hochschulen zwischenzeitlich so verschieden sind, wie die unendliche Anzahl an Abschlussbezeichnungen für oft ein und denselben Studiengang, gilt es hier Verfahren zu normieren und für gleiche Standards zu sorgen. In Anbetracht der Tatsache, dass Auswahlgespräche oder Zulassungstests sozial selektiv wirken können, muss demnach weiterhin hilfsweise das über einen längeren Zeitraum erhobene Kriterium zur Anwendung kommen – die Abitur-Note.
Als weiteres Kriterium für die Hochschulzulassung sollte eine Ausbildung bzw. berufliche Erfahrung ausschlaggebend sein. Wartezeiten aus einer Pflegetätigkeit, einer Erziehungszeit oder einem Freiwilligendienst müssen auch künftig Berücksichtigung finden. Und: Wer sich dauerhaft ehrenamtlich engagiert, sollte einen Bonus erwerben.
Studierfähigkeitstests, insbesondere in ihrer bisherigen Form, lehnen wir ab. Sie finden einerseits nur einmal im Jahr statt, andererseits kosten sie Geld, womit erneut Menschen privilegiert werden, die sich diese zusätzlichen Tests leisten und womöglich Vorkurse gegen Entgelt besuchen können. Im Fall der Etablierung von Studierfähigkeitstests müssen diese unentgeltlich und barrierefrei zugänglich sein. Zudem sind sie bundesweit mit einem gleichen Anteil bei den Auswahlmaßstäben zu berücksichtigen. Und es muss eine Abgrenzung zur Hochschulreife erfolgen, da nicht ersichtlich ist, weshalb Menschen binnen weniger Monate zwei Mal eine Prüfung zum Hochschulzugang ablegen sollten.
Ebenso werden hochschulspezifische Auswahlgespräche abgelehnt. Neben Mechanismen zur sozialen Selektion kann derzeit nicht gewährleistet werden, dass es vergleichbare standardisierte Gespräche gibt. Diesem Auswahlkriterium ist demnach bei einem grundständigen Studium keine Bedeutung zuzumessen. Für die Zulassung zu einem Master- oder Graduiertenstudium – so zeigen Studien – kommen sie vielmehr in Betracht.
Auch künftig muss es Vorab-Quoten geben, um den Zugang zum Studium für Menschen mit Beeinträchtigungen, ausländischen Staatsangehörigen bzw. Staatenlosen oder Spitzensportler*innen und Menschen auf dem dritten Bildungsweg (Hochschulzulassung ohne Abitur)abzusichern sowie einen Zugang im Fall besonderer Härten oder des Zweitstudiums abzusichern.
Und damit Hochschulzulassung tatsächlich chancengerecht gelingt, bedarf es eines funktionierenden Online-Bewerbungsverfahrens an allen Hochschulen. Dieses sollte zentral gesteuert werden, damit gleiche Fristen, Regeln und Standards für die Bewerber*innen gelten und es so zu einem personen- und hochschulunabhängigen Auswahlverfahren kommen kann.