Als Bürgermeister*in einer Kommune mit weniger als 2.000 Einwohnern ist derjenige in Sachsen ehrenamtlich tätig. Das bedeutet ein Entschädigung von ca. 500 bis 1.000 EUR im Monat. Im Vergleich dazu bekommen hauptamtliche Bürgermeister*innen (auch wenn ihre Kommune nur genau 2.000 Einwohner hat) mindestens ca. 5.000 EUR Besoldung. Der Arbeitsaufwand eines/einer ehrenamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin ist jedoch oftmals der Gleiche, wie der einer/eines hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters einer kleinen Kommune mit mindestens 2.000 Einwohnern. Bürgermeister*innen von Kommunen unter 2.000 Einwohnern in ländlichen Regionen sind daher klar finanziell schlechter gestellt als ihre hauptamtlichen Kolleginnen und Kollegen.
Es wird daher empfohlen, die Besoldungsregularien des Freistaates Sachsen dahingehend zu ändern, dass die Mindestentschädigung eines ehrenamtlichen Verwaltungsoberhaupts 2.000 EUR für eine Kommune mit maximal 500 Einwohnern beträgt. Danach soll die Besoldung um weitere 500 EUR für je 500 Einwohner steigen. Das heißt, bei 1.999 Einwohnern würde ein ehrenamtliches Kommunaloberhaupt 3.000 EUR Besoldung bekommen.