GP-4 Bessere medizinische Versorgung und Prävention für Menschen mit Behinderungen

Status:
Überweisung

Der Landesvorstand der AG Selbst Aktiv Sachsen beantragt, der Landesparteitag möge beschließen, dass

  1. speziell für Menschen mit Behinderungen, die ihren individuellen Bedürfnissen entsprechende medizinische Versorgung, die Versorgung mit individuellen und bezahlbaren Medikamenten sowie die Versorgung mit individuell angepassten Hilfsmitteln gesetzlich besonders geregelt werden und damit die Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen verbessert wird.
  2. besonders Menschen mit Behinderungen bei Fachärzten aus Kostengründen (Budgetauslastung) nicht mehr abgewiesen werden dürfen und sie zeitnahe Behandlungstermine bei Fachärzten erhalten.
  3. Menschen mit Schwerbehinderungen einmal in Jahr ein kostenfreies, umfassendes individuelles, medizinisches Vorsorgepaket angeboten wird, das insbesondere auch die Leistungen enthält, die nach § 92 SGB V von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurden.
Begründung:
Theoretisch sollte unser Gesundheitssystem alle Menschen gleich behandeln. Die Praxis sieht anders aus. Besonders Menschen mit Behinderungen fallen immer häufiger hinten runter, weil ihre Behandlungen zum Teil zeitaufwendig und kostenintensiver sind und viele Ärzte ihr Budget nicht überschreiten können und wollen.
  1. Besonders individuell notwendige Medikamente und individuelle Hilfsmittel stehen vielen Menschen mit Behinderungen oft nicht mehr zur Verfügung, da viele Krankenkassen nur noch eine Grundversorgung übernehmen. Dabei ist es egal ob der von der Kasse finanzierte Rollstuhl von einem Menschen mit Glasknochenerkrankung überhaupt benutzt werden kann, wie und von wem der Assistenzhund, an den der Behinderte sein Leben hängt, ausgebildet wird, ob die Zusammensetzung eines Generika-Präparates zu Unverträglichkeiten oder Kontraindikationen führt oder ein dringend notwendiger Reha-Aufenthalt abgelehnt wird, weil die 4-Jahres Frist eingehalten werden muss;
  2. Das Prinzip „So viel wie möglich bei Privatpatienten, so wenig wie nötig bei gesetzlich Versicherten“ gilt besonders für Menschen mit Behinderungen. Viele Ärzte und Fachärzte haben extrem lange Warezeiten für gesetzlich Versicherte. Für die Behandlung von Menschen mit Behinderungen sind aber kurzfristige Termine oft sehr wichtig, besonders bei speziellen Fachärzten.
  3. Menschen mit Schwerbehinderungen sind oft erwerbsgemindert verrentet, Grundsicherer oder Aufstocker. Ihnen fehlen oft die notwendigen Mittel zu einer ordentlichen und umfassenden Gesundheitsvorsorge.
  4. Besonders IGEL Leistungen können sich die meisten Betroffenen nicht mehr leisten. Aber: Prävention ist wichtig und billiger als langjährige medizinische Versorgung. Deshalb sollten Menschen mit Schwerbehinderung einmal im Jahr ein umfassendes, medizinisches Vorsorgeprogramm kostenfrei nutzen können.
Empfehlung der Antragskommission:
Diskussion auf dem Parteitag