ÄA zum PO-4

Ergänze nach Zeile 2056:

Bei kommunalen Wahlen ist es möglich, dass mehrere Listen zur gleichen Wahl aufgestellt werden. Listenübergreifend muss der Anteil weiblicher und männlicher Spitzenkandidat*innen der Quotierung entsprechen, um möglichst dem Ziel einer quotierten Fraktion, als Mehrpersonengremium, näher zu kommen.

Daher soll zusätzlich § 11 (Wahlen und Quotierung) Abs. (3) ergänzt werden: „Wird eine kommunale Vertretungskörperschaft aus mehreren Listen gewählt, müssen sich männliche und weibliche Spitzendkandidierende der Listen abwechseln. Die weitere Reihung der Listen folgt dem Reißverschlussverfahren.“

Begründung:
In der Wahlordnung der SPD wird ausdrücklich auf einen Mindestanteil von 40% der Frauen, für die kommunale Vertretungskörperschaft, hingewiesen. Das Reißverschlussverfahren stellt Gleichberechtigung nur auf den Listen her, jedoch nicht für die daraus resultierende Fraktion von mehreren Listen als Körperschaft im Ortschafts-, Gemeinde- oder Stadträten. Für das Ziel einer quotierten Fraktion ist es notwendig, dass die Spitzenplätze der Wahllisten zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen besetzt werden.