Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen möge beschließen und an die SPD-Bundestagsfraktion weiterleiten:
„Jeglicher Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft ist abzulehnen, auch bei dem Nachweis von Kampfhandlungen in terroristischen Vereinigungen. Wir fordern die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion daher dazu auf, jegliche Gesetzesinitiativen dazu abzulehnen.“
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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Annahme | ÄA2 zum I-1 | 2-4 | Jusos Dresden | Zeile 2-4: Die Bundesregierung plant IS-Kämpfern und anderen Terrorist*innen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, die deutsche zu entziehen. Dies lehnen wir ab. Wir fordern stattdessen, dass diese Personen strafrechtlich in der Bundesrepublik Deutschland belangt werden. Nach Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft würde diese Möglichkeit, je nach Situation der Justiz im Land der zweiten Staatsbürgerschaft (z.B. syrischer Pass) stark eingeschränkt beziehungsweise ganz entfallen. Die Pläne der Bundesregierung sind aktive Strafvereitelung. | Änderungsantrag (PDF) |
Annahme | ÄA3 zum I-1 | 13-16, 24, 27, 28-30 | Jusos Chemnitz | Streiche nach „definiert“ Zeilen 13 bis 16. Ergänze in Zeile 24 vor Terrororganisation das Wort: „vermeidlichen“ Ergänze nach Zeile 27: „Gerade das Beispiel der YPG demonstriert die Schwammigkeit des Terrorismusbegriffs. Mit genügend Fantasie kann eine rechtsnationale Regierung selbst Fraktionen der antifaschistischen Linken in Deutschland oder legitime Verbände der YPG zu Terrororganisationen erklären ohne gegen die gängige Definition von Terrorismus zu verstoßen. Dies soll in keinem Fall die widerwärtigen Verbrechen des IS relativieren, sondern lediglich auf die „Unausgereiftheit“ des gängigen Verständnisses von Terrorismus aufmerksam machen.“ Streiche Zeilen 28 bis 30 und Ersetze durch: „Unserer Meinung nach ist jedoch am wichtigsten zu beachten, dass in der Region in der der IS aktiv ist und war die staatliche Ordnung so wie wir sie uns vorstellen weitestgehend kollabiert ist. Unter den aktuellen und mittelfristig absehbaren Umständen ist von einer sicheren und langfristigen Inhaftierung der Mitglieder des IS kaum auszugehen. Selbst wenn diese gewährleistet wäre, so stellen regionale Gefängnisse, unter anderem aufgrund der nur rudimentär vorhandenen Sozialarbeit in den Gefängnissen, einen der Orte da, an denen sich Gruppen weiter radikalisieren können. Dies ist beispielsweise auch wie sich die Gründungsmitglieder des IS nach dem Sturz des Saddam-Regimes kennen lernten und begannen ihre Organisation aufzubauen. Um eine effektive Verwahrung, Strafe und Sicherung der Bevölkerung zu gewährleisten ist es unabdingbar gerade dort wo es möglich ist IS Anhänger*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft in Deutschland zu verurteilen und zu inhaftieren.“ | Änderungsantrag (PDF) |
Nicht Abgestimmt | ÄA1 zum I-1 | Z. 1 | Jusos Dresden | Ersetze Zeile 1 durch “Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen möge beschließen und an den Juso-Bundeskongress weiterleiten:” | Änderungsantrag (PDF) |
Die Bundesregierung plant IS-Kämpfern und anderen Terrorist*innen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, die deutsche zu entziehen. Dies lehnen wir ab. Wir fordern stattdessen, dass diese Personen strafrechtlich in der Bundesrepublik Deutschland belangt werden. Nach Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft würde diese Möglichkeit, je nach Situation der Justiz im Land der zweiten Staatsbürgerschaft (z.B. syrischer Pass) stark eingeschränkt beziehungsweise ganz entfallen. Die Pläne der Bundesregierung sind aktive Strafvereitelung.