Ersetze in Zeile 1392 Hochschulfreiheitsgesetz durch Hochschul“freiheits“gesetz
Begründung:
Mit Einführung des SächsHS“F“G im Jahr 2013 wurden die Freiheiten sowohl für Studierende als auch für die Hochschulen in starken Maße beschnitten, es ist daher zynisch von einen Hochschulfreiheitsgesetz zu sprechen. So wurde beispielsweise eine Austrittsoption aus der Verfassten Studierendenschaft ermöglicht, was die hochschulinterne demokratische Mitbestimmung weiterhin gefährdet. Ferner wurde den Hochschulen ein Hochschulrat als stark steuerndes Leitungsgremium auferlegt, dieser Hochschulrat besitzt entscheidende Befugnisse zur Lenkung der Hochschule welche eigentlich in den Händen des Senats oder des Rektorats sein sollten.
Somit hat das Gesetzt keine Freiheiten im demokratischen Sinn geschaffen sondern Studierenden und Hochschulen neue Zwänge auferlegt.