ÄA zum PO-4
AntragstellerInnen:
Jusos SV Leipzig
Ergänze nach Zeile 2056:
Bei kommunalen Wahlen ist es möglich, dass mehrere Listen zur gleichen Wahl aufgestellt werden. Listenübergreifend muss der Anteil weiblicher und männlicher Spitzenkandidat*innen der Quotierung entsprechen, um möglichst dem Ziel einer quotierten Fraktion, als Mehrpersonengremium, näher zu kommen.
Daher soll zusätzlich § 11 (Wahlen und Quotierung) Abs. (3) ergänzt werden: „Wird eine kommunale Vertretungskörperschaft aus mehreren Listen gewählt, müssen sich männliche und weibliche Spitzendkandidierende der Listen abwechseln. Die weitere Reihung der Listen folgt dem Reißverschlussverfahren.“
Begründung:
In der Wahlordnung der SPD wird ausdrücklich auf einen Mindestanteil von 40% der Frauen, für die kommunale Vertretungskörperschaft, hingewiesen. Das Reißverschlussverfahren stellt Gleichberechtigung nur auf den Listen her, jedoch nicht für die daraus resultierende Fraktion von mehreren Listen als Körperschaft im Ortschafts-, Gemeinde- oder Stadträten. Für das Ziel einer quotierten Fraktion ist es notwendig, dass die Spitzenplätze der Wahllisten zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen besetzt werden.
This Änderungsantrag was published on Donnerstag, 23. August 2018 at 12:07.