PO-1 Barrierefreiheit ist bei allen Veranstaltungen der SPD bis in die untersten Gliederungen zu gewährleisten

Status:
Überweisung

Der Landesparteitag möge beschließen:

 

dass bei allen Veranstaltungen der SPD Sachsen, bis in die untersten Gliederungen (Ortsvereine) allumfassende Barrierefreiheit zu gewährleisten ist. Anforderungen für Barrierefreiheit, egal ob seitens privaten Personen, Verbänden oder Organisationen, müssen geprüft und möglichst entsprochen werden. Wenn die Barrierefreiheit nicht gewährleistet werden kann, hat eine schriftliche Erklärung durch das jeweilige Vorstandsgremium zu erfolgen, warum die Barrierefreiheit nicht gewährt werden kann.

Begründung:
Die AG Selbst Aktiv in der SP Sachsen fordert nach ihrem 5jährigen Bestehen und einer nicht erfolgreichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention innerhalb unserer Partei, daß alle Menschen an allen SPD-Veranstaltungen, von de Ortsvereinssitzung bis zum Landesparteitag, teilnehmen können. Wir können es nicht mehr akzeptieren, daß heute noch Genossinnen und Genossen durch unterschiedliche Barrieren (räumliche, akustische, Barrieren durch schwer verständliche Texte, zu langen Referaten, soziale Barrieren) an der Teilnahme gehindert oder während der Veranstaltungen durch Barrieren behindert, wie schlechte Lichtverhältnisse, akustische Probleme, Unübersichtlichkeit oder zu wenig „Ruhe-Plätze“ werden.   Wir haben uns bei unserem Antrag in einigen Punkten an die Beschlussempfehlung zum unter Ü04 überwiesenen Antrag O 07 des Landesparteitages der SPD Bremen vom 21. April 2018 leiten lassen. Wir haben festgestellt, daß schon viele Punkte aus dieser Beschlussempfehlung bei Veranstaltungen der Landes-Partei umgesetzt werden und auch schon Beschlusslage auf vergangenen Parteitagen waren. Nun ist es Zeit, daß die auf Landesebene durchgeführte Praxis auch auf alle Untergliederungen der sächsischen SPD übertragen wird.
Empfehlung der Antragskommission:
Diskussion auf dem Parteitag