Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen möge beschließen, den LaVo der Jusos Sachsen mit der Erstellung einer digitalen Antragsdatenbank zu beauftragen. Folgende Rahmenbedingungen sollen gegeben sein:
- Die Antragsdatenbank muss für alle Jusos Sachsen und berechtigte Personen frei verfügbar sein.
- Die Antragsdatenbank soll sämtliche Anträge der Jusos Sachsen und/oder diese betreffen beinhalten. Inhalt sollen sämtliche Anträge sein, unabhängig davon ob diese im Antragsbuch der jährlich ordentlichen -, oder einer außerordentlichen LDK, verzeichnet sind.
- Inhalte des Beschlussbuches der jährlich ordentlichen -, oder einer außerordentlichen LDK, sollen vollständig (Änderungsanträge, Ergebnis der Annahme des Antrages) aufrufbar sein. Dies betrifft auch abgelehnte Anträge.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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Annahme mit Änderungen | ÄA zum PO-7 | 2175 | Jusos SV Leipzig | Ersetze in Zeile 2175: Die Antragsdatenbank soll sämtliche durch eine Landesdelegiertenkonferenz oder den (erweiterten) Landesausschuss angenommenen Anträge der Jusos Sachsen in Beschlussform enthalten. Streiche Zeile 2178-2179. Ergänze Zeile 2180: Mit Blick auf die noch zu klärenden Fragen wie dem Aufbau der Datenbank oder den Zuständigkeiten für deren Pflege und Aktualisierung soll dem Landesvorstand ausreichend Gestaltungsspielraum überlassen werden, um eine gangbare und praktikable Lösung zu entwickeln, welche den materiellen und personellen Möglichkeiten unseres Jugendverbandes gerecht wird. | Änderungsantrag (PDF) |
Beschlossen vom LA
Der LaVo der Jusos Sachsen wird mit der Erstellung einer digitalen Antragsdatenbank beauftragt. Folgende Rahmenbedingungen sollen gegeben sein:
- Die Antragsdatenbank muss für alle Jusos Sachsen und berechtigte Personen frei verfügbar sein.
- Die Antragsdatenbank soll sämtliche durch eine Landesdelegiertenkonferenz oder den (erweiterten) Landesausschuss angenommenen Anträge der Jusos Sachsen in Beschlussform enthalten. Inhalt sollen sämtliche Anträge sein, unabhängig davon ob diese im Antragsbuch der jährlich ordentlichen -, oder einer außerordentlichen LDK, verzeichnet sind.
- Inhalte des Beschlussbuches der jährlich ordentlichen -, oder einer außerordentlichen LDK, sollen vollständig (Änderungsanträge, Ergebnis der Annahme des Antrages) aufrufbar sein. Dies betrifft auch abgelehnte Anträge.
Mit Blick auf die noch zu klärenden Fragen wie dem Aufbau der Datenbank oder den Zuständigkeiten für deren Pflege und Aktualisierung soll dem Landesvorstand ausreichend Gestaltungsspielraum überlassen werden, um eine gangbare und praktikable Lösung zu entwickeln, welche den materiellen und personellen Möglichkeiten unseres Jugendverbandes gerecht wird.