U-10 Bedrohte Tierarten schützen - Nein zum Wahlkampf auf Kosten der Wölfe

Status:
Zurückgezogen

Der Landesparteitag möge beschließen und an die SPD-Landtagsfraktion weiterleiten:

Wir fordern die SPD-Landtagsfraktion dazu auf, sich gegen eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 i. V. mit § 44), in Bezug auf den Wolf, und für die Streichung des Wolfes aus der sächsischen Jagdverordnung einzusetzen.

Es dürfen nur Tiere, die in einer Jagdverordnung oder einem Jagdgesetz erfasst sind, auch gejagt werden. In der sächsischen Jagdverordnung vom 27. August 2012 ist der Wolf in Paragraph 3 aufgelistet und unterliegt damit dem Jagdrecht. Dies verstößt nur nicht gegen das Bundesnaturschutzgesetz, da dem Wolf eine ganzjährige Schonfrist eingeräumt bzw. keine Jagdzeit zugewiesen wird. Indem wir also den Wolf aus der sächsischen Jagdverordnung streichen, entfernen wir eine weitere Möglichkeit, wie der Wolf in Sachsen gejagt werden kann.

Begründung:
Nachdem der Wolf in Zentraleuropa im letzten Jahrhundert ausgerottet wurde, erholt sich der Bestand nun aufgrund des Zuzuges in die Städte und der wachsenden Wälder langsam wieder. Gerade in Sachsen und besonders in der Oberlausitz haben sich Rudel angesiedelt. Jedoch überschreitet der Tierbestand in Deutschland kaum 140 Tiere und erreicht damit keine sichere Bestandsgröße. Mit dem Wolf kehren aber auch die alten Ängste und Feindbilder zurück. Über die Jahrhunderte der Abwesenheit sind viele frühere Selbstverständlichkeiten, wie beispielsweise wolfssichere Umzäunungen und der Einsatz von Herdenschutzhunden, in Vergessenheit geraten. Laut BUND sind Wolfsübergriffe auf Nutztiere an Weiden, welche mit Herdenschutzhunden und elektrischen Weidezäunen gesichert sind, zu einer extrem seltenen Ausnahme geworden, ebenso wie Angriffe der extrem scheuen Tiere auf Menschen. Des Weiteren werden die Bauern und Hirten vom Bundesamt für Landwirtschaft entschädigt, sollte dennoch eines ihrer Tiere gerissen werden. Nun werden jedoch die Rufe der ländlichen Bevölkerung laut, problematische Wölfe abschießen zu dürfen. Aufgrund des anstehenden Wahlkampfes in Sachsen bereist nun Ministerpräsident Kretschmer die ländlichen Regionen und, auf höhere Akzeptanz der Bevölkerung hoffend, setzt sich die sächsische CDU für eine Lockerung des Bundesnaturschutzgesetzes ein, welches die letale Entnahme einzelner Wölfe gestatten soll. Diese Maßnahme bietet allerdings keinen Schutz für die Nutztiere, da neu zuwandernde Tiere die entstehenden Lücken füllen. Weiterhin endet diese Logik letztendlich in der erneuten Ausrottung des Wolfes. Da Herr Kretschmer zur Änderung der Gesetzeslage die Hilfe der SPD benötigt, sollten wir uns klar dagegen aussprechen, dass Wahlkampf auf dem Rücken der sich erholenden Fauna betrieben wird.
Empfehlung der Antragskommission:
Diskussion durch den Parteitag