B-04 Abschlusszeugnis für Schulabgänger von Förderschulen für Lernförderung

Status:
Annahme

Der Landesparteitag der SPD Sachsen möge beschließen und an die SPD-Landtagsfraktion weiterleiten:

Die sächsische SPD setzt sich für ein inklusives Schulsystem ein. Bis dahin wollen wir, dass alle Abgänger_innen mindestens einen Hauptschulabschluss ablegen können. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen. Sollte ein Hauptschulabschluss individuell nicht möglich sein, ist ein qualifiziertes Abschlusszeugnis für Abgänger_innen von Förderschulen zu ermöglichen.

 

Begründung:
Schulbildung ist Ländersache. Mit der Änderung des Sächsischen Schulgesetzes, zu Gunsten dieser Schülerinnen und Schüler, übernimmt, nach dem Rügener Modell in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen in der gesamtdeutschen Bildungspolitik eine Vorreiterrolle. Zurzeit ist es so, dass Schulabgänger von Förderschulen für Lernförderung, die auf Grund ihrer Lernschwierigkeiten nicht in der Lage sind, die Abschlussprüfung für einen Hauptschulabschluss zu bestehen, ein Abgangszeugnis erhalten. Die Abgangszeugnisse dieser Förderschüler werden aber von den Agenturen für Arbeit, den Trägern der Berufsausbildung und den Arbeitgebern nicht als Schulabschlusszeugnis anerkannt. Dieser Personenkreis wird genauso behandelt wie Schulabrecher oder Schulabgänger ohne Schulabschluss von Regelschulen. Diese Vorgehensweise betrachten wir als Diskriminierung von Menschen mit erheblichen Lernschwierigkeiten, da sie dadurch von Berufsausbildung und der Vermittlung in den Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden. Die Ausgabe von Schulabgangszeugnissen an Schüler von Förderschulen für Lernförderung, die auf Grund ihrer Lernschwierigkeiten nicht in der Lage sind, einen Hautschulabschluss oder eine Abschlussprüfung zu erreichen bzw. ab zu legen, widerspricht auch der UN-Behindertenrechtskonvention, die die  Bundesrepublik Deutschland ratifiziert hat und somit geltendes deutsches Recht ist. Wir schlagen vor, dass die Förderschüler, die auf Grund ihrer Lernschwierigkeiten nicht in der Lage sind, eine Prüfung zum Hauptschulabschluss oder einer anderen Art von Prüfung ab zu legen, das letzte Zeugnis als anerkanntes Schulabschlusszeugnis erhalten. Man kann auch darüber nachdenken, ob man für diese Schüler und Schülerinnen ein Prüfungsverfahren entwickelt, was auf ihre speziellen Lernbeeinträchtigungen zu geschnitten ist.
Empfehlung der Antragskommission:
Konsensliste
Beschluss: des ordentlichen Landesparteitags der SPD Sachsen 27. / 28. Oktober 2018
Text des Beschlusses:

Die sächsische SPD setzt sich für ein inklusives Schulsystem ein. Bis dahin wollen wir, dass alle Abgänger_innen mindestens einen Hauptschulabschluss ablegen können. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen. Sollte ein Hauptschulabschluss individuell nicht möglich sein, ist ein qualifiziertes Abschlusszeugnis für Abgänger_innen von Förderschulen zu ermöglichen.

Beschluss-PDF: