AS-4 Anpassung des BAföGs an die lokalen Lebenshaltungskosten

Status:
Zurückgezogen

Die Jusos Sachsen mögen beschließen und an den Landesparteitag, mit dem Ziel der Überweisung an die SPD-Bundestagsfraktion, weiterleiten:

Bei der Berechnung des BAföG-Satzes müssen die örtlichen Miet- und Lebenshaltungskosten am gewählten Ausbildungs- oder Studienort berücksichtigt werden. Der Einheitssatz spiegelt die unterschiedlichen Lebensverhältnisse in Deutschland nicht wieder und reproduziert, durch seine ausschließende Wirkung, die soziale und ökonomische Ungleichheit im Bildungsbereich.

Begründung:
Die Lebenshaltungskosten in Deutschland variieren von Region zu Region massiv. Bekommt man für 300 Euro Miete eine renovierte Wohnung im Stadtkern von Chemnitz, so reicht der BAföG-Maximalsatz kaum aus, um beispielsweise im Münchener Einzugsgebiet – außerhalb eines Wohnheims – eine Wohnung zu bezahlen. Dies hat zur Folge, dass sozial benachteiligte Personen, welche auf das BAföG angewiesen sind, von bestimmten und Studien- und Ausbildungsorten verdrängt werden oder lange Pendelwege in Kauf nehmen müssen. Damit kann ihnen die Möglichkeit verwehrt bleiben, dass sie ortsspezifische Studien- und Ausbildungsangebote wahrnehmen können. Deshalb fordern wir, dass sich die Berechnung des BAföG-Satzes an den Miet- und Lebenshaltungskosten des jeweiligen Wohn- oder Studienorts orientiert. Derzeit führt die Reglung zur sozialen Verdrängung, weil nicht jedem und jeder die gleichen Chancen zuteilwerden.